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Einvernehmlichkeit: ja oder nein?

ja
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nein
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Sascha
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Re: Die große Umfrage: Einvernehmlichkeit hui oder pfui?

Beitrag von Sascha »

Verurteilt hat geschrieben: Neutrale Forschung in der öffentlichen Wahrnehmung und Medienpräsenz.
Dort gibt es keine neutrale Forschung, aus den zuletzt von Dir genannten Gründen. Die Studien pro Einvernehmlichkeit sind aus dem Jahre 2001- das ist bereits 11 Jahre in der Vergangenheit. Wie sieht es mit aktuellen Studien dazu aus?
Warum sollte da irgendwas anders aussehen? Meinst du die Gefährlichkeit von Sex erhöht sich? RBT haben schließlich nichts anderes gemacht als existierende Studien zu sammeln, die Zahlen zusammenzuzählen, und dazu einige politisch unkorrekte Worte öffentlich zu sagen.
Meinst Du wirklich da könne man behaupten, es gäbe eine (publizierte) neutrale Forschung?
Möglicherweise aus dem Hause Beier?
Beier - soll das ein Forscher sein? Wäre mir neu.

Ansonsten ist bei der Forschung selbst Neutralität kein so riesiges Problem. Es gibt Untersuchungen, die sind ok, und viele andere, die sind Schrott, und das unabhängig von Neutralität.

Was soll ich an einer Studie sachlich auszusetzen haben, die feststellt, dass Erlebnisse mit unerwünschtem Sex in der Kindheit zu erhöhten Raten von Depression führen? Kommt drauf an. Wirklich gut wäre die Studie, wenn sie bekannte andere Faktoren, wie phyische Misshandlung, verbale Misshandlung, Vernachlässigung und so mitbetrachtet. Neutral wäre sie, wenn sie statt des Begriffs "Missbrauch" von sexueller Gewalt sprechen würde - das ist aber extrem selten, abuse ist halt der etablierte Begriff. Das sind verschiedene Fragen. Die Studie kann also durchaus gut sein, obwohl wir sie nur schwer verwenden können (halt nur so wie ich es versuche, indem ich darauf hinweise, dass dort nur ungewollter Sex "Missbrauch" genannt wurde).
Nur haben wir nichts davon, wenn sie sich todschweigen und andere sie attackieren.
Allzu viele Attacken von Wissenschaftlern gegen RBT hat es ja gar nicht gegeben. Das war der Kongress, also die Politiker, die attackiert haben.
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Madicken
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Re: Die große Umfrage: Einvernehmlichkeit hui oder pfui?

Beitrag von Madicken »

Ich "mißbrauche" :wink: hier mal den, dazu aber ganz gut passenden, Fred, um
noch einmal bei Coco nachzuhaken.
Habe weiterhin ein Verständnisproblem mit seiner Unterscheidung zwischen sexueller "Einvernehmlichkeit" (bei Kindern unter 14 gesetzlich ausgeschlossen) und "beidseitig gewünscht" (nachzulesen in Fjaras Vorstellungsthread).

Nun, wünschen kan man(n) sich vieles, kommt es dann aber zur realen Ausführung sexueller Handlungen mit "Unmündigen", nutzt (auch) dieser Begriff "beidseitig gewünscht" ebensowenig und man(n) ist wieder beim 176er.


Es ist doch letztlich nur Wortklauberei, denn durch das Ausleben solcher "beidseitigen Wünsche" macht man(n) sich so oder so strafbar.
:shock: :?:

Es ist also egal, ob (s)ein fiktiver Wissenschaftler vom Vorhandensein "einvernehmlicher" oder "beidseitig gewünschter" "intergenerationeller Berührungen" spricht. Beides ist möglich, beides ist unter Strafe gestellt, weil dem Kind laut Gesetzgeber (ganz abseits "wissenschaftlicher" Aussagen) eine geistig-intellektuelle Zustimmungsreife fehlt. Da mag es sich wünschen oder einverstanden sein, wie es will.

