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XXX

Bitte auseinander nehmen

Beitrag von XXX »

Definition von sexuellem Missbrauch
Sexueller Missbrauch von Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen
den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind auf Grund körperlicher, seelischer, geistiger
oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und
Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.
Diese Definition wird im psychosozialen Arbeitsfeld weithin verwendet; sie beschreibt die Dynamik der
Tat und betont die Unterlegenheit des Kindes. Richtigerweise muss man ergänzen, dass auch dann Miss-brauch vorliegt, wenn der Wille des Kindes der sexuellen Handlung nicht entgegensteht, weil Kinder
immer unterlegen sind und deshalb niemals zustimmen können. Mit diesen Ergänzungen wird deut-lich, dass es auf die Haltung eines Kindes nicht ankommt. Dies ist eine wichtige Klarstellung, weil eine
bekannte Argumentation von Täterinnen und Tätern lautet, dass das Kind selbst es wollte.
Mir schmeckt diese Definition nicht. Das kann daran liegen, dass ich überzeugter pädophiler bin. Kein Täter (bislang), aber eben pädosexuell reizbar.
Es könnte aber auch daran liegen, dass sich die Argumentation zum einen nur auf das Machtgefälle stützt und zum anderen auf die juristisch fehlende Fähigkeit eine Meinung zu äußern, was gerade im sexuellen Kontext in unserer Gesellschaft nochmals kritischer gesehen wird.

Für mich resultiert die Frage: kann man nicht auch einen Missbrauch begehen indem man dafür sorgt, dass das Kind die Macht hat (z.B. den Pädo in den Regen oder zum Auto zu schicken...) und ob man eine Willensbekundung nicht durch Aufklärung, Wiederholung und Dokumentieren erreichen könnte.




Wie würdet ihr die oben zitierte Definition entkräften und mit Argumenten, Studien oder Vergleichen (Nazivergleiche sind unzulässig!) untermauern???
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Khenu Baal
Beiträge: 4704
Registriert: 16.10.2008, 12:31
Wohnort: Sachsen-Anhalt

Re: Bitte auseinander nehmen

Beitrag von Khenu Baal »

Mir schmeckt diese Definition nicht.
Mir auch nicht *schulterzuck*.
Wie würdet ihr die oben zitierte Definition entkräften und mit Argumenten, Studien oder Vergleichen (Nazivergleiche sind unzulässig!) untermauern?
Wozu? Steht doch eindeutig da, daß sie für das psychosoziale Arbeitsfeld gedacht ist. Wen interessiert das psychosoziale Arbeitsfeld? Mich nicht. Den Gesetzgeber auch nicht. Dich etwa? Derlei "Definitionen" gibt es Dutzende. Jeder, der sich dazu berufen fühlt, hat eine eigene. Auf eine mehr oder weniger kommt es da weiß Gott nicht an.
kann man nicht auch einen Missbrauch begehen indem man dafür sorgt, dass das Kind die Macht hat
Na sicher doch! Schon mal mit 13yo Junx Strip-Poker gespielt und Dich deren Regeln unterworfen?
Okay - ich auch nicht. Aber ich war mal 13 und hab das nicht vergessen :wink: .

BTW: So eine Situation wäre gewiß auch sehr lehrreich für die Verfasser solcher als "Definition" angepriesenen Glaubenssätze :lol: .
ob man eine Willensbekundung nicht durch Aufklärung, Wiederholung und Dokumentieren erreichen könnte
Selbstverständlich - klappt doch mit allem anderen auch auf diese Weise.

Sag mal, kennen wir uns?
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Ovid
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Re: Bitte auseinander nehmen

Beitrag von Ovid »

oder der das Kind auf Grund körperlicher, seelischer, geistiger
oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.
Die Begründung warum Unterlegenheit die Zustimmungsfähigkeit ausschließen soll, fehlt komplett.
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gelöscht_13
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Re: Bitte auseinander nehmen

Beitrag von gelöscht_13 »

XXX hat geschrieben:Wie würdet ihr die oben zitierte Definition entkräften und mit Argumenten, Studien oder Vergleichen (Nazivergleiche sind unzulässig!) untermauern???
Gar nicht. Steht da was?
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Annika
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Re: Bitte auseinander nehmen

Beitrag von Annika »

und was wenn das Kind zustimmt?
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
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Nils
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Re: Bitte auseinander nehmen

Beitrag von Nils »

@Annika: steht doch da:
"Richtigerweise muss man ergänzen, dass auch dann Missbrauch vorliegt, wenn der Wille des Kindes der sexuellen Handlung nicht entgegensteht"

