Der 47-jährige Lehrer hatte über mehrere Monate hinweg eine intime Beziehung zu einer damals 14-jährigen Schülerin unterhalten, die er dabei regelmäßig geküsst und umarmt hatte. Geschlechtsverkehr habe nicht stattgefunden, gleichwohl bewertete das Gericht das Verhalten des Mannes als sexuelle Handlungen und damit als schwerwiegendes Dienstvergehen, das die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertige.
Das gilt bei 14-jährigen aber allgemein doch nur u.a. gegenüber Lehrern oder Trainern. Außerdem: Wieso können sie es im Kindergarten, aber in der Schule nicht mehr? Küssen würde ich ein Kind zwar nicht, aber Umarmungen (oder Kuscheln/Händchenhalten) sind ganz normal. Da zählt durchaus, ob das Kind die Nähe möchte oder nicht.Minderjährige verfügten nicht über die notwendige Reife, in ein solches Näheverhältnis einzuwilligen.
Was das Mädchen darüber denkt, ist natürlich wieder egal. Vielleicht hat es ihr auch geholfen... Inwiefern das nun schädlich für sie gewesen sein soll, bleibt jedenfalls offen.