Korrektor hat geschrieben:Cocolinth hat geschrieben:
So lange ich weiterhin völlig legal 14-jährige Schulmädchen flachlegen darf, wie bislang, ist mir vergleichsweise egal, wenn mich die Leute dafür hassen.
Was wieder mal zeigt, was für Fachleute hier unterwegs sind; flachlegen darf man 14-Jährige nur, solange man selber nicht über 21 Jahre alt ist.
Sagt wer?
Das aktuelle deutsche Strafgesetzbuch jedenfalls nicht.
Wenn du mir nicht glaubst: Google und das Internet sind dein Freund.
Sagt also "DAS INTERNET".
Die verlässlichste Informationsquelle aller Zeiten.
HAHAHAHAHAHA! XD
Nun gut. Bemühen wir mal das Internet und fragen es nach der aktuellen Schutzaltergrenze in Deutschland:
Deutschland
Schutzalter 14 Jahre
Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren.
[...]
sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen [können] nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht.
Quelle: Wikipedia, Artikel "Schutzalter", Abschnitt "Deutschland"
Alles klar, Herr Möchtegern-Sexualstrafrechtsexperte?
(Ansonsten siehe auch den konkreten Fall in Schweinfurt, auf den Tadu bereits hingewiesen hat. Das Gericht ließ einen 23-jährigen Pädophilen trotz erweislichem Sex mit einer 14-Jährigen laufen.)
Ich halte also erneut fest:
Sex von Erwachsenen mit Kindern über 13 ist in Deutschland VOLLKOMMEN legal!
(Ausnahmefälle gibt es auch bei Erwachsenen untereinander. Daraus folgt aber nicht, dass Sex mit Erwachsenen illegal sei.

)