Schach und Matt, unsere Argumente zählen nicht mehr, weil man erst ab 14 eine eigene Meinung haben darf und vorher total doof ist und nicht begreift, was vor sich geht.
"Zeig mir deine Titten!"
Aus rechtlichen Gründen bleibt der Urheber dieses Zitates unbenannt.
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Ovid
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Re: Bitte auseinander nehmen

Beitrag von Ovid »

Sascha hat übrigens auf seinem Blog vor kurzem die Verhandlungsmoral auseinandergenommen.
Lohnt sich auf jedenfall das mal durchzulesen.
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gelöscht_13
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Registriert: 31.12.2011, 23:47
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Re: Bitte auseinander nehmen

Beitrag von gelöscht_13 »

Warum lohnt sich das? Verändert das was?
Falls nein habe ich Besseres zu tun.
XXX hat geschrieben: Mir schmeckt diese Definition nicht.
Und nun?
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Annika
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Registriert: 08.10.2008, 21:38
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Re: Bitte auseinander nehmen

Beitrag von Annika »

Mmh Nils, altes Krokophil. Ich beschrieb doch den Fall der Zustimmung. Also egal welcher Bürger die Unmöglichkeit im Eingangspost deklariert hat.
Es steht und fällt alles mit der positiven Aufmerksamkeit.

Ne Klicke von 11-jährigen Mädels, die kichernd in nem Schwulen-Magazin blättern. So ein grosses Ding hatten wir noch nicht gesehen. Jedenfalls bisher in unserer Klasse nicht.
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
Fetzer
Beiträge: 2959
Registriert: 15.05.2011, 15:50

Re: Bitte auseinander nehmen

Beitrag von Fetzer »

XXX hat geschrieben:untermauern???
Untermauern? Wobei du den Begriff Missbauch als unzureichend empfindest!
Bleib lediglich dabei das es gut und nicht gut gibt, oder gewallt und keine gewallt.
"Psychoanalyse ist die Geisteskrankheit, für deren Heilung sie sich hält"

_____________________________________________Karl Kraus 1899
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Sophie
Beiträge: 916
Registriert: 29.07.2011, 16:30
AoA: >25 u.4-8 ~

Re: Bitte auseinander nehmen

Beitrag von Sophie »

Definition von sexuellem Missbrauch
Sexueller Missbrauch von Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen
den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind auf Grund körperlicher, seelischer, geistiger
oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.
Bis dahin ist es ja noch ok.
Richtigerweise muss man ergänzen, dass auch dann Miss-brauch vorliegt, wenn der Wille des Kindes der sexuellen Handlung nicht entgegensteht,...
Und da wird dem erstem Teil ja widersrochen.
weil Kinder
immer unterlegen sind und deshalb niemals zustimmen können.
Und hier sieht man, dass der der den Text geschrieben hat wohl nur an kleinkinder denkt. Es gibt genug erwachsene, die auch mal nem Kind unterlegen sind. Dann währe es, wenn es mal umgekehrt passier ja sexueller Missbrauch eines Erwachsenen.
Mit diesen Ergänzungen wird deut-lich, dass es auf die Haltung eines Kindes nicht ankommt.
Es wird ja nur gesagt, dass ein Kind immer unterlwegen ist und sich deshalb nicht selber entscheiden kann, aber wo ist den der Beweis dafür?
Dies ist eine wichtige Klarstellung, weil eine
bekannte Argumentation von Täterinnen und Tätern lautet, dass das Kind selbst es wollte.
Das ist keine Klarstellung sondern nur eine Behauptung.
Neue TC ID : e7rxr3shp5s4jrnt
weiss net

Re: Bitte auseinander nehmen

Beitrag von weiss net »

Ovid hat geschrieben:
oder der das Kind auf Grund körperlicher, seelischer, geistiger
oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.
Die Begründung warum Unterlegenheit die Zustimmungsfähigkeit ausschließen soll, fehlt komplett.
Das ist begriffliche Haarspalterein.
Es geht um "Manipulation". Wenn ein Kind bei einem fremden Erwachsenen Anlehnung sucht, etwa weil es Hause zu wenig Bestätigung/Liebe/Zärtlichkeit erhält, dann wird es in aller Regel leicht für mich das auszunutzen um meine eigenen Bedürfnisse üder die des Kinde zu stellen, es zur "freiwilligen" Duldung sexueller Handlungen zu veranlassen. Es hat schon Fälle gegeben wo Kinder sogar "freiwillig" Misshandlungen mit in den Kauf nahmen, nur um einen "Freund" zu haben, irgendwen, an den sie sich anlehnen können, wenn die Eltern ausgefallen sind, und keine Geschwister da sind. Ich etabliere also Abhängigkei des Kinde von mir ganz bewußt um es auszunützen, ist das Wesen dieser Manipulation. Quasi juristische Haarspaltereien widerlegen das nicht. Definitionen sind Quark, weil sie dem einzelnen Fall nicht gerecht werden können.

