Diskussion zu Syliva Tanner & ITP-arcados
Verfasst: 12.02.2010, 14:52
Sylvia Tanner: "Der junge Pädophile muss verstehen lernen, dass das Kind ihn lieben kann - es sich aber in der Regel nicht verliebt und kein erwachsenenähnliches Begehren zum Tragen kommt"
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1591
Wahrheit und bittere Realität
Diese Feststellung ist nach unserer Ansicht bei vielen pädophilen Beziehungen richtig. Das Kind ist in den pädophilen Erwachsenen nicht sexuell orientiert verliebt. Es besteht lediglich eine tiefe Freundschaft und emotionale Liebe zu dem Pädophilen. Der sexuelle Anteil in dieser Beziehung ist für das Kind ein Erfahrungsaustausch, ein Spiel, Lust und Abenteuer. Der Junge oder das Mädchen liebt den Pädophilen nicht auf die gleiche sexuelle Weise wie es umgekehrt der Fall ist bzw. wie es unter Erwachsenen geschied. Trotzdem ist eine solche Beziehung in einer Partnerschaft gleichberechtigt, wenn der erwachsene Pädophile sein Mehr an Lebenserfahrung und körperlicher Überlegenheit nicht gegen den Willen des Kindes ausnutzt. Die Grenzen in einer solchen Beziehung werden in jeder Hinsicht vom Kind gesetzt. Diese Grenzen dürfen bei einvernehmlichen Beziehungen vom Pädophilen nicht überschritten werden. Liegen oben genannte Voraussetzungen und Gegebenheiten vor kann von einer schädlichen Beziehung nicht gesprochen werden. Deshalb dürfen solche Beziehungen strafrechtlich nicht verfolgt werden. Dem Jungen oder dem Mädchen muss das volle Selbstbestimmungsrecht auf Sexualität zugesprochen werden. Dies widerspricht auch nicht dem Schutz des Rechtsgutes auf eine ungestörte sexuelle Entwicklung der Kinder. Jungen und Mädchen erleben solche pädophilen Beziehungen positiv und können sogar eine Bereicherung für ihr Leben sein.
Bei homosexuellen Kindern erlagt eine einvernehmliche Beziehung eine andere Qualität. Hat zum Beispiel ein Junge von vielleicht 12 Jahren bereits seine Homosexualität erkannt, dann wird der schwule Junge sich auch in einen pädophilen Erwachsenen sexuell bezogen verlieben können. Der Gesetzgeber verbietet nicht nur dem Pädophilen, sondern damit auch dem Jungen eine solche einvernehmliche Liebesbeziehung. Beides stellt eine Diskiminierung und Kriminalisierung dar. Solche Beziehungen müssen und werden daher in vielfacher Weise im Geheimen gelebt. Die Angst vor Entdeckung erschwert und belastet beide Partner in menschenunwürdiger Weise. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz verstößt deshalb gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Grundgesetz und gegen die Menschenrechte. Eine diesbezügliche Reform des Sexualstrafrechts muss daher politisch umgesetzt werden. Ein Anfang wäre die Herabsetzung der Schutzaltersgrenze von derzeit 14(16) Jahren auf 12 Jahre. Bereits mit 12 Jahren kann ein Junge/Mädchen selbst über Beziehungen entscheiden. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass im Sexualstrafrecht eine Klausel eingefügt wird, dass aus dem Offizialdelikt ein Antragsdelikt macht. Damit müßte die Justiz nicht zwangsweise ermitteln, sondern das Kind bzw. die Eltern müßten eine Strafantrag stellen. Eine Straffreiheit bei einvernehmlichen Beziehungen wäre damit gewährleistet. Für alle Beteiligten wäre dies ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Zum Wohle der Jungs & Mädchen sowie der pädophil-liebenden Menschen.
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Welche Ansichten seid Ihr ? Diskussionen erwünscht !!
Maximo
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1591
Wahrheit und bittere Realität
Diese Feststellung ist nach unserer Ansicht bei vielen pädophilen Beziehungen richtig. Das Kind ist in den pädophilen Erwachsenen nicht sexuell orientiert verliebt. Es besteht lediglich eine tiefe Freundschaft und emotionale Liebe zu dem Pädophilen. Der sexuelle Anteil in dieser Beziehung ist für das Kind ein Erfahrungsaustausch, ein Spiel, Lust und Abenteuer. Der Junge oder das Mädchen liebt den Pädophilen nicht auf die gleiche sexuelle Weise wie es umgekehrt der Fall ist bzw. wie es unter Erwachsenen geschied. Trotzdem ist eine solche Beziehung in einer Partnerschaft gleichberechtigt, wenn der erwachsene Pädophile sein Mehr an Lebenserfahrung und körperlicher Überlegenheit nicht gegen den Willen des Kindes ausnutzt. Die Grenzen in einer solchen Beziehung werden in jeder Hinsicht vom Kind gesetzt. Diese Grenzen dürfen bei einvernehmlichen Beziehungen vom Pädophilen nicht überschritten werden. Liegen oben genannte Voraussetzungen und Gegebenheiten vor kann von einer schädlichen Beziehung nicht gesprochen werden. Deshalb dürfen solche Beziehungen strafrechtlich nicht verfolgt werden. Dem Jungen oder dem Mädchen muss das volle Selbstbestimmungsrecht auf Sexualität zugesprochen werden. Dies widerspricht auch nicht dem Schutz des Rechtsgutes auf eine ungestörte sexuelle Entwicklung der Kinder. Jungen und Mädchen erleben solche pädophilen Beziehungen positiv und können sogar eine Bereicherung für ihr Leben sein.
Bei homosexuellen Kindern erlagt eine einvernehmliche Beziehung eine andere Qualität. Hat zum Beispiel ein Junge von vielleicht 12 Jahren bereits seine Homosexualität erkannt, dann wird der schwule Junge sich auch in einen pädophilen Erwachsenen sexuell bezogen verlieben können. Der Gesetzgeber verbietet nicht nur dem Pädophilen, sondern damit auch dem Jungen eine solche einvernehmliche Liebesbeziehung. Beides stellt eine Diskiminierung und Kriminalisierung dar. Solche Beziehungen müssen und werden daher in vielfacher Weise im Geheimen gelebt. Die Angst vor Entdeckung erschwert und belastet beide Partner in menschenunwürdiger Weise. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz verstößt deshalb gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Grundgesetz und gegen die Menschenrechte. Eine diesbezügliche Reform des Sexualstrafrechts muss daher politisch umgesetzt werden. Ein Anfang wäre die Herabsetzung der Schutzaltersgrenze von derzeit 14(16) Jahren auf 12 Jahre. Bereits mit 12 Jahren kann ein Junge/Mädchen selbst über Beziehungen entscheiden. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass im Sexualstrafrecht eine Klausel eingefügt wird, dass aus dem Offizialdelikt ein Antragsdelikt macht. Damit müßte die Justiz nicht zwangsweise ermitteln, sondern das Kind bzw. die Eltern müßten eine Strafantrag stellen. Eine Straffreiheit bei einvernehmlichen Beziehungen wäre damit gewährleistet. Für alle Beteiligten wäre dies ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Zum Wohle der Jungs & Mädchen sowie der pädophil-liebenden Menschen.
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Maximo