Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

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Re: Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

von Kolibri » 21.04.2011, 18:22

@Khenu
Ja, beim nächsten mal denke ich dran und schreibe es ausführlicher.
Habe diesmal die Erklärung ausgelassen, weil ich dachte das wäre auch so klar, dass ich damit den richtigen Mord meine.


Edit: Anschließendes Geflame hier abgetrennt und in die FZ verschoben. GLF-Moderation

Re: Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

von Khenu Baal » 21.04.2011, 12:09

Haarspalter :P !

Re: Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

von Follower of Mara » 21.04.2011, 09:43

Poovi hat geschrieben: Edit: Off topic gelöscht. Die drei Jungs waren schon tot, bevor das JuFo überhaupt an den Start ging. GLF-Moderation
Das stimmt nicht ganz. Der dritte Mord (Dennis Klein, 2001) wurde begangen nachdem das Jufo an den Start ging.
Außerdem kannte er das baumstark-Forum. Vielleicht hat er dort bereits geschrieben.

Bei den anderen Morden habt ihr Recht - Dennis Rostel (1995) und Stefan Jahr (1992). Die geschahen lange vor der Zeit, an dem Otto-Normalbürger Zugang zum Internet hatte.

Re: Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

von gelöscht_22 » 20.04.2011, 23:56

Hallo Poovi,

Willkommen hier im Forum!
Na dann wünsche ich Dir als allererstes einmal eine gute Besserung.

dasneuetangram

Re: Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

von Poovi » 20.04.2011, 23:15

[...]

Poovi

Edit: Off topic gelöscht. Die drei Jungs waren schon tot, bevor das JuFo überhaupt an den Start ging. GLF-Moderation

Re: Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

von Khenu Baal » 20.04.2011, 22:09

@ Kolibri (und Schwanzhund)
Hab's kapiert. Hättest Du aber von vornherein auch so sagen können, oder?

Re: Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

von Schwanzhund » 20.04.2011, 21:49

Hallo,

obwohl ich der Meinung bin, dass dieses Thema zu emotional aufgeladen ist um vernünftig - also sachlich - diskutieren zu werden, möchte ich trotzdem darum bitten uns Leser nicht mit beliebigen Auslegungen von Wortbedeutungen zu verwirren.

"Mord" liegt nach dem deutschen Gesetz nur vor, wenn Jemand "aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet"
Ich kann nur spekulieren, aber das lag bei dasneuetangrams Beispiel wahrscheinlich nicht vor.

"Sterbehilfe" ist kein Mord. Nicht einmal wenn es sich dabei um aktive Sterbehilfe handelt. Obwohl letzteres in Deutschland gesetzlich verboten ist.

Re: Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

von Kolibri » 20.04.2011, 21:42

dasneuetangram hat geschrieben:Im übrigen finde ich den Begriff "normal" in dem Zusammenhang mit dem Fall zynisch.
Wieso zynisch? Ist doch so. Da er ein Kind ermorden wollte, wies er nun mal ein abnormales Verhalten auf. Ein anderes Kind würde sowas nicht machen. Was soll also daran jetzt zynisch sein?

Tangram hat geschrieben:Alleine der Terminus schmeckt mir gar nicht und erinnert mich stark an eine gewisse Gruppierung [...]
Eine Gewisse Gruppierung? Ohh man, du bist mir aber auch einer.
Das Wort "abnormal" findest du auch in einem Psychologiebuch.
Du musst nicht gleich Nazis sehen.

tangram hat geschrieben:[...]weil von Fachlicher Seite das gegenteil behauptet wurde, was meinem Bekannten sehr geholfen hat, das erlebte und getahene auf zu arbeiten.
Na siehst du, dein Bekannter hat anscheinend danach ne Therapie bekommen. Und wäre mit ihm psychisch alles in Ordnung, dann gebe es nichts zu behandeln. Schließlich hat ihm das geholfen oder nicht?