Ein "ernstzunehmender" Wissenschaftler (und nicht bloßer Akzeptierer moralinsaurer und wissenschaftlich eben gerade nicht begründeter Gesetze) sollte dann schon den Mut haben, das Dogma von der sexuellen Unmündigkeit zumindest in Frage zu stellen und nach möglichen anderen Erklärungen für die Aufstellung und Aufrechterhaltung dieser - anscheinend unumstößlichen und nicht zu hinterfragenden(?) - Theorie zu suchen.


"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
(R.M. Rilke)


We are all born sexual creatures, thank God, but it's a pity so many people despise and crush this natural gift.
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Ovid
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Re: Die große Umfrage: Einvernehmlichkeit hui oder pfui?

Beitrag von Ovid »

Madicken hat geschrieben: Es ist doch letztlich nur Wortklauberei
Ja. Wo ist das Verständnisproblem? Es geht um Definitionen. :lol:
Madicken hat geschrieben: Ein "ernstzunehmender" Wissenschaftler (und nicht bloßer Akzeptierer moralinsaurer und wissenschaftlich eben gerade nicht begründeter Gesetze) sollte dann schon den Mut haben, das Dogma von der sexuellen Unmündigkeit zumindest in Frage zu stellen und nach möglichen anderen Erklärungen für die Aufstellung und Aufrechterhaltung dieser - anscheinend unumstößlichen und nicht zu hinterfragenden(?) - Theorie zu suchen.
Dieser wird einfach sagen: Einvernehmlichkeit im Sinne der Verhandlungsmoral ist eine unnötige und freiheitsberaubende Forderung, weil allein schon der beidseitige Wunsch (Selbstbestimmungsmoral) doch völlig ausreicht und unschädlich ausgelebt werden kann.

Zu sagen es sind einvernehmliche Kontakte unter 14 möglich, wäre einfach definatorisch falsch. Genauso wie, wenn man sagt, dass man einen 13-Jährigen nun erzieherisch bestraft, weil er auf der Entwicklungsebene schon strafmündig sei. "Auf der Entwicklungsebene strafmündig" gibt es aber als Begriff nicht. Es gibt eben nur strafmündig nach Gesetz oder eben nicht.

Also mach dir keinen Kopf, dass die Definitionen so sind. Ist denn das ein Problem? Nö.

Zu der Verhandlungsmoral vs. Selbstbestimmungsmoral hat Sascha schon was geschrieben:
mackay.blogsport.de/2013/01/21/ueber-die-tragik-der-verhandlungsmoralisten/

Lohnt sich!
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Cocolinth
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Re: Die große Umfrage: Einvernehmlichkeit hui oder pfui?

Beitrag von Cocolinth »

:!:

Nö, nö, nö!

Ihr beiden macht es Euch ein bisschen zu einfach.

Die Unterscheidung zwischen Einvernehmlichkeit und beidseitigem Wunsch ist WEDER bloße Wortklauberei NOCH eine reine Definitionssache! Sie ist von WESENTLICHER Bedeutung im Pro-/Anti-Pädophilen Diskurs und lässt sich durchaus empirisch beleuchten.

Doch eins vor dem nächsten.

Madicken hat geschrieben:Ich "mißbrauche" :wink: hier mal den, dazu aber ganz gut passenden, Fred, um
noch einmal bei Coco nachzuhaken.
Habe weiterhin ein Verständnisproblem mit seiner Unterscheidung zwischen sexueller "Einvernehmlichkeit" (bei Kindern unter 14 gesetzlich ausgeschlossen) und "beidseitig gewünscht" (nachzulesen in Fjaras Vorstellungsthread).
Es ist nicht meine Unterscheidung sondern KANON im sexualwissenschaftlich sexuallegislativen Komplex.
Nun, wünschen kan man(n) sich vieles, kommt es dann aber zur realen Ausführung sexueller Handlungen mit "Unmündigen", nutzt (auch) dieser Begriff "beidseitig gewünscht" ebensowenig und man(n) ist wieder beim 176er.
Natürlich.

