Das bleibt auch unverändert richtig! Allerdings kann eine Definition selbst als scharfe Aussage zum Gegenstand haben, dass etwas ungenau sei!kimberly hat geschrieben:@Ovid: Du hattest ja selbst geschrieben, dass jede Dfinition eine scharfe Grenze zeiht (weiterhin nicht meine Meinung, aber das nehmen wir auch noch auseinander)
Es geht allerdings nicht, dass eine Definition multipel besetzt ist, also variant. Sie ist immer fest und scharf.
So könnte man nicht juristische und therapeutische Defintion mischen, außer man sagt ganz scharf: Ich definiere Missbrauch dann als solchen, wenn eins von den beiden zutrifft. Oder beispielsweise "wenn beides zutrifft".
Das sind immer noch scharfe, vollkommen abgegrenzte Definitionen.
Man kann es dagegen nicht als Defintion sehen, wenn man das eine Wort mal so, mal so benutzt, und zuvor nicht auf eine definatorische Gültigkeit eingegangen ist.
Ein Beispiel, wie ich "Missbrauch" als Definition benutze, es dagegen bei mir aber keine Defintion sein kann:
Wenn wir also zwei Fälle betrachten in denen das gleiche passiert ist und die juristische Defintion zutrifft, dagegen die therapeutische nicht.
In Fall A sage ich: Es ist Missbrauch, weil juristische Defintion zutrifft.
In Fall B sage ich aber inkonsequent: Es ist kein Missbrauch, weil die therapeutische Definition nicht zutrifft.
Missbrauch ist bei mir nicht definiert, weil es multivariant ist! Es muss eine scharfe Aussage darüber machen, wann ich etwas Missbrauch nennen kann und wann nicht.
Klar. Man kann es so definieren: Immer, wenn Schaden entsteht, nennen wir es Missbrauch, sonst nicht.kimberly hat geschrieben: - könnte man nicht dann genau da die Grenze ziehen, wo Schaden entsteht?
Geht doch.
Die Schwierigkeit liegt aber in der Praktikablität einer Defintion. Denn oftmals wissen wir nicht worum es sich dann handelt. Wir können die Definition nicht anwenden, weil wir schlicht und ergreifend nicht wissen, ob sie zutrifft.
Eine Defintion hat immer eine scharfe Grenze. Aber Definitionen sind kein Allheilmittel. Wie ich oben zeigte, haben wir dafür eine Defintion gefunden, können sie aber nicht anwenden.kimberly hat geschrieben: Und vielleicht sogar durch eine so gute scharfe Grenze Schaden vermindern oder gar ganz beseitigen, der jetzt aufgrund der Gesetzeslage unnötigerweise entsteht?
Defintionen bringen keine synthetischen Erkenntnisse hervor, sondern rein analytische, und die helfen hier nicht weiter.
Was hilft eine Defintion, wenn man sie nicht anwenden kann?
Das ist die Kardinalfrage. Nutzen/Lasten-Abwägung. Schadet es mehr, als, dass es nutzt? Selbst, wenn nicht:kimberly hat geschrieben: Eigentlich dürfte doch genau das im Sinne von allem sein. Die Frage wäre nur, ob man dazu überhaupt noch eine solche abstrakte Schutzaltersgrenze braucht.
Angenommen die Lasten steigen ein bisschen, und der Nutzen vervielfacht sich um das Tausendfache.
Ist es das Wert? Welchen qualitativen Maßstab können wir an die Verhältnismäßigkeit stellen?
Wenn man hinreichend zeigen könnte, dass sich die Lasten mindern, dann könnte keiner etwas dagegen haben. Allerdings ist die Frage ja: Ist es denn so? Und sei es so: Kann man das auch zeigen?