tangram hat geschrieben: Das ein Mann Kinder sexuelle Gewalt antut und sie anschließend tötet [...]
Das warum, ist eine brennende Frage auf die wir sicher keine Antwort finden werden [...]
Da braucht man nicht nach Antworten suchen, denn die sind auch so klar. Er hatte keine Emphatie und war ein Egoist. Er wollte sich seine Befriedigung verschaffen um jeden Preis.

tangram hat geschrieben: Ach daher weht der Wind. Wieder jemand der seine Moral aus den Gesetztestexten ableitet...
Selbst wenn man das Gesetzt außen vorlässt, ist Sterbehilfe was vollkommen anderes als Vergewaltigung mit Mord.



Ich müsste mich jetzt auch an vielen Stellen wiederholen, also beende ich an dieser Stelle meinen Post.

Re: Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

von gelöscht_22 » 20.04.2011, 20:08

Hallo Kolibri,
Kolibri hat geschrieben:[...]außer es ist gesetzlich verboten[...]
Ach daher weht der Wind. Wieder jemand der seine Moral aus den Gesetztestexten ableitet... Schwach mein Guter.

Herr Ober, die Rechnung bitte. Ende der Diakussion.

dasneuetangram
Zechprellerei sollte mit Forumverbot belegt werden

Re: Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

von gelöscht_22 » 20.04.2011, 20:04

Hallo Kolibri,
Kolibri hat geschrieben:Normale Kinder kommen nicht auf die Idee [...]oder zu töten.
Ich würde mich wiederholen, also lasse ich das. Im übrigen finde ich den Begriff "normal" in dem Zusammenhang mit dem Fall zynisch. Und ja, ich kenne das Ex-Kind, auch das habe ich geschrieben.
Im übrigen empfinde ich es vermessen das Du behauptest, das es eine Tatsache ist, dass es sich um abnormales Verhalten gehandelt hat. Alleine der Terminus schmeckt mir gar nicht und erinnert mich stark an eine gewisse Gruppierung, die ich nun so gar nicht mag. Willst Du in die Ecke, oder kommst Du daher? Vermessen auch deshalb, weil von Fachlicher Seite das gegenteil behauptet wurde, was meinem Bekannten sehr geholfen hat, das erlebte und getahene auf zu arbeiten. Welchen fachlichen Hintergrund hast Du, um aus der Ferne zu einem anderen Schluss zu kommen?

Was Khenus Rechtfertigungsbeispiele anbetrifft, so sind diese keineswegs schwachsinnig.
Bitte halte dich auch hier mit der Terminus zurück, ich halte ihn für äußerst unangebracht.
Es gibt eine Reihe von Menschen die bereit wären gewisse Leute, die über ihre Türschwelle treten, zu töten, zu Ermorden. Mit, oder ohne UNO Mandat.

Wie auch schon gesagt, kann und will ich in keiner Weise Mord gut heißen, aber es gibt mitunter Gründe die dazu führen, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind wenn man rein die Tat als solche Betrachtet. Das greift zu kurz und Khenus Beispiele sind da passend.

Ansonsten stimme ich Dir zu, dass wir in der Tat zu dem eigentlichem Fall zurück kehren können.
Das ein Mann Kinder sexuelle Gewalt antut und sie anschließend tötet, ist in der Tat nur sehr schwer für mich erklärlich. Das warum, ist eine brennende Frage auf die wir sicher keine Antwort finden werden, zu weit weg sind wir alle dazu.

Aber das es soetwas gibt, und immer geben wird, aus welchen Motiven heraus auch immer, und dass es erschreckend sein wird, das jemand, den man flüchtig oder besser kennt, z.B. aus einem Forum, solche Taten begeht, das steht für mich außer Frage.
Dennoch würde ich denjenigen zum Gespräch laden, ohne Scheu, und mich mit ihm auseinandersetzen.

dasneuetangram

Re: Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

von Kolibri » 20.04.2011, 19:57

@Khenu
Ich merk schon ich muss alles bis ins kleinste Detail genau schreiben...
Als ich sagte, dass es keine Rechtfertigung für Mord gibt, dann meinte ich auch richtigen Mord und nicht sowas wie Sterbehilfe. Sterbehilfe ist für mich kein Mord - außer es ist gesetzlich verboten und du tötest den Patienten auf seinen Wunsch trotzdem.