Sex mit Kindern ist kategorisch verboten.
Es ist also egal, ob (s)ein fiktiver Wissenschaftler vom Vorhandensein "einvernehmlicher" oder "beidseitig gewünschter" "intergenerationeller Berührungen" spricht. Beides ist möglich
FALSCH!

Behauptet der Wissenschaftler in seiner Rolle als solcher, in Deutschland sei einvernehmlicher Sex mit Kindern möglich, dann muss ein Mess- oder Rechenfehler vorliegen. Oder er weiß nicht, was "einvernehmlich" heißt (nämlich: mit mündigem Einverständnis).

Behauptet er hingegen, beidseitig gewünschter Sex mit Kindern sei möglich -- in Deutschland oder anderswo -- dann hat er schon mal gleich die komplette Forensik auf seiner Seite! Denn dass es das gibt, das wird nur unter sog. Kinderschützern und ihren Otto-Normal-Mitjohlern bezweifelt. Zumindest, solange es um die Kombination Mann-Mädchen geht. Bei jeder anderen Kombination, z.B. Frau-Junge, sinkt der moralische Kinderschutzsupport deutlich.

beides ist unter Strafe gestellt, weil dem Kind laut Gesetzgeber (ganz abseits "wissenschaftlicher" Aussagen) eine geistig-intellektuelle Zustimmungsreife fehlt.
Sorry. Aber dass Kinder nicht die Fähigkeit zur informierten Zustimmung (Informed Consent) haben, gilt als sexualwissenschaftliche Tatsache, die wohl zuerst von David Finkelhor (University of New Hampshire) so formuliert wurde.

Auch da zweifelt eigentlich kaum noch ein Sexualwissenschaftler dran.

Da mag es sich wünschen oder einverstanden sein, wie es will.
Genau.

Du scheinst also den Unterschied zwischen "Wunsch" und "Einvernehmen" doch zumindest anwenden zu können.
Ein "ernstzunehmender" Wissenschaftler (und nicht bloßer Akzeptierer moralinsaurer und wissenschaftlich eben gerade nicht begründeter Gesetze) sollte dann schon den Mut haben, das Dogma von der sexuellen Unmündigkeit zumindest in Frage zu stellen
Das steht einem Wissenschaftler doch gar nicht zu, sowas in Frage zu stellen! (Zumindest nicht mehr als jeder x-beliebigen Person. Also als reine persönliche Meinungsäußerung.)

Mündigkeit hängt von Urteilsvermögen ab, und das ist eine höchst kontextuelle Frage. Sprich: diese normative Angelegenheit irgendwie quantifizierend in haltbare wissenschaftliche, also deskriptive, Formen zu gießen, entsprechende, nachhaltige Kriterien zu finden, um so die Mündigkeit einer Altersgruppe scharf zu ermitteln... das ist eine solch friemelige Sysiphus-Arbeit -- ein Fass ohne Boden -- die sich so ziemlich jeder Wissenschaftler mit Freuden spart. Und das zurecht!


Nein, diese Frage lässt sich nur durch einen gesellschaftlichen, ethischen Diskurs "klären" (eher noch: aushandeln). Mit Wissenschaft kommst Du da nicht weiter.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Ovid
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Re: Die große Umfrage: Einvernehmlichkeit hui oder pfui?

Beitrag von Ovid »

Cocolinth hat geschrieben: und lässt sich durchaus empirisch beleuchten.
Nun, dann kann es aber für dieses empirische Phänomen keine feste Altersgrenze geben (bzw. wäre das sehr sehr unwahrscheinlich)
Dann ist 14 höchstens die Näherung, die man aus empirischer Erfahrung gewonnen hat und man sich darauf dann legislativ festlegte.

