Gast hat geschrieben:
Der erste Satz ist durch mich unterstrichen. Dort sprichst Du ihm ab, dass er gefährlich ist, während er gleichzeitig nach Smaragds Auslegung ein Schwerverbrecher ist. Du machst das daran fest, dass Bilder nicht zu Übergriffen führen, was weder bestätigt noch wiederlegt wurde. Im Übrigen eine mühseelige Argumentation, da das eine mit dem anderen nichts zu tun und je nach Zufall ineinander übergehen kann.
Ich sagte, dass es - nach dem, was ich über ihn weiß (also sein Beitrag) -
unwahrscheinlich sei, dass er insofern gefährlich ist, dass er plötzlich anfängt unkontrollierte Übergriffe zu begehen.
Er wird ja auch 11-14-jährige Mädchen nicht nur im Internet gesehen haben, sondern auch im Alltag.
Wie wahrscheinlich ist es, dass all diese Begegnungen keine Auswirkungen und Zweifel in ihm haben aufkommen lassen bzw. keine "
gefährliche Sexualität" entfacht haben?
Wenn er bisher immer nur legale einvernehmliche Beziehungen zu sexualmündigen Jugendlichen gehabt hat - und es keinen Anschein an
Aufdrängen oder fehlende Impulskontrolle gab?
Wie wahrscheinlich ist dann das Sehen von Bildern als Auslöser? Viel eher hat er sich wohl über sich selbst erschrocken, dass bestimmte Bilder mit einer bestimmten Aufmachung von frühpubertierenden Kindern (11-14) ihn eben auch erregen.
Viel wahrscheinlicher sind also - von dem was wir wissen -, dass er hier Anzeichen einer Angststörung zeigt.
Etwas
ganz anderes ist nun die Bewertung ob die besagten Bilder illegal oder legal sind. Das weiß ich nicht. Ob er sich nun strafbar gemacht hat oder nicht, ändert auch nichts an seiner Gefährlichkeit oder Übergriffswahrscheinlichkeiten - meiner Meinung nach.
Zwei verschiedene Sachen, die du da durcheinander mischt. Ich könnte sehr wohl zusätzlich SaOs Meinung sein, dass er sich strafbar gemacht habe, und der Rest gilt trotzdem noch.
Wie gesagt kenne ich die Bilder nicht und weiß auch nicht wie die Bilder rechtlich einzuordnen sind, also enthalte ich mich hier einer Bewertung. So einfach ist das.
Gast hat geschrieben:
Du weißt nichts und argumentierst mit Logik. Das ist sinnlos.
Ich glaube du verwendest den Begriff "Logik" hier falsch.
Wenn jemand in seiner Aussage simplen logischen Regeln widerspricht, dann kann man diese Möglichkeit definitiv
ausschließen.
Ich gebe dir ein Beispiel:
Ich behaupte, dass die Sonne existiert und gleichzeitig behaupte ich, dass die Sonne nicht existiert.
Das ist unmöglich. Das widerspricht elementarer Logik. Wer so argumentiert, liegt einfach zeigbar falsch.
Gast hat geschrieben:
Beispielsweise ist es logisch dass jemand der Haschisch konsumiert auf härtere Drogen umsteigt. Das ist wahrscheinlich, eine Einstiegsdroge.
Du verwendest "Logik" hier falsch. Logik ist die Kunst des Schlussfolgerns. Damit kann man einfach nur Aussagen verknüpfen und Schlussfolgerungen ziehen.
Folgendes ist
logisch:
Alle Menschen haben blaue Haare.
Angela Merkel ist ein Mensch.
Angela Merkel hat also blaue Haare.
Logik reicht nicht!
Wir müssen auch Beobachtungen machen. Zum Beispiel welche Haarfarben Menschen alles haben können.
Gast hat geschrieben:
Nur sieht es in der Realität meistens anders aus. Der jenige der mit Haschisch zufrieden ist bleibt dabei. Derjenige welcher Kinder missbraucht ist heterosexuell oder schwul. Diejenige die eine heilige Maria zu sein schein, ist pädophil.
Damit sind diese Wahrscheinlichkeitstheorien für den Eimer. Sie nutzen sowieso niemandem.
Doch natürlich nutzt das. Wahrscheinlichkeiten nutzen uns Entscheidungen zu treffen.
Wenn man zum Beispiel Medikamente herstellt und die Wahrscheinlichkeit ist 50%, dass man von diesem Medikament stirbt. Macht das Medikament dann Sinn? Nein, macht es nicht.
Genauso ist es sinnvoll in der Drogenpolitik zu wissen wie gefährlich bestimmte Drogen sind um einzuschätzen ob man diese legalisieren sollte oder nicht. Und man kann sich auch Fragen stellen wie sehr das vom Konsum abhängig ist oder von den Begleitumständen, dass jemand schwer abhängig und krank wird, auf härtere Drogen umsteigt usw.
Man kann vergleichen wie sich eine liberale und eine prohibitive Politik jeweils auswirken - und da geht es eben überall um Wahrscheinlichkeiten.
Mit dem Wissen kann man dann einem einzelnen Menschen helfen. Wenn der berichtet, dass er Depressionen hat und ein bestimmtes Konsumverhalten und er damit in eine Risikogruppe gehört, dann sollte man aktiv werden und ihm helfen.
Wenn er allerdings gut sozial integriert ist, sein Konsum ihn nicht beeinträchtigt und die Daten zeigen, dass es unwahrscheinlich ist, dass er Probleme davonträgt, dann gibt es auch weniger Gründe für Handlungsbedarf.
Also konkret bezüglich Kinderpornographie und Übergriffe, gibt es z.B. die Studie:
Endrass, Urbaniok et. al. (2009): "
The consumption of Internet child pornography and violent and sex offending"
Consuming child pornography alone is not a risk factor for committing hands-on sex offenses – at least not for those subjects who had never committed a hands-on sex offense. The majority of the investigated consumers had no previous convictions for hands-on sex offenses. For those offenders, the prognosis for hands-on sex offenses, as well as for recidivism with child pornography, is favorable.
Gast hat geschrieben:Du Ovid sprichst einem Schwerstverbrecher, der die sexuelle Selbstbestimmung von Minderjährigen massivst verletzt hat
Ich spreche von einem Menschen, der sich Bilder von frühpubertierenden Kindern angeschaut hat.
Der rechtliche Status der Bilder ist mir unbekannt.
Und soweit ich weiß ist er weder rechtskräftig verurteilt, noch wird er wegen eines Verbrechens beschuldigt.
Soweit ich auch weiß nennt man Verbrechen diejenigen Verstoße, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind. Das ist beim Besitz von Kinder/Jugendpornographie nicht der Fall.
Gast hat geschrieben:
Ich frag mich woher Du das beurteilen können willst oder irgendein Wissenschaftler mit einer gewissen Reputation.
Du kannst dir ja mal die Prävalenzen zu Impulskontrollstörungen anschauen, was man über deren Auftreten und Diagnose weiß und gucken ob das hier eher auf den Threadersteller passt oder eher nicht.
Es kann sich ja mal zur Abwechslung jemand anders die Literatur zu anschauen und verlinken. ACH NE. Verlinken darf man nicht. Naja, dann zumindest darauf hinweisen.