Re: Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

von Khenu Baal » 20.04.2011, 19:38

Lies doch bitte erstmal, was ich zu welcher Thematik geschrieben habe, ehe Du was von "schwachsinnig" von Dir gibst, Kolibri.

Re: Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

von Kolibri » 20.04.2011, 19:22

dasneuetangram hat geschrieben:Das sein Verhalten aus seiner Kindheit an eine psychische Störung grenzte, sehen seine Psychiater und Psychotherapeuten im übrigen ganz anders.
Wie ich schon in einem Posting weiter oben geschrieben hatte, wird es als "normale" Schutzreaktion bezeichnet und entspricht altersgerechter Kinderlogik.
Normale Kinder kommen nicht auf die Idee jemanden aufzuschlitzen oder zu töten. Ich kenne jedenfalls keine. Oder du etwa?
Und da normale Kinder sowas nicht machen, war das ein abnormales Verhalten - und somit eine psychische Abnormalität. Dass seine Tat einen Auslöser hatte, erklärte vielleicht psychologisch die Tat und bewirkte dabei die Milderung der Strafsetzung, aber an der Tatsache, dass es ein abnormales Verhalten war, ändert es nichts.


Khenu hat geschrieben:Es gibt für Mord eine Menge Rechtfertigungen und es gibt auch Mord aus Liebe. Das kann von der Liebe zu seinem Vaterland (so Richtung Graf Stauffenberg) bis hin zur Liebe zu seinem Pertner (Sterbehilfe) reichen. Klar, es bleibt Mord, aber dem Täter generell Liebe abzusprechen ist genauso unsinnig wie die Behauptung, es gäbe keine Rechtfertigung für Mord.
Deine Rechtfertigungs-Beispiele sind doch schwachsinnig. Wir reden hier von richtigem Mord und nicht von Sterbehilfe. Wenn jemand Krebs hat und nur noch leidet, und sowieso sterben wird, dann ist die Sterbehilfe eine Erlösung für die Person. Somit will diese Person sterben. Aber wenn jemand sexuell missbraucht wird und anschließend umgebracht, dann will er das bestimmt nicht. Und möchtest du in so einem Fall auch von Liebe sprechen!?


Lasst uns mal auf den eigentlichen Fall zurück kommen. Dem Fall dass ein Mann mehrere kleine Jungs sexuell missbraucht und umgebracht hat. Und das kann man nun mal nicht rechtfertigen, auch wenn das manche hier versuchen, aus Gründen, die ich nicht verstehe.

Re: Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

von Khenu Baal » 20.04.2011, 13:54

Kann man, Smaragd, muß man aber nicht. Sterbehilfe mit einer wie von mir angedeuteten Rechtfertigung halte ich auch bei Kindern für vorstellbar.

Re: Gemeinsamkeiten zwischen GLF und JuFo

von Smaragd aus Oz » 20.04.2011, 11:08

Khenu Baal hat geschrieben:Klar, es bleibt Mord, aber dem Täter generell Liebe abzusprechen ist genauso unsinnig wie die Behauptung, es gäbe keine Rechtfertigung für Mord.
Man kann aber die Position vertreten, dass die Tötung eines Kindes jenseits der gesetzlichen Rechtfertigungsgründe nicht gerechtfertigt ist und man sie als Tat persönlich für unvertretbar und "verständnisbar" hält.

Dann spielt das Motiv - ob Liebe, Leidenschaft oder Sex - nämlich für die Rechtfertigung oder das Verständnis gar keine Rolle. Und die Frage ob krank/nicht krank stellt sich ebenfalls nicht, denn diese Frage ist täter-, aber nicht tatbezogen.

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