War es so gemeint?
Cocolinth hat geschrieben:Behauptet der Wissenschaftler in seiner Rolle als solcher, in Deutschland sei einvernehmlicher Sex mit Kindern möglich, dann muss ein Mess- oder Rechenfehler vorliegen.
Nein, dann war das einfach ein statistischer Ausreißer bzw. einfach ein Randphänomen.
Die Erfahrung zeigt: Sex mit Kindern ist nur sehr selten einvernehmlich und deswegen unverantwortlich.

Also entscheide dich mal. Entweder Einvernehmlichkeit (informed consent) ist ein definatorisches Konzept, legitimiert durch empirische Daten und Näherung an ein sinnvolles Schutzalter, oder es ist ein empirisches Phänomen, mit keiner festen Altersgrenze.

Anders kann es ja kaum sein, außer man möchte argumentieren, dass es eine exakte biologische/psychologische Uhr gibt, die jede sexuelle Erfahrung einer Person ab dem vollendeten 14. Lebensjahr einvernehmlich macht.
Cocolinth hat geschrieben: Nein, diese Frage lässt sich nur durch einen gesellschaftlichen, ethischen Diskurs "klären" (eher noch: aushandeln). Mit Wissenschaft kommst Du da nicht weiter.
Wieso nicht? Wenn doch die ganze Zeit auch von Kinderschützern als Meilenstein (Ziel, ethische Vorgabe) propagiert wird, dass es um das Wohlergehen geht, dass sie Kinder vor negativen Gefühlen/Erfahrungen schützen möchten, Traumata verhindern wollen und ähnliche Symptome, dann kann man sicher wissenschaftlich zeigen, dass diese viktimologischen Behauptungen Unsinn sind. Von der Allgemeinheit wird die Verhandlungsmoral ja nur aufgrund von diesen Behauptungen mitgetragen, nicht um seiner selbst wegen.
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Cocolinth
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Re: Die große Umfrage: Einvernehmlichkeit hui oder pfui?

Beitrag von Cocolinth »

Ovid hat geschrieben:
Cocolinth hat geschrieben: und lässt sich durchaus empirisch beleuchten.
Nun, dann kann es aber für dieses empirische Phänomen keine feste Altersgrenze geben (bzw. wäre das sehr sehr unwahrscheinlich)
Natürlich kann es das!

Nämlich schlicht, wenn eines der empirisch zu prüfenden Kriterien fest vom Alter der Person abhängt. Und das ist ja hier nun mal zutreffend (Kriterium: sexuelle Mündigkeit :arrow: nur für Kinder über 13).
Dann ist 14 höchstens die Näherung, die man aus empirischer Erfahrung gewonnen hat und man sich darauf dann legislativ festlegte.

War es so gemeint?
Nein. Siehe eins drüber.
Also entscheide dich mal. Entweder Einvernehmlichkeit (informed consent)
Einvernehmlichkeit != Informed Consent

Das Konzept des Informed Consent gilt lediglich als aktuelle sexualwissenschaftliche Untermauerung der gesetzlich festgelegten sexuellen Unmündigkeit von Kindern unter 14.
Cocolinth hat geschrieben: Nein, diese Frage lässt sich nur durch einen gesellschaftlichen, ethischen Diskurs "klären" (eher noch: aushandeln). Mit Wissenschaft kommst Du da nicht weiter.
Wieso nicht? Wenn doch die ganze Zeit auch von Kinderschützern als Meilenstein (Ziel, ethische Vorgabe) propagiert wird, dass es um das Wohlergehen geht, dass sie Kinder vor negativen Gefühlen/Erfahrungen schützen möchten, Traumata verhindern wollen und ähnliche Symptome
Das Gros der Kinderschützer ist ja nun mal keineswegs auf dem aktuellen Stand, was die staatsmännische Legitimation der von ihnen befürworteten Gesetze betrifft.

Siehe dazu auch folgenden Beitrag auf jungsforum.net:

http://jungsforum.net/politik/messages/153822.htm
"Simple Dissent -- die antipädophile Lebenslüge?"


Und klar: Das kann man nicht bloß argumentatorisch GEGEN KiSchüs verwenden, das SOLLTE man IMO auch (öfter als bislang)!
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Ovid
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Re: Die große Umfrage: Einvernehmlichkeit hui oder pfui?

Beitrag von Ovid »

Cocolinth hat geschrieben: Nämlich schlicht, wenn eines der empirisch zu prüfenden Kriterien fest vom Alter der Person abhängt. Und das ist ja hier nun mal zutreffend (Kriterium: sexuelle Mündigkeit :arrow: nur für Kinder über 13).
Ja, aber dann gilt doch automatisch schon die definatorische Deutung des Begriffs, von der ich oben schrieb.

Die Messung kann man doch komplett rauslassen, weil man nach diesem Aufbau der Untersuchung ja prinzipiell nie feststellen kann, dass es einen einvernehmlichen Fall bei einem 13-Jährigen gibt.

Keiner verzapft doch so einen Unsinn die Richtigkeit eines Kriteriums zu messen, welche man als Prämisse festgelegt hat. Hää?
Cocolinth hat geschrieben: Das Konzept des Informed Consent gilt lediglich als aktuelle sexualwissenschaftliche Untermauerung der gesetzlich festgelegten sexuellen Unmündigkeit von Kindern unter 14.
Also gut. Dann kann man den Informed Consent altersunabhängig messen und feststellen: Sex mit Kindern (unter 14) ist meistens nicht informed, also untermauern wir damit, dass wir Kinder unter 14 als sexuell unmündig erklären und daraus folgt, dass keine Einvernehmlichkeit unter diesen Bedingungen existieren kann.
Jetzt richtig?
Cocolinth hat geschrieben: Das Gros der Kinderschützer ist ja nun mal keineswegs auf dem aktuellen Stand, was die staatsmännische Legitimation ihrer befürworteten Gesetze betrifft.
Ist ja auch nicht so schlimm. Überzeugt werden müssen ja eher auch die Massen von positiven Evidenzen sexueller Selbstbestimmung von Kindern.
Diese ganzen Binnensichten verschiedener Lager von Verhandlungsmoralisten, Leugner von Simple-Consent oder gar total konservative sexualfeindliche Gruppierungen, werden kaum empfänglich sein für einen ethischen Diskurs dieser Art.
Das wäre so als würde man verfestigte Altnazis in die großen Erzählungen linker Theorien einführen wollen.

Aber du meinst ja auch eher deren Entblößung durch das Aufzeigen widersprüchlicher Argumentationen und falschem Faktenwissen. Oder?
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Cocolinth
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Re: Die große Umfrage: Einvernehmlichkeit hui oder pfui?

Beitrag von Cocolinth »

Ovid hat geschrieben:Die Messung kann man doch komplett rauslassen, weil man nach diesem Aufbau der Untersuchung ja prinzipiell nie feststellen kann, dass es einen einvernehmlichen Fall bei einem 13-Jährigen gibt.
Ja.

Sofern man bereits mindestens zwei Messungen mit positivem Resultat durchgeführt hat:

a) Ist die Person unter 14?

b) Gilt das deutsche Gesetz?


Alternativ reicht auch schon bloß eine positive Messung, um Einvernehmlichkeit ausschließen zu können:


a) War die Person nicht einverstanden?


