Das hat zur Folge: Bis kurz vor den Antritt vor das Jüngste Gericht kann ein angebliches Opfer nach noch so vielen Jahren den angeblichen Täter anschwärzen und ihm einen Strafprozess aufbrummen.
Einen derart grotesken Fall gibt es derzeit in England:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 26258.html
Das ist kein Mauerschütze und auch kein SS-Wärter aus Auschwitz. Auch kein Vergewaltiger oder Mörder.
Nach über 33 Jahren...
- DREIUNDDREIßIG Jahren! -
... soll hier eine "Tat" aufgeklärt worden sein.
OK, der alte Mann ist selten dämlich, dass er ein Teilgeständnis abgelegt hat.

Das, was die Fotzokratinnen als Sieg feiern würden, ist ein Abgesang auf den Rechtstaat. Bei Sexerei läuft es sowieso schon darauf hinaus, dass das einzige Beweismittel gegen den Beschuldigten die Behauptung des angeblichen Opfers ist. Dann guckt irgendein Psychologe in seine Glaskugel, fabuliert über den Wahrheitsgehalt der Aussage des angeblichen Opfers und kommt je nach Anzahl getrunkener Rotweingläser zu irgendeinem Ergebnis, dem der Richter hinterher springt.
Wie will man so etwas Irres nach 33 Jahren noch sinnvoll durchführen? Was soll das mit der endlosen Verjährungszeit?