keiner
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Cocolinth
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Re: Bitte auseinander nehmen

Beitrag von Cocolinth »

@ weiss net


Und darum dürfen erwachsene Schachfreunde fremden Kindern kein Schach beibringen.

Weil das Manipulation und Ausbeutung zu Gunsten eigener Interessen ist.

Richtig?

Kindern aus dem Bekanntenkreis hingegen schon. Da ist man ja kein "fremder Erwachsener" mehr. Bloß Sexspielchen sind dann trotzdem tabu.

Mikado geht vielleicht noch durch. Twister ist grenzwertig.


Oder wie jetzt? :?



Und wie ist das eigentlich bei Erwachsenen untereinander. Ich habe mal gelesen -- ich glaube das war in einer Broschüre der katholischen Kirche -- dass Erwachsene nur aus dem Grund der Fleischeslust verfallen, weil ihnen etwas fehlt im Leben.

Demnach wäre Sex IMMER die Ausnutzung einer misslichen Lage.

Könnte da was dran sein?
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
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Ovid
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Registriert: 09.10.2008, 20:26

Re: Bitte auseinander nehmen

Beitrag von Ovid »

weiss net hat geschrieben:Wenn ein Kind bei einem fremden Erwachsenen Anlehnung sucht, etwa weil es Hause zu wenig Bestätigung/Liebe/Zärtlichkeit erhält, dann wird es in aller Regel leicht für mich das auszunutzen um meine eigenen Bedürfnisse üder die des Kinde zu stellen, es zur "freiwilligen" Duldung sexueller Handlungen zu veranlassen. Es hat schon Fälle gegeben wo Kinder sogar "freiwillig" Misshandlungen mit in den Kauf nahmen, nur um einen "Freund" zu haben, irgendwen, an den sie sich anlehnen können, wenn die Eltern ausgefallen sind, und keine Geschwister da sind. Ich etabliere also Abhängigkei des Kinde von mir ganz bewußt um es auszunützen, ist das Wesen dieser Manipulation.

Jo. Ich manipuliere Kinder sehr oft zum Verstecken und Fangen spielen, zum auf Bäume klettern, zum an den Händen im Kreis drehen, Handklatschreimen, auf dem Schoß sitzen, Sprungseilspiele, Malkreide, vom 3er springen, Fußball, verschiedene Brettspiele und vieles mehr.

Wie weiß ich nun, was das Kind bloß duldete und was das Kind ehrlich wollte?

Kann man das überhaupt unterscheiden? Wenn nicht, dann ist doch jede Aktivität potentiell verwerflich?
Wenn doch, warum kann man es bei sexuellen Handlungen nicht unterscheiden?

Kurz: Warum nehmen sexuelle Handlungen unter allen sinnlich-affektiven Handlungen so eine große Sonderposition ein?
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gelöscht_13
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Re: Bitte auseinander nehmen

Beitrag von gelöscht_13 »

weiss net hat geschrieben: Es geht um "Manipulation". Wenn ein Kind bei einem fremden Erwachsenen Anlehnung sucht, etwa weil es Hause zu wenig Bestätigung/Liebe/Zärtlichkeit erhält, dann wird es in aller Regel leicht für mich das auszunutzen.
Liebe ist ein Geben und Nehmen. Egal ob bei Erwachsenen oder Kindern. Ob man das ausnutzt, oder ob man die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt ist jedem selbst überlassen.
Ich etabliere also Abhängigkei des Kinde von mir ganz bewußt um es auszunützen.
Was für eine Abhängigkeit? Kein Kind mit dem ich zu tun hatte war direkt von mir abhängig.
Es hat schon Fälle gegeben wo Kinder sogar "freiwillig" Misshandlungen mit in den Kauf nahmen, nur um einen "Freund" zu haben, irgendwen, an den sie sich anlehnen können, wenn die Eltern ausgefallen sind, und keine Geschwister da sind.
Solch eine Person ist gut. Muss nicht immer der sexuelle Kontakt sein. Aber wenn der dabei wäre- na und? :roll:
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