Cocolinth hat geschrieben: Das Konzept des Informed Consent gilt lediglich als aktuelle sexualwissenschaftliche Untermauerung der gesetzlich festgelegten sexuellen Unmündigkeit von Kindern unter 14.
Also gut. Dann kann man den Informed Consent altersunabhängig messen und feststellen: Sex mit Kindern (unter 14) ist meistens nicht informed, also untermauern wir damit, dass wir Kinder unter 14 als sexuell unmündig erklären und daraus folgt, dass keine Einvernehmlichkeit unter diesen Bedingungen existieren kann.
Jetzt richtig?
Ja. :)
Aber du meinst ja auch eher deren Entblößung durch das Aufzeigen widersprüchlicher Argumentationen und falschem Faktenwissen. Oder?
Hm... jo. Passt schon.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
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Annika
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Re: Die große Umfrage: Einvernehmlichkeit hui oder pfui?

Beitrag von Annika »

Ein "Consent" ist nach meinem Verständnis immer "informed". Wäre ers nicht, dann gäbe es auch keine Zustimmung. Ganz einfach. Man muss beiderseitig überhaupt erst einmal wissen welcher Sache man zustimmt.
Verhält sich ähnlich wie mit dem Begriff der Willenserklärung im Vertragsrecht.
coco hat geschrieben:Sex mit Kindern ist kategorisch verboten.
Das sind ja ganz neue Töne von Dir.
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
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Cocolinth
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Re: Die große Umfrage: Einvernehmlichkeit hui oder pfui?

Beitrag von Cocolinth »

Annika hat geschrieben:Ein "Consent" ist nach meinem Verständnis immer "informed". Wäre ers nicht, dann gäbe es auch keine Zustimmung. Ganz einfach. Man muss beiderseitig überhaupt erst einmal wissen welcher Sache man zustimmt.
Naja: Drehen und Wenden.

Da kann man entgegenhalten: Ab wann weiß man (wirklich), "welcher Sache" man da zustimmt?

Kommt auf's Gleiche raus.
coco hat geschrieben:Sex mit Kindern ist kategorisch verboten.
Das sind ja ganz neue Töne von Dir.
:oops:

Sorry: Ich meinte natürlich Sex mit Kindern, die nicht älter als 13 sind.


Sex mit Kindern über 13 ist in Deutschland freilich auch weiterhin 100% legal. :mrgreen: :herz:
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
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Re: Die große Umfrage: Einvernehmlichkeit hui oder pfui?

Beitrag von Madicken »

Cocolinth hat geschrieben:Es ist nicht meine Unterscheidung sondern KANON im sexualwissenschaftlich sexuallegislativen Komplex.
Hä ? Hab`ich was verpaßt ? Kanon ? "Wissenschaftlich" ?

Und behauptest Du nicht einige Sätze weiter, dass dieses Problem wissenschaftlich gar nicht lösbar wäre ? Was denn nun ?

Und was, bitteschön, ist ein "sexuallegislativer Komplex" ? Ist das der Komplex, an dem unsere paranoide Mißbrauchskinderschutzgesellschaft leiden tuhen tut ?

Google sagt dazu folgendes :
"Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage - sexuallegislativer Komplex - übereinstimmenden Dokumente gefunden."


Cocolinth hat geschrieben:Aber dass Kinder nicht die Fähigkeit zur informierten Zustimmung (Informed Consent) haben, gilt als sexualwissenschaftliche Tatsache, die wohl zuerst von David Finkelhor (University of New Hampshire) so formuliert wurde.


Sexualwissenschaftliche Tatsache ? Ich lach mich schlapp !

"Dein" Finkelhor (allein dieser Name läßt mich Brechreiz bekommen) hat ja letztlich nicht wissenschaftlich, sondern ethisch/moralinsauer argumentiert.

Und wie kann er etwas als Sozialwissenschaftler sexualwissenschaftlich begründen (was er im Übrigen auch nicht tut/und auch nicht kann !) ?

