Maik hat geschrieben:In einem sind wir uns hoffentlich einig:
Der Freitod ist dem Mädel nicht leicht gemacht wurden.
Sicher. Am Resultat und an dem, was ich dazu gesagt habe, ändert das jedoch nichts.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Maik hat geschrieben:Und wenn de Eltern der Meinung sind, das das Mädel noch nicht reif wäre für Sex, dann hat das Mädel es auch nicht leicht.
Das ja sowieso nicht. X)
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“