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Verschlüsselte Platten

Verfasst: 17.06.2016, 18:47
von Schwager
Udo Vetter hat endlich öffentlich über ein heikles Thema gebloggt:
Es geht darum, dass Datenträger „nach Polizeirecht“ sichergestellt werden, weil diese möglicherweise strafbare Inhalte enthalten. Interessant, denn das Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen wurde eingestellt. Und zwar mangels Tatverdachts. Die Datenträger sind nämlich verschlüsselt. Sie konnten nicht geknackt werden. Es ist also völlig offen, was drauf ist.

Dennoch meint die Polizei jetzt, sie dürfe die Datenträger behalten, weil es als „möglich“ erscheint, dass halt doch strafbare Inhalte auf den Festplatten sind. Weil das nicht „ausschließbar“ sei, müssten die Datenträger nicht zurückgegeben werden, weil sie ja ansonsten sofort wieder beschlagnahmt werden könnten. Dummerweise wird in dem Bescheid mit keinem Wort begründet, aufgrund welcher Tatsachen der Polizeibeamte meint, die Datenträger könnten illegale Daten enthalten. Nicht mal die kriminalistische Erfahrung wird bemüht, die sich ja sonst als Notanker bewährt.

Abgesehen von der fehlenden Begründung schafft es der Hauptkommissar auch nicht, die sofortige Vollziehbarkeit anzuordnen. Den Satz hat er schlicht vergessen, obwohl er ihn anscheinend schreiben wollte, wie man mit etwas gutem Willen zwischen den Zeilen rauslesen kann.

Ach ja, auch hier fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung.

Und ich denke immer, die Sitten verrohen nur an den Strafgerichten.
Ich bin mir sicher, dass man die Platte immer bekommt, gegen kleine Gebühr wird sie gründlich überschrieben zurück gegeben.
Auch hier bietet es sich an das Passwort heraus zu geben, damit man die Unschuld beweisen kann (das ist das perverse!). Wenn dann aber EIN Bild drauf ist, welches man vergessen, gelöscht oder sich die Gesetze eben mal verschärft haben und es ins Raster der Strafbarkeit fällt, hat man sich auch da ins Bein geschossen.
Soweit ich das weiß, ist es aber (noch) von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Darum gilt: keine Kooperation mit Cops in so einer Konstellation. Die Festplatten sind verloren, wenn man es zu einer HD hat kommen lassen oder geswatet wurde.

Re: Verschlüsselte Platten

Verfasst: 17.06.2016, 19:55
von Sakura
Schwager hat geschrieben:Die Festplatten sind verloren, [...]
Sind sie nicht.
Trotzdem blöd, wenn man kein Backup hat, denn wer nichts gesteht und bei ihm auch nichts gefunden wurde, muss länger warten.
Aber wenn es keine Strafe gibt und auch keinen Deal, bei dem man auf den Kram verzichtet, kann die SA schön auf Kosten treiben, weil die verzweifelt versuchen, für teures Geld, fünfstellig pro Partition, die Inhalte doch noch zu entschlüsseln.

Sakura

Re: Verschlüsselte Platten

Verfasst: 18.06.2016, 13:25
von guter rat
Fullquote des Vorbeitrags gelöscht.

Bei Verschlüsselung rate ich dazu, nur billige PCs zu benützen (keine Gamerhardware!!), und den Schrott einfach verloren zu geben. Keinerlei Zusammenarbeit, keinen Deal eingehen, den Mist auch nicht wieder abholen. Dann tragen sie die Kosten für die Verschrottung. Von wichtigen Dateien regelmäßig backups machen, und irgