Mir schmeckt diese Definition nicht. Das kann daran liegen, dass ich überzeugter pädophiler bin. Kein Täter (bislang), aber eben pädosexuell reizbar.Definition von sexuellem Missbrauch
Sexueller Missbrauch von Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen
den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind auf Grund körperlicher, seelischer, geistiger
oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und
Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.
Diese Definition wird im psychosozialen Arbeitsfeld weithin verwendet; sie beschreibt die Dynamik der
Tat und betont die Unterlegenheit des Kindes. Richtigerweise muss man ergänzen, dass auch dann Miss-brauch vorliegt, wenn der Wille des Kindes der sexuellen Handlung nicht entgegensteht, weil Kinder
immer unterlegen sind und deshalb niemals zustimmen können. Mit diesen Ergänzungen wird deut-lich, dass es auf die Haltung eines Kindes nicht ankommt. Dies ist eine wichtige Klarstellung, weil eine
bekannte Argumentation von Täterinnen und Tätern lautet, dass das Kind selbst es wollte.
Es könnte aber auch daran liegen, dass sich die Argumentation zum einen nur auf das Machtgefälle stützt und zum anderen auf die juristisch fehlende Fähigkeit eine Meinung zu äußern, was gerade im sexuellen Kontext in unserer Gesellschaft nochmals kritischer gesehen wird.
Für mich resultiert die Frage: kann man nicht auch einen Missbrauch begehen indem man dafür sorgt, dass das Kind die Macht hat (z.B. den Pädo in den Regen oder zum Auto zu schicken...) und ob man eine Willensbekundung nicht durch Aufklärung, Wiederholung und Dokumentieren erreichen könnte.
Wie würdet ihr die oben zitierte Definition entkräften und mit Argumenten, Studien oder Vergleichen (Nazivergleiche sind unzulässig!) untermauern???