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Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen

Verfasst: 05.04.2017, 14:03
von Denker
Nach einer guten Stunde Suchen und Lesen habe ich mich dann doch entschlossen, ein neues Thema aufzumachen. Dabei wurden hier:
viewtopic.php?p=317071#p317071
und nachfolgend schon Dinge dazu gepostet.
kimberly hat geschrieben:...
- und falls der Teilnehmer uneinsichtig ist, dann Ankündigung dass Schweigepflicht gebrochen wird ...
Denker hat geschrieben:Gibt es für Deine Aussagen verlässliche, für jederman nachprüfbare Quellen (wie z.B. ... Statements der Offiziellen von KTW o.ä.)?
kimberly hat geschrieben:...Die ... Dinge werden aus gutem Grund wohl nicht offiziell hinausposaunt,... Man will ja die potentiellen Teilnehmer nicht abschrecken ..
Nun habe ich allerdings direkt bei KTW unter
https://www.kein-taeter-werden.de/story ... rapie.html
auf den link unten geklickt
https://www.kein-taeter-werden.de/docum ... rgllen.pdf
und möchte jedem vor einer Teilnahme am "Projekt" diese pdf zum Lesen mitgeben.
KTW hat geschrieben:...
Im Falle der vermuteten Kindeswohlgefährdung wird dem Patienten die ggf. abweichende Risikoeinschätzung (die der Therapeut als gravierender ansehen kann, als der Patient selber) dargelegt, um mit diesem gemeinsam nach präventiven Lösungen zu suchen und das weitere Vorgehen transparent zu besprechen.
Es müssen konkrete Maßnahmen zur Risikominimierung für das Kind erfolgen (bspw. Einbeziehung der Partnerin oder anderer Personen zur Erhöhung der sozialen Kontrolle, Auszug des (potentiellen) Täters aus der gemeinsamen Wohnung, etc.). Ebenfalls erfolgt eine Prüfung der Indikation für medikamentöse Maßnahmen zur Dämpfung sexueller Impulse. Greifen diese Maßnahmen nicht, kann auf eine Selbsteinweisung hingewirkt werden, um den Schutz für das Kind zu erhöhen (via psychiatrische Klinik mit Versorgungsauftrag, dort psychiatrisches Konsil und stationäre Aufnahme). Im Umgang mit (vermuteter) Kindeswohlgefährdung (und namentlich bekanntem Kind) kann jederzeit die insoweit erfahrene Fachkraft beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend BKiSchG, Art.1, §4(2) in Anspruch genommen werden. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt, die (vermutete) Kindswohlgefährdung durch die geschilderten Maßnahmen nicht abgewendet werden, kann nach Prüfung des BKiSchG, Art.1, §4(3) eine Mitteilung an das Jugendamt erfolgen. Der Bruch der Schweigepflicht – als letztes Mittel – würde in dem Fall erfolgen, dass die vorherigen Interventionen versagen, sich der Betreffende als uneinsichtig erweist und eine gute Chance besteht, auf diese Weise die Kindeswohlgefährdung abzuwenden.
...
Fett und unterstrichen von mir.

Jetzt stelle ich mir vor, ich wäre in Therapie und plane, allein mit meiner Nichte einen Ausflug an einen abgelegenen See zu machen. Davon erzähle ich stolz meinem Therapeuten, weil ich darin kein Problem sehe. Ich weiß ja, dass meine Nichte nichts von mir (...) will. Sie hat 'nen Freund. :wink:
Doch der Therapeut verweist mich auf...
KTW hat geschrieben: ... die ggf. abweichende Risikoeinschätzung (die der Therapeut als gravierender ansehen kann, als der Patient selber) ...
und ich beharre auf meiner Überzeugung
KTW hat geschrieben:... sich der Betreffende als uneinsichtig erweist ...
:shock:
:wegrenn:

Gruß
Denker

Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen

Verfasst: 05.04.2017, 14:11
von 712
Und für so einen Abfall werden unsere Steuergelder verschwendet. :evil:

Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen

Verfasst: 05.04.2017, 14:11
von Aiko
Ist hinlänglich bekannt. Aber danke das du dies nochmal hervorgehoben hast. Die können auch unter Wahrung der Schweigepflicht das Jugendamt einschalten.

Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen

Verfasst: 05.04.2017, 14:23
von 712
RÄK hat geschrieben:Wenn der Betreffene nachdem er sich als uneinsichtig erwiesen hat, sich immer noch als uneinsichtig erweist, wird als letzter Schritt die Euthanasie in Erwägung gezogen mittels der Gaskammer in unserem Keller.

Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen

Verfasst: 05.04.2017, 15:17
von Smaragd aus Oz

Das Problem ist weniger das Programm der Veranstaltung sondern das hier:
[color=#000000]Denker[/color] hat geschrieben:Davon erzähle ich stolz meinem Therapeuten, weil ich darin kein Problem sehe.

Wer glaubt, im Bereich Pedoviele oder "Pedoviele" irgendetwas an staatsangeschlossene Stellen erzählen zu können und damit toll wegzukommen, der ist noch nicht in der Wirklichkeit angekommen. Das sind Fälle voller Strunzdummheit wie der Kipo-Sammler (das wäre nicht der Bereich Pedovielie, sondern der Bereich "Pedovielie"), der gegenüber der Polizei freiwillig das Passwort für seine verschlüsselten Partitionen angibt, weil er sich von dem wohlklingenden Wort "Kooperation" oder dem selbstgefälligen Ausspruch "er kooperierte" blenden lässt. Der hat seine Strafe, die er darauf unweigerlich bekommen wird, vielleicht nicht für seine Sammlung, aber zumindest für seine Blödheit verdient.

