von Ovid » 27.09.2010, 13:24
Mitleser hat geschrieben:
Von Kindern die Kompetenz zur Beurteilung widersprüchlicher Behauptungen religiöser Gruppen einzufordern, ist genauso falsch und auch gefährlich. Hier nimmt die erwachsene Bezugsperson eindeutig ihre Verantwortung gegenüber dem Kind nicht wahr.
Ich glaube nicht, dass Bruce Rind dies so weitreichend meint.
Gemeint ist ein allgemeines Respektieren der Meinung des Kindes in sehr vielen Belangen. In Bezug auf sexuelle Angelegenheiten herrscht meistens einfach großes Schweigen, Wegsehen bei sexueller Eigenbetätigung, große Unsicherheiten und Befangenheit. Sollte ein kleines Mädchen Spaß am wildem Herumknutschen mit Jungs oder gar einem Älteren ausleben und darüber erzählen, wird das Urteil des Mädchens glatt übergangen oder verzerrt, nicht zuletzt dadurch dass der Ältere dafür harsch verurteilt wird, findet sich das Mädchen dann in der Situation sich gar mitschuldig zu fühlen, was absurderweise als fehlende Fähigkeit zur Beurteilung gedeutet wird. Ein Fehlschluss. Ihr Fehlurteil wird als solches ja erst zum Fehlurteil, weil so etwas nicht geduldet wird, und zwar nicht gemessen am Maßstab des begangenen Unrechts an der Jüngeren, sondern an einem gesellschaftlich-kulturellem Dogma der Moral. Das ist es, was Kinder noch nicht verstehen. Sie verstehen den absurden dogmatischen Übergang zum Unrecht in sexuellen Fragen noch nicht. Sie können darüber urteilen, was angenehm ist, was sich gut anfühlt. Sie können darüber urteilen, welche Berührungen sie zulassen und welche nicht. Sie können darüber urteilen wem sie vertrauen wollen und wem nicht.
Aber sie können nicht über ein Unrecht sich gegenüber urteilen, das sich nicht wie ein Unrecht anfühlt.
Mitleser hat geschrieben:
Es ist wichtig, dass Bezugspersonen dem Kind eigene Werte und Überzeugungen glaubwürdig vorleben können. Erwachsene, die dazu nicht in der Lage sind (was leider häufig vorkommt), versuchen heutzutage gerne ihre eigene Unzulänglichkeit zu rechtfertigen, in dem sie behaupten, "das Kind entscheiden zu lassen", in Belangen, wo das Kind schlichtweg die Kompetenz dazu nicht haben kann.
Dem Kind wirst auch du Mitsprache und Meinung zugestehen. Die Verantwortung, dass dem Kind aber kein Schaden zukomme, hat natürlich - wie du richtig sagst - der Erwachsene. Das ist auch gar nicht der Punkt.
Die Frage ist, ob in sexuellen Belangen, wenn das Kind operativ freiwillig, bekundend, wiederholend und unbefangen sexuelle Handlungen mit einem Erwachsenen durchführen möchte, ob man dieses Urteil annimmt oder zurückweist?
Man weist ein Urteil bei Kindern normalerweise erst dann zurück, wenn sich daraus ein Nachteil (Schaden) für das Kind ergibt; nicht jedoch, wenn das Kind die volle Tragweite per se ja noch nicht erfassen kann. Ob ein Kind Trampolin hüpft, in die Wildwasserbahn geht, vom 5er springt, sind Urteile und Willensbekundungen, die Kinder noch nicht in voller Tragweite machen können. Und trotzdem lässt man gewähren. Warum? Weil es dem Kind nicht zum Nachteil wird.
In sexuellen Belangen dagegen weist man das Urteil schon als unzulänglich zurück, ohne auf die Auswirkungen (möglicher Schaden?) einzugehen. Warum? Weil die Schadensfrage von Wissenschaftlern bisher nicht beantwortet werden konnte, wobei ja gerade die Gegner die Beweislastträger sind. Also einen positiven Befund auf Schaden erbringen müssten, was sie bisher nicht konnten. Finkelhohr sah keinen Beweis für Schaden; Schmidt sagt dazu erst gar nichts.
Oft wird die Frage aber auch von andersherum aufgerollt. Da werden sexuelle Avancen von Erwachsenen gegenüber Kindern schon pathologisiert und somit als unzumutbar eingestuft. Und tatsächlich, solche Sexualstraftäter gibt es.
Aber gibt es noch irgendwo ein dazwischen? Irgendetwas harmloses?
Ich bin der Meinung ja. Warum empfindet man das als so augeschlossen?
Jedenfalls bergen aber Gesetzesentschärfungen und Differenzierungen große Gefahren Lücken einzureißen, die besser geschlossen bleiben sollten.
