
Leo, was hast du gemacht, jetzt nicht schriftenmäßig, sondern in realem Leben, daß zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren führte? ganz unschuldig scheinst du nicht zu sein.
Redest du jetzt wirklich schon von Pornographie oder von aufgestylten Fotos als SchülerVZ und Facebook?Mitleser hat geschrieben:Wenn das besagte Mädchen die Aufnahmen allerdings mit der Motivation gemacht hat, ihre Reize den Jungs aus ihrer Klasse zu zeigen, eben weil es in dem Alter durchaus schon sexuelle Gedanken und Gefühle entwickelt hat, dann ist das sicher nicht "abscheulich", sondern ein ganz normaler Entwicklungsprozess der beginnenden Pubertät.
Es verletzt wohlmöglich die Persönlichkeitsrechte schon. Die Brisanz und die Schwere dieser Rechteverletzung ist aber niedriger.Mitleser hat geschrieben: aber das wäre ganz genauso der Fall, wenn ich mir Fotos einer 18-jährigen anschaue, die ich zufälligerweise in die Finger bekommen habe, obwohl sie eigentlich nicht für mich bestimmt waren. Das wäre moralisch dann genauso verwerflich wie das Betrachten der Fotos von der 11-jährigen.
Ich habe diesen Spezialfall zum Einstieg konstruiert, um deutlich zu machen, welche Rechte mindestens tangiert werden.Noch so einer ... hat geschrieben: man kann natürlich immer Fälle konstruieren
Das mit der Beleidigung war ein kleiner Scherz, den du offensichtlich nicht verstanden hast. Denn du hast ja eben nicht geschrieben, dass meine Analyse nichts mit rechtswissenschaftlicher Argumentation zu tun hat, sondern genau so wenig wie zwei andere Sachen, die nun einmal sehr viel miteinander zu tun haben, was du argumentativ, inhaltlich, ja nicht widerlegt hast.Noch so einer hat geschrieben:@ Sascha
Du fühlst dich durch meine Antwort beleidigt, in der ich dir schreibe das deine Analyse nichts mit rechtswissenschaftlicher Argumentation zu tun hat, aber schreibst dann selber
In meinen Betrachtungen geht es aber um etwas ganz anderes, nämlich um Gerechtigkeit. Und damit hat Rechtswissenschaft nun fast gar nichts zu tun![]()
Dann hast du aber nicht gut gesucht. Versuch es noch mal, dann erkennst du vielleicht, dass ich einige Gründe angeführt habe. Insbesondere hatte ich angeführt, dass Vorfelddelikte geringer bestraft werden müssen, auch warum, und wovon der Unterschied in der Strafhöhe abhängen sollte, und unter welchen Umständen Vorfelddelikte überhaupt nicht zulässig sind (weil eine Beweislastumkehr bei Verdacht ausreichend wäre).Abgesehen davon das es faktisch nicht stimmt, kann ich in deinen Ausführungen wenig zu Gerechtigkeit finden. Es sei denn du meinst jetzt das Kundtun deiner persönlichen Meinung das du es ungerecht findest für den Besitz von Kipo härter bestraft zu werden als jemand der zu schnell fährt.
Nein, man kann gar nicht die Rechte eines Menschen verletzen, wenn der weder davon erfährt noch von den Folgen etwas mitbekommen kann. Sicherlich könnten einige staatliche Rechtsnormen so verletzt werden, aber dem realen Menschen wird dadurch nichts weggenommen, ihm nicht geschadet. Ein "Recht", welches auf diese Art verletzt wird, also lediglich eine künstliche Konstruktion der Rechtswissenschaft.Tja, ich finde das absolut gerecht den mit dem betrachten von Kinderpornos verletzt du die Persönlichkeitsrechte eines Menschen auf eine abscheuliche Art.
Das hört sich schonmal sehr nach Zirkelschluss an. Da wird ja schon einmal vorausgesetzt, was geklärt werden muss, nämlich ein verdammenswerter "Missbrauch".Eine Diskussion über Gerechtigkeit würde bei mir ohnehin bei den Menschen anfangen die Missbraucht worden sind und was die gerechter Weise vom Strafrecht erwarten dürfen.
Mit anderen Worten, wenn ich unentdeckt in deinen Computer eindringe dann kann das gar keine Straftat sein, weil du das ja nicht mitbekommst. Und wenn ich dann Urlaubsbilder und Tagebucheinträge von dir in meiner Pädophilen-Fetisch-Gruppe (wir erregen uns am Anblick Pädophiler Menschen) austausche, dann hast du ja keinen Schaden davon. Oder wie Gnampf es schreiben würde, wenn im Wald ein Baum ... .Nein, man kann gar nicht die Rechte eines Menschen verletzen, wenn der weder davon erfährt noch von den Folgen etwas mitbekommen kann.
In Deutschland wäre so etwas undenkbar, weder die Honigtopf-Taktik der Ermittlungsbehörden noch die Bestrafung der Tat in dieser Höhe. Selbst bei der Ausführung der Tat wäre höchstwahrscheinlich noch Bewährung drin gewesen. Also so schlecht gehts euch doch gar nicht hier in unserem (Un)RechtssystemVersuchter SM-Sex mit Elfjähriger
Arzt zu 17 Jahren Haft verurteilt
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Im Internet hatte B. demnach sein elfjähriges Opfer "bestellt", es für acht Stunden Sadomaso-Sex "gemietet" und dafür 1199 Dollar bezahlt. Was B. nicht wusste: Die Web-Seite wurde von Ermittlern betrieben, die auf diese Weise potentiellen Sexualstraftätern das Handwerk legen wollen.
"Falls sie (das Mädchen A.d.R.) Angst haben sollte, könnte ich ein kurzzeitig wirksames leichtes Betäubungsmittel mitbringen, das nicht schädlich ist", soll der Arzt dem Undercover-Agenten per E-Mail angeboten haben, wie newswire.com aus Gerichtsakten zitiert. Am Cleveland Hopkins International Airport wurde der Deutsche von Agenten des US-Heimatschutzministeriums abgefangen, festgenommen und wegen versuchten Kinderhandels und Kindesmissbrauchs angeklagt.
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In seinem Plädoyer appellierte der zweifache Vater B. an seine rechtschaffene Vergangenheit als Militärarzt bei Nato-Einsätzen im Kosovo und in Afghanistan, präsentierte Briefe von Dutzenden Bekannten, die ihn als mitfühlenden und hilfsbereiten Menschen beschrieben.
Richtig.Noch so einer hat geschrieben: Nene, die Rechte eines Menschen bestehen auch dann, wenn der ihre Verletzung gar nicht bemerkt.