Gut herausgearbeitet und nachzulesen von und bei Sebastian Anders in der GiGi Nr.38/05 :
:arrow: http://www.gigi-online.de/Das%20impotente%20Kind38.html

(den vollständigen Artikel kann ich Dir bei Bedarf zukommen lassen)

Cocolinth hat geschrieben:Das steht einem Wissenschaftler doch gar nicht zu, sowas in Frage zu stellen!
Ach was :shock: ? Wem dann ? Aber Politikern und Parteien ? "Kinderschutz"organisationen ?
Das Gros der Kinderschützer ist ja nun mal keineswegs auf dem aktuellen Stand, was die staatsmännische Legitimation der von ihnen befürworteten Gesetze betrifft.

Siehe dazu auch folgenden Beitrag auf jungsforum.net:

http://jungsforum.net/politik/messages/153822.htm
"Simple Dissent -- die antipädophile Lebenslüge?"


Falls ich Dich hier in meiner Aggro :evil: Argumentation zu hart angehe (dann schon mal vorab : Sorry!), resultiert das erstens aus meiner reflexartigen empörten Erregbarkeit bei DIESEM Thema und zweitens möglicherweise daraus, Dich nicht richtig zu verstehen. Z.B. auch nicht Deinen Hinweis auf den Beitrag im JF (den ich gelesen, aber in seiner Aussage nicht mit Deinen Äußerungen zusammenbringen konnte).

"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
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Re: Die große Umfrage: Einvernehmlichkeit hui oder pfui?

Beitrag von Ovid »

Madicken: Hast du Cocolinth die ganze Zeit so verstanden, als wäre er gegen sexuelle Handlungen mit Kindern? :lol:

Er erklärt doch nur wie die ganzen sexualwissenschaftlichen Begrifflichkeiten zu ihrer Bedeutung gekommen sind und wie man damit klugerweise hantiert um nicht ins Fettnäpfchen zu treten. :wink:
Es haben sich bestimmte Begriffe und Bedeutungen etabliert und werden diese diskutiert (egal ob von einem pro oder contra), dann werden diese größtenteils einheitlich so benutzt und es kann uns tatsächlich sehr nützlich sein, wenn wir es ihnen gleichtun.
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Re: Die große Umfrage: Einvernehmlichkeit hui oder pfui?

Beitrag von Madicken »

Ovid hat geschrieben:Madicken: Hast du Cocolinth die ganze Zeit so verstanden, als wäre er gegen sexuelle Handlungen mit Kindern?
Bin mir nicht sicher :| . War nur (u.a.) ob seiner Finkelhor-Argumentation irritiert.
Hat sich irgendwie nicht wirklich ironisch angehört.

Aber er wird es ja sicher gleich auflösen.

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Re: Die große Umfrage: Einvernehmlichkeit hui oder pfui?

Beitrag von Cocolinth »

Madicken hat geschrieben:Hä ? Hab`ich was verpaßt ? Kanon ? "Wissenschaftlich" ?

Und behauptest Du nicht einige Sätze weiter, dass dieses Problem wissenschaftlich gar nicht lösbar wäre ? Was denn nun ?
Dass welches Problem wissenschaftlich gar nicht lösbar wäre?

Achtung: Verwechslungsgefahr! ;)
Und was, bitteschön, ist ein "sexuallegislativer Komplex" ? Ist das der Komplex, an dem unsere paranoide Mißbrauchskinderschutzgesellschaft leiden tuhen tut ?
Quatsch.

Der Begriff ist analog zum Militärisch-Industriellen Komplex zu verstehen.
Cocolinth hat geschrieben:Aber dass Kinder nicht die Fähigkeit zur informierten Zustimmung (Informed Consent) haben, gilt als sexualwissenschaftliche Tatsache, die wohl zuerst von David Finkelhor (University of New Hampshire) so formuliert wurde.
Sexualwissenschaftliche Tatsache ? Ich lach mich schlapp !

"Dein" Finkelhor (allein dieser Name läßt mich Brechreiz bekommen) hat ja letztlich nicht wissenschaftlich, sondern ethisch/moralinsauer argumentiert.
Bist Du Dir da sicher?

Ich nicht.

