Ein Vorurteil wäre schon einmal, dass ich Angst hätte, dass dadurch, wie ich den Gesetzestext nun einmal verstehe, mein Image oder das des Forums beschädigt würde. Du solltest einfach aufmerksam lesen. Zum einen, was hier geschrieben steht und zum anderen, was im Gesetz steht:Sorry wer Candydolls als bestrafenswert oder strafbar sieht [...] Du hast Angst, dass dadurch Dein Image oder das des Forums beschädigt werden könnte: Als ob das noch möglich wäre, bei unzähligen Vorurteilen.
Weder ist Kinderpornographie ein Verbrechen, noch ist es richtig, dass Candydolls, oder "12 - 14 jährigen Mädchen", die "ziemlich sexualisiert" sind, wie es im Anfangspost heißt, nicht strafbar wären. Zumindest nach meiner Rechtsauffassung. Ich könnte mich irren, aber das hat absolut nichts mit Image zu tun.§ 184b StGB hat geschrieben:Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder [...]
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Die weitere Diskussion - so weit ich sie verfolgt habe - scheitert am fehlenden Begreifen von dem Konzept der Wahrscheinlichkeit. Dies ist keine Schande: Wahrscheinlichkeit ist eines der am wenigsten begreiflichen Konzepte. Die verwirrendsten Paradoxa fußen ihre Verwirrung auf diesem Konzept. Anderer Leute Thesen wegen des eigenen Unverständnisses zu verwerfen halte ich für den falschen Weg.
Die restlichen Unmengen an Rechthaberei in diesem Fred habe ich mir schon gar nicht mehr durchgelesen. Um wen geht es hier noch? Um den Fred-Ersteller jedenfalls nicht, sondern darum, wer die dicksten Eier hat