Im Bereich Pedoviele und "Pedoviele" gibt es KEINE Form der Kooperation mit staatlichen oder halbstaatlichen Stellen, die für den Betroffenen positiv ist.
Alles, was man den obrigen Stellen über seine Sexy-Neigung an die Hand gibt, können diese Stellen so drehen und wenden, dass es zum Nachteil des Betroffenen wirkt. Und das wird - weil man sich dann medial mit dem Thema Kinderschutz brüsten kann - auch gemacht.

Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen

Verfasst: 05.04.2017, 15:25
von 712
Smaragd aus Oz hat geschrieben:
Sexy-Neigung
Ich finde meine Neigung nicht sexy. Cool vielleicht, aber nicht sexy. Trotzdem hab ich mich schon etlichen Menschen geoutet, inklusive all meinen Ärzten und meinem Therapeuten und es geht mir gut. Also entweder bin ich ein Ausnahmefall, oder du bist übervorsichtig (was nicht schaden kann. Aber ich bin es nunmal nicht.)

Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen

Verfasst: 05.04.2017, 15:30
von Smaragd aus Oz
[color=#000000]712[/color] hat geschrieben:Ich finde meine Neigung nicht sexy.
"Sexy-Neigung" ist meine Verballhornung von "Sexueller Neigung". Genau wie "Sexy-Missbrauch" für "Seksueller Missbrauch".
[color=#000000]712[/color] hat geschrieben:Also entweder bin ich ein Ausnahmefall
Yo.
[color=#000000]712[/color] hat geschrieben:oder du bist übervorsichtig
Yo.

Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen

Verfasst: 05.04.2017, 15:31
von 712
Und kannst du dein erstes "Yo" auch näher ausführen, Diggah?

Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen

Verfasst: 05.04.2017, 15:35
von Sakura
Hallo 712,

vielleicht ist man bei Dir auch der Meinung, dass gerade keine Kinder gefährdet sind.
Wenn Du aber was vom tollen Zelt-Wochenende mit einer 8jährigen neuen Bekanntschaft erzählst, ist es das gewesen mit der Pädoherrlichkeit...

Sakura

Edit: Und bitte drucke sich jeder der das noch nicht weiß, des Smaragden obiges Statement aus und verzehre es auf dünnem Knäckebrot, bis er es auswendig kann.
Das ist nämlich einer der wesentlichen kategorischen Imperative der Perv-Existenz und von netten Worten darf man sich da nicht in die Irre führen lassen.

Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen

Verfasst: 05.04.2017, 15:37
von Smaragd aus Oz
[color=#000000]712[/color] hat geschrieben:erstes "Yo" auch näher ausführen?
Wieso ich? Da geht es doch um Dich, Diggah. Ich halte Deine Geschichte für einen Ausnahmefall. Diesen Fall näher ausführen kannst nur Du.

Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen

Verfasst: 05.04.2017, 15:39
von Denker
@712
Sakura hat geschrieben:vielleicht ist man bei Dir auch der Meinung, dass gerade keine Kinder gefährdet sind.
Warum wohl? :lol:

Gruß
De :wegrenn: :evil:(712)

Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen

Verfasst: 05.04.2017, 15:43
von Stullen Andi
Anstatt zu helfen hauen sie dich in die Pfanne oder stecken dich gar in die Klapse. Diese Hür..söhne :-(

Von daher kan man wohl nur jedem der nicht grade einen Kindesmord plant von KTW abraten.

Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen

Verfasst: 05.04.2017, 15:52
von 712
Denker hat geschrieben: Warum wohl? :lol:
Also ich weiß zumindest, woran es nicht liegen kann. 8) :twisted:

Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen

Verfasst: 05.04.2017, 16:08
von 712
Hi
Sakura hat geschrieben: Wenn Du aber was vom tollen Zelt-Wochenende mit einer 8jährigen neuen Bekanntschaft erzählst, ist es das gewesen mit der Pädoherrlichkeit...
Grundsätzlich hast du Recht, aber zumindest bei meinem Therapeuten denk ich nicht, dass das der Fall wäre, ebensowenig bei ein paar anderen, die ich kenne.
Sakura hat geschrieben: Edit: Und bitte drucke sich jeder der das noch nicht weiß, des Smaragden obiges Statement aus und verzehre es auf dünnem Knäckebrot, bis er es auswendig kann.
Das ist nämlich einer der wesentlichen kategorischen Imperative der Perv-Existenz und von netten Worten darf man sich da nicht in die Irre führen lassen.
Ich muss das nicht auswendig lernen. Bin ja nicht doof.

Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen

Verfasst: 06.04.2017, 01:31
von kafka
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Im Bereich Pedoviele und "Pedoviele" gibt es KEINE Form der Kooperation mit staatlichen oder halbstaatlichen Stellen, die für den Betroffenen positiv ist.
Verallgemeinerungen sind immer scheiße, können aber natürlich entgegen jeder Faktenlage aufrechterhalten werden, geht man von so schwammigen Begriffen wie "positiv" aus, die man sich dann selbst nach Gutdünken auslegen darf.