Quelle müsst Ihr Euch selbst eine suchen -- darum steht das hier nun in der Arena.

Der hochverehrte Maas Efendi -- in seiner bereits zur lebenden Legende gewordenen Weisheit -- nimmt dabei vor allem mit folgender Passage des §211 StGB ("Mord") Anstoss:
- (2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
[...]
einen Menschen tötet.
Doch nun ist guter Raki teuer und Mass Efendi hüllt sich in Schweigen, bittet sein Volk gar um Eingebungen!
Darum möchte ich nun gerne meinen untertänigsten Beitrag dazu leisten, dem hochverehrten Maas Efendi auf die Sprünge zu helfen und schlage folgende Neuformulierung vor:
- (2) Mörder ist, wer
sexuelle Handlungen an einer Person unter achtzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt.
Na? Das wäre doch dem Volke endlich mal aus der Leber gegriffen! Sämtliche "Wertungswidersprüche" des Strafgesetzes auf einmal behoben!
