in der tagesschau melden sie, dass es einen stream vom prozess gibt.
nur aussagen von breivik werden nicht übertragen
um die opfer zu schützen.
der "deutsche anwaltverein" nimmt es als präzidenzfall zum verbot in deutschland.
bei mir beißt sich das "urteil im namen des volkes" immer wieder mit dem verbot von mitschnitten im gerichtssaal nach § 169 GVG.
man bedenke was die "siegermächte" uns nachgeborenen mit den aufzeichnungen der nürnbergerprozesse für eine basis geschaffen haben.Die in einem deutschen Land bestehenden Vorschriften über die Mitteilung von Akten einer öffentlichen Behörde an ein Gericht dieses Landes sind auch dann anzuwenden, wenn das ersuchende Gericht einem anderen deutschen Land angehört.
die aufzeichnungen des stammheim-prozess (RAF) erweist sich heute auch als unglaublich wichtiges dokument.
leider wartet man wahrscheinlich ewig auf ein best of der urteile von roland freissler...

contra netzöffentliche verhandlungen:
- überlebende / angehörigenschutz
- selbstdarstellung für den angeklagten soll nicht möglich sein
- kosten (technik, personal, etc)
- einflussname durch prozessbeobachter (lynchjustiz)
pro:
+ urteile wären wenigstens im wissen des volkes
+ prozessbeobachter müssen sich keine urlaubstage nehmen (zeitunabhängig)
+ mögliche verfahrensfehler können schneller aufgedeckt werden
+ einflussname durch prozessbeobachter (plötzlich auftauchende entlastungszeugen)
+ praxis nahes verständniss von angewanter justiz
+ abschreckung (bei harten urteilen zur besten sendezeit)
+ lebendiger, als protokolle (wer sagt, dass justizia blind UND langweilig ist?)
+ rechtstaatlichere prozessführung (mehr augen sehen mehr)
bitte um erweiterung der liste, diskussion um die gewichtung einzelner punkte und über den fall breivik.