Ich gehe davon aus, dass Finkelhor seine Hausaufgaben gemacht und entsprechende Untersuchungen durchgeführt hat, die seine Feststellung über die weitverbreitete Uninformiertheit von Kindern bei der Einwilligung in sexuelle Handlungen tatsächlich belegen.

Persönlich halte ich das auch für intuitiv plausibel. Kinder bekommen nicht von ungefähr Sexualkundeunterricht (ob nun schulisch, elterlich oder via Peers). Sie sind diesbezüglich recht dumm geboren.
Und wie kann er etwas als Sozialwissenschaftler sexualwissenschaftlich begründen (was er im Übrigen auch nicht tut/und auch nicht kann !) ?
Spitzfindigkeit.

Der Mann ist wissenschaftlich vorgegangen. Welchem Fachgebiet Du seine Untersuchungen nun zuordnen möchtest, ist zweitrangig.
Cocolinth hat geschrieben:Das steht einem Wissenschaftler doch gar nicht zu, sowas in Frage zu stellen!
Ach was :shock: ? Wem dann ? Aber Politikern und Parteien ? "Kinderschutz"organisationen ?
Zum Beispiel. Es ist ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs, bei dem die entsprechenden Autoritäten ihre Karten ausspielen.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
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Re: Die große Umfrage: Einvernehmlichkeit hui oder pfui?

Beitrag von Madicken »

Oh Scheiße, es war keine Ironie :wink: (enttäuscht guck :( ) .
Andererseits werd`ich das Gefühl nicht los, das ich hier verarscht werde.....
Egal, ich tob`mich erstmal weiter aus....
:|
Cocolinth hat geschrieben:Dass welches Problem wissenschaftlich gar nicht lösbar wäre?
Das "Mündigkeits" oder "Einwilligungsfähigkeits"-Problem.

:arrow:
Cocolinth hat geschrieben: Nein, diese Frage lässt sich nur durch einen gesellschaftlichen, ethischen Diskurs "klären" (eher noch: aushandeln). Mit Wissenschaft kommst Du da nicht weiter.
Also : Wie konnte Herr Finkelhor etwas "wissenschaftlich" begründen, wenn er dazu erstens keine fundierten Untersuchungen angestellt, sondern in seiner Argumentation Taschenspielertricks (siehe hierzu den Anders-Text in der Gigi) angewendet hat, und zweitens, sich das D.M.n. doch nur ethisch-moralisch "beweisen" läßt ?
Wieso führst Du dann einen unwissenschaftlich argumentierenden Wissenschaftler an, wenn Du so etwas vertrittst :shock: ?

Cocolinth hat geschrieben:Der Mann ist wissenschaftlich vorgegangen.
Ist er eben nicht.

Cocolinth hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass Finkelhor seine Hausaufgaben gemacht und entsprechende Untersuchungen durchgeführt hat,
Du "gehst davon aus" ? So wie der GG davon "ausgeht", dass jegliche sexuelle Handlung zwischen einem Erwachsenem und einem Kinde (ja sogar nur zwischen Kindern) ein "abstraktes Gefährdungspotential" beinhaltet und deshalb IN JEDEM FALL zu einer Straftat deklariert werden muß ?

Ist es nicht ein Armutszeugnis, wenn man zur Begründung eines Sachverhaltes, eines Gesetzes, nur von etwas ausgehen zu braucht, ohne es wirklich begründen zu wollen und/oder zu müssen ?

Wenn man, trotz gegenteiliger Expertisen (die berühmte Metastudie und/oder die nicht berücksichtigten Untersuchungen im Vorfeld der 176er Neufassung bzw. "Belassung" in den 70er Jahren , u.a. v. Schönfelder, nachzulesen bei : Dannecker ; "Zur strafrechtlichen Bewertung der Pädosexualität") sich dann doch nur nach dem vermeintlich angenommenen "gesunden Volksempfinden" der zum großen Teil christlich-konservativen Wählerschaft richtet ?

"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
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