Eben. Das ist ja unsere Kritik. Die letzte Welle der Rechtswissenschaften brachte einen evidenzbasierten Umschwung. Weg von Sitte und Moral, hin zu einer wissenschaftlichen Ethik und die Konzentration auf Prävention,Wiedergutmachung und Resozialisierung.Creasy hat geschrieben: Dem Gesetzgeber und den Gerichten geht es überhaupt nicht um schädliche sexuelle Handlungen. Jede sexuelle Handlung an Kindern ist verboten.
Nur Kindesmissbrauch wurde da irgendwie vergessen...hmm keine Ahnung wieso.
Was dir vorschwebt ist Utopie. Eine sexuelle Handlung wird immer schwammig und subjektiv bleiben. Man kann zwar einfach mal einzelne konkrete beobachtbare Handlungen abgrenzen, aber das würde nach Lücken nur so schreien - denn wie wir wissen ist die Verteufelung solcher Kontakte in der Gesellschaft genauso subjektiv und arbiträr wie die Einordnung sexueller Handlungen an sich.Creasy hat geschrieben: Dummerweise hat es der Gesetzgeber verschlampt, den Begriff der sexuellen Handlung eindeutig zu definieren und lehnt ihn an unser schwammiges Alltagsverständnis an.
Die unrechtesten Gesetze, die noch auf alter Anschauung von Sitte und Moral gründen, müssen am unklarsten definiert sein. Sonst würde das Konstrukt gar nicht funktionieren.
Entlarvend oder?
XDCreasy hat geschrieben: Das bedeutet aber auch nicht, dass wir gar keine Ahnung haben, was eine sexuelle Handlung ist, es ist halt nur ein unscharfer Begriff mit unklaren Grenzfällen. Eine Berührung im Intimbereich ist eine recht eindeutige sexuelle Handlung (man kann sich das vielleicht anhand der Frage beantworten, ob man es auch mit seiner Mutter tun würde - Vorsicht, böses Kopfkino). Ein Kuss auf die Wange ist keine sexuelle Handlung. Manches hängt vom Kontext ab, z.B. die Aufforderung an seine Tochter sich auszuziehen, die ganz anders ist wenn man es mit der Forderung verbindet, sie soll endlich duschen gehen oder wenn man ihr sagt, sie soll nackt ins Bett zum Kuscheln kommen. Ein Kuss auf den Mund ist bei den Eltern auch was anderes als bei Nichtverwandten. Außerdem gibt es Ausnahmen, denn ein Gynäkologe kann auch im Intimbereich rumfummeln, solange es zu seiner medizinischen Arbeit gehört (dabei ist es interessanterweise egal, ob ihn das erregt). Es bleiben dann halt Grauzonen wie z.B. eine lange, intensive Umarmung mit Streicheln.
Ja, ganz einfach oder? Richtig deutlich abgrenzbar, wie du in diesem kurzen Abschnitt deutlich skizzierst.
Tatsächlich sind deine Abgrenzungsversuche nichts weiter als erweiterte Gedankenleserei.
Aber noch viel weiter davon entfernt ist die Schadensbehauptung: Du willst mir doch nicht sagen, dass all diese Handlungen, die du abgegrenzt hast, zufällig auch endogen schädlich sind? Durch Neubewertungen, die das Kind nur rein aufgrund innerer Einflüsse Jahre nach dem Vorfall selbst trifft?
Und das auch nur, wenn ein Erwachsener beteiligt ist? Oder ein genügend großer Altersunterschied (Jugendlicher vs. Kind sozusagen)?
Ich verstehe nicht wie irgendjemand auf diese Deutungskonstrukte schauen kann, und da ein selbstständiges endogenes psychisches pathogenes Schadenspotential erkennt.
Aber auf wunderbare Weise durch Gleichaltrige nicht schädlich?!Creasy hat geschrieben: Eine sexuelle Handlung ist keine Gesinnungstat (wie z.B. Mord im Gegensatz zu Totschlag). Beim Streicheln im Intimbereich ist es schlicht egal, ob es durch einen Pädophilen geschieht oder nicht, es ist eine sexuelle Handlung.
Die Zauberformel heißt natürlich: Attribution. Man muss es lernen schlecht zu finden, um es dann auch schlecht zu finden. Angenommen jemand erinnert sich nicht an das Alter des Täters, dann wird es nur dann schädlich, wenn man sich an das Alter korrekt erinnert oder davon ausgeht.

Jupp. Schade, dass sonst niemand Interesse an der Propagierung von Realität hat.Creasy hat geschrieben: Das liegt vermutlich einerseits am dominierenden Trauma-Paradigma und andererseits daran, dass nur die härtesten Fälle in die Medien kommen.
Du kennst den Mechanismus ja: Wer Kindesmissbrauch relativiert, ist der Feind. Keiner kann sich das leisten, Kindesmissbrauch zu relativieren.
Würde Beier in einem Interview die wissenschaftliche Realität bezüglich Kindesmissbrauch und Pädophilie referieren, wäre er unten durch.
Dieser Thread ist sehr interessant:
https://www.girlloverforum.net/forum/vi ... 15#p289015
Dort meldet sich auch jemand aus der Forschung.

Du vergisst, dass die Strafabsehklausel auch beinhaltet, dass die Gesellschaft dann solche Kontakte für positiv und nicht-schädlich hält.Creasy hat geschrieben: Wir haben doch beide schon festgestellt, dass es durch Neubewertung und Rekonzeptualisierung im Erwachsenenalter zu psychischen Schäden kommen kann. Auch wenn du dafür nur die Gesellschaft verantwortlich machst solltest du doch feststellen, dass dieses Kind sich als Erwachsene geschädigt fühlen kann und eventuell einen Prozess möchte. Das sollte man nicht verbauen, indem man schon vor dem Erwachsenenalter von Strafe absieht. Aber selbst wenn das Kind die Handlung im Erwachsenenalter immer noch positiv sieht, sollte man nicht von der Strafe absehen, da der Täter das Risiko einer Schädigung bewusst in Kauf genommen hat.
Gesetzgebungen erscheinen ja nicht in einem Vakuum. Hier kommt es selbstverständlich darauf an ob reappraisals folgerndermaßen ablaufen:
Du behauptest ja: Ein Kind übt sexuelle Aktivitäten mit einem Erwachsenen aus. Es mag diese Aktivitäten und es kommt von sich aus auf den Erwachsenen zurück und fordert diese Aktivitäten ein, weil sie angenehm sind.
Dann plötzlich lebt das Kind auf einer einsamen Insel, muss dort allein überleben und sich ernähren.
Mit 25 Jahren kommt es dann wieder in Kontakt mit Zivilisation.
Dein Standpunkt wäre: Wenn sich das Kind an die sexuellen Kontakte zurückerinnert, dann trägt es schwere psychische Schäden von sich und fühlt sich missbraucht und geschädigt, obwohl es die Person sehr gerne mochte und als Kind die Aktivitäten genossen hat.
Ich weiß nicht wie realistisch dir das vorkommt, aber für mich hört sich das etwas schräg an.