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Smaragd aus Oz
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Für angebliche Sexerei blutet man bis zum Jüngsten Gericht.

Beitrag von Smaragd aus Oz »

Durch die Lobby von vermeintlichen Kinderschützern und irrationalen F****n wurden die Verjährungsvorschriften bei Kindesmissbrauch so weit gedehnt, dass Kindesmissbrauch beinahe wie Mord nie verjährt. In Deutschland zum Beispiel beginnt die ohnehin lange Verjährungsfrist erst ab einem Oma-Alter des angeblichen Opfers zu laufen; bis zum Ablauf ist der angebliche Täter dann schon tot oder liegt in seinen letzten Zügen.

Das hat zur Folge: Bis kurz vor den Antritt vor das Jüngste Gericht kann ein angebliches Opfer nach noch so vielen Jahren den angeblichen Täter anschwärzen und ihm einen Strafprozess aufbrummen.

Einen derart grotesken Fall gibt es derzeit in England:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 26258.html

Das ist kein Mauerschütze und auch kein SS-Wärter aus Auschwitz. Auch kein Vergewaltiger oder Mörder.
Nach über 33 Jahren...

- DREIUNDDREIßIG Jahren! -

... soll hier eine "Tat" aufgeklärt worden sein.

OK, der alte Mann ist selten dämlich, dass er ein Teilgeständnis abgelegt hat. :roll: Ich hätte gerne gesehen, wie man ohne das Teilgeständnis eine solche Tat nach 33 Jahren noch aufklären wollte.

Das, was die Fotzokratinnen als Sieg feiern würden, ist ein Abgesang auf den Rechtstaat. Bei Sexerei läuft es sowieso schon darauf hinaus, dass das einzige Beweismittel gegen den Beschuldigten die Behauptung des angeblichen Opfers ist. Dann guckt irgendein Psychologe in seine Glaskugel, fabuliert über den Wahrheitsgehalt der Aussage des angeblichen Opfers und kommt je nach Anzahl getrunkener Rotweingläser zu irgendeinem Ergebnis, dem der Richter hinterher springt.
Wie will man so etwas Irres nach 33 Jahren noch sinnvoll durchführen? Was soll das mit der endlosen Verjährungszeit?
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Aiko
Beiträge: 1601
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Re: Für angebliche Sexerei blutet man bis zum Jüngsten Gericht.

Beitrag von Aiko »

"Was soll das mit der endlosen Verjährungszeit?"

Du kennst die Antwort doch und hast sie auch schon teilweise in diesem Beitrag erklärt.
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Smaragd aus Oz
Beiträge: 12755
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Re: Für angebliche Sexerei blutet man bis zum Jüngsten Gericht.

Beitrag von Smaragd aus Oz »

Ich habe den Text aber nicht für mich geschrieben.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Aiko
Beiträge: 1601
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Re: Für angebliche Sexerei blutet man bis zum Jüngsten Gericht.

Beitrag von Aiko »

Der hat jetzt übrigens ne Gefängnisstrafe von 13! !dreizehn! Jahren bekommen.
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Nabokov
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Registriert: 11.11.2014, 20:19
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Re: Für angebliche Sexerei blutet man bis zum Jüngsten Gericht.

Beitrag von Nabokov »

Die Tendenz ist, für sex. Kindesmissbrauch überhaupt keine Verjährung gelten zu lassen. In der Schweiz ist diese Regelung bereits eingeführt. In den USA wird ebenfalls darauf hin zu wirken versucht.

Juristen, Anwälte und Richter sind eher skeptisch, ob das etwas bringt, weil eine solche Regelung ihrer Ansicht nach eine Selbsttäuschung der Betroffenen nahelegt - nämlich die, dass sie es sich noch lange überlegen können, ob sie Anzeige machen wollen. Dabei kann es nicht nur passieren, dass die anzuklagende Person irgendwann plötzlich das Zeitliche segnet oder ihr Gesundheitszustand keinen Prozess mehr zulässt, oder auch, dass die an einer Anklage interessierte Person selber von diesem Schicksal ereilt wird. Vor allem wird es mit zunehmendem zeitlichem Abstand zum Geschehen eher unwahrscheinlicher, dass die Klägerin mit ihrer Klage durchkommt. Denn erfahrungsgemäss werden ihre Erinnerungen unpräziser, was es der Verteidung leichter macht, ihre Zeugenaussagen als zweifelhaft hinzustellen. Der Angeklagte andererseits mag seither ein ordentliches Leben geführt haben, was es ebenfalls als unwahrscheinlich escheinen lässt, dass die Anklage zutrifft.

Nur bei Prominenten mag das anders aussehen. Dort kann eine einzelne späte Anklage eine ganze Lawine auslösen.
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Expectation
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Re: Für angebliche Sexerei blutet man bis zum Jüngsten Gericht.

Beitrag von Expectation »

Bei Edathy war die Anklage allein Grund für Jobverlust und Verfolgung.

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