[quote="Mitleser"]
Von Kindern die Kompetenz zur Beurteilung widersprüchlicher Behauptungen religiöser Gruppen einzufordern, ist genauso falsch und auch gefährlich. Hier nimmt die erwachsene Bezugsperson eindeutig ihre Verantwortung gegenüber dem Kind nicht wahr.
[/quote]
Ich glaube nicht, dass Bruce Rind dies so weitreichend meint.
Gemeint ist ein allgemeines Respektieren der Meinung des Kindes in sehr vielen Belangen. In Bezug auf sexuelle Angelegenheiten herrscht meistens einfach großes Schweigen, Wegsehen bei sexueller Eigenbetätigung, große Unsicherheiten und Befangenheit. Sollte ein kleines Mädchen Spaß am wildem Herumknutschen mit Jungs oder gar einem Älteren ausleben und darüber erzählen, wird das Urteil des Mädchens glatt übergangen oder verzerrt, nicht zuletzt dadurch dass der Ältere dafür harsch verurteilt wird, findet sich das Mädchen dann in der Situation sich gar mitschuldig zu fühlen, was absurderweise als fehlende Fähigkeit zur Beurteilung gedeutet wird. Ein Fehlschluss. Ihr Fehlurteil wird als solches ja erst zum Fehlurteil, weil so etwas nicht geduldet wird, und zwar nicht gemessen am Maßstab des begangenen Unrechts an der Jüngeren, sondern an einem gesellschaftlich-kulturellem Dogma der Moral. Das ist es, was Kinder noch nicht verstehen. Sie verstehen den absurden dogmatischen Übergang zum Unrecht in sexuellen Fragen noch nicht. Sie können darüber urteilen, was angenehm ist, was sich gut anfühlt. Sie können darüber urteilen, welche Berührungen sie zulassen und welche nicht. Sie können darüber urteilen wem sie vertrauen wollen und wem nicht.
Aber sie können nicht über ein Unrecht sich gegenüber urteilen, das sich nicht wie ein Unrecht anfühlt.
[quote="Mitleser"]
Es ist wichtig, dass Bezugspersonen dem Kind eigene Werte und Überzeugungen glaubwürdig vorleben können. Erwachsene, die dazu nicht in der Lage sind (was leider häufig vorkommt), versuchen heutzutage gerne ihre eigene Unzulänglichkeit zu rechtfertigen, in dem sie behaupten, "das Kind entscheiden zu lassen", in Belangen, wo das Kind schlichtweg die Kompetenz dazu nicht haben kann.[/quote]
Dem Kind wirst auch du Mitsprache und Meinung zugestehen. Die Verantwortung, dass dem Kind aber kein Schaden zukomme, hat natürlich - wie du richtig sagst - der Erwachsene. Das ist auch gar nicht der Punkt.
Die Frage ist, ob in sexuellen Belangen, wenn das Kind operativ freiwillig, bekundend, wiederholend und unbefangen sexuelle Handlungen mit einem Erwachsenen durchführen möchte, ob man dieses Urteil annimmt oder zurückweist?
Man weist ein Urteil bei Kindern normalerweise erst dann zurück, wenn sich daraus ein Nachteil (Schaden) für das Kind ergibt; nicht jedoch, wenn das Kind die volle Tragweite per se ja noch nicht erfassen kann. Ob ein Kind Trampolin hüpft, in die Wildwasserbahn geht, vom 5er springt, sind Urteile und Willensbekundungen, die Kinder noch nicht in voller Tragweite machen können. Und trotzdem lässt man gewähren. Warum? Weil es dem Kind nicht zum Nachteil wird.
In sexuellen Belangen dagegen weist man das Urteil schon als unzulänglich zurück, ohne auf die Auswirkungen (möglicher Schaden?) einzugehen. Warum? Weil die Schadensfrage von Wissenschaftlern bisher nicht beantwortet werden konnte, wobei ja gerade die Gegner die Beweislastträger sind. Also einen positiven Befund auf Schaden erbringen müssten, was sie bisher nicht konnten. Finkelhohr sah keinen Beweis für Schaden; Schmidt sagt dazu erst gar nichts.
Oft wird die Frage aber auch von andersherum aufgerollt. Da werden sexuelle Avancen von Erwachsenen gegenüber Kindern schon pathologisiert und somit als unzumutbar eingestuft. Und tatsächlich, solche Sexualstraftäter gibt es.
Aber gibt es noch irgendwo ein dazwischen? Irgendetwas harmloses?
Ich bin der Meinung ja. Warum empfindet man das als so augeschlossen?
Jedenfalls bergen aber Gesetzesentschärfungen und Differenzierungen große Gefahren Lücken einzureißen, die besser geschlossen bleiben sollten.