Exhi hat geschrieben:Familienhelfer (33) verführt ihm anvertraute 14-Jährige
Wie kEsel schon andeutete, bestand hier ein Abhängigkeitsverhältnis, welches stark an der Einvernehmlichkeit zweifeln lässt. Und außerdem iss die Tussi ja schon 14 gewesen - hat also nichts mit dem 176er zu tun. Über solche Fälle stolpert man öfter. Würde die aber halt nicht hier einordnen.
*knuddel*
Gib mir den Grund, dass es Dich zu Lieben lohnt,
Dich anzuseh'n, Deine Schönheit zu versteh'n.
Gib mir den Grund, dass es sich zu leben lohnt,
in Deiner Welt, die mir ganz und gar gefällt.
Ich sehne mich doch nur nach Dir,
nach Deiner Welt im Jetzt und Hier.
kEsel hat geschrieben:Die 3000€ muss der Mann also zahlen, weil er Privates und Berufliches nicht trennen konnte.
Du meinst es wäre nichts oder weniger passiert wenn er ein Bekanter oder Freund der Familie gewesen wäre?
Welcher Verstand oder Sinn ist ihnen denn zu eigen?
Sie verlassen sich auf die Volkssänger und nehmen die Masse zum Lehrer.
Denn sie wissen nicht, dass die meisten schlecht, wenige aber gut sind.
Forum-Geist hat geschrieben:Du meinst es wäre nichts oder weniger passiert wenn er ein Bekanter oder Freund der Familie gewesen wäre?
Wenn es ein Freund der Familie gewesen wäre, wäre alles ok gewesen. Kein Abhängigkeitsverhältnis, Mädchen ü14. 176 greift also nicht. Gefilmt wurde da auch nichts, somit greift auch kein unter§ von 184.
Also ja, es wäre gesetzlich nicht viel passiert dann.
Danke für's Teilen, keksi. Ich erlaube mir mal größtenteils aus dem Artikel zu zitieren, weil online Artikel verschwinden erfahrungsgemäß mit der Zeit. Ist in solchen Fällen ja echt schade.
Junger Mann schwängert 13-jährige Freundin Die Gesetzeslage ist eindeutig. Doch der Richter tut sich schwer damit, den 22-Jährigen mehrere Jahre ins Gefängnis zu schicken.
Von Robert Reuther
Ein Mann großer Worte ist Alexander S. (Namen von der Redaktion geändert) nicht. Der 22-jährige Riesaer mit den kurz geschorenen Haaren und rotem Kapuzenpullover spricht kaum in ganzen Sätzen mit Richter Herbert Zapf. Doch was soll der junge Mann auch groß sagen? Die Beweise gegen ihn sind eindeutig. Mindestens viermal hat er im Frühjahr des vergangenen Jahres Sex mit einer damals noch 13-Jährigen gehabt. Für Staatsanwalt Peter Lässig ist die Sache vom Gesetz her klar: das ist sexueller Missbrauch von Kindern.
Wie die Sache allerdings im wirklichen Leben zu sehen ist, damit setzt sich das Gesetzbuch jedoch nicht auseinander. Und genau das bereitet Richter Zapf und dem Staatsanwalt Kopfzerbrechen. Denn das Mädchen wollte den Geschlechtsverkehr mit dem jungen Mann. Das gibt die heute 14-Jährige unumwunden zu. „Es ging von uns beiden aus. Ich will nicht, dass Sie ihn ins Gefängnis stecken“, sagt sie zu Herbert Zapf. Immerhin sind sie immer noch ein Paar. Das wurden sie auch schnell im März 2012.Beim Fußballspielen lernte Alexander S. das Mädchen kennen. Schnell entwickelte sich eine Beziehung. Am Wochenende erlaubte die Mutter von Nicole, dass ihr neuer Freund bei ihr übernachten dürfe. Die Mutter war es allerdings auch, die den Prozess gegen S. erst ins Rollen gebracht hatte. [..]
„Wir haben hier ein ganz dickes Problem. Für jede Tat stehen mindestens zwei Jahre Haft im Gesetzbuch“, so Herbert Zapf. Er versucht, dem Angeklagten die Hand zu reichen. „Waren sie sich im Eifer des Gefechts vielleicht nicht bewusst, dass sie eine Straftat begehen?“, fragt Zapf. „Doch“, lautet die einsilbige Antwort. Für den Richter ergibt sich aus der Situation ein Dilemma. Auf der einen Seite regelt das Gesetz klar, dass Sex mit jemanden bis zu dessen vollendeten 14. Lebensjahr verboten ist und darauf eine Haftstrafe steht. „Auf der anderen Seite hat sich das in der heutigen sozialen und gesellschaftlichen Lage etwas verändert. Die Jugend wird ja immer frühreifer, das berücksichtigt das Gesetz nicht“, sagt Zapf. Allerdings muss er sich nach Letzterem richten.
Und so sucht er mit aller Macht danach, Alexander S. das Gefängnis zu ersparen. „Wenn Sie einfahren, dann für andere Dinge“, sagt der Staatsanwalt. Und so werden die vier Geschlechtsakte alle als minderschwere Fälle angesehen, trotz Abtreibung. „Die hat offenbar bei Nicole keine körperlichen und geistigen Schäden verursacht“, so Zapf. Und so bekommt Alexander S. eine zweijährige Freiheitsstrafe, die allerdings auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Dabei hat Alexander S. Glück. Das Verfahren vom August 2012 hätte nämlich bei dem Urteil auch berücksichtigt werden können.
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Auf der einen Seite regelt das Gesetz klar, dass Sex mit jemanden bis zu dessen vollendeten 14. Lebensjahr verboten ist und darauf eine Haftstrafe steht. „Auf der anderen Seite hat sich das in der heutigen sozialen und gesellschaftlichen Lage etwas verändert. Die Jugend wird ja immer frühreifer, das berücksichtigt das Gesetz nicht“, sagt Zapf.
Vielleicht ein Hinweis, dass man das Gesetz endlich mal den geänderten gesellschaftlichen Umständen anpassen sollte, hmmm?
Beste Grüße
Zum Glück gibts Mädchen! Sonst wär das Leben ganz schön öde.
Und wenn es einen Gott gibt, dann hat er das Kitzeln für die Pädos erfunden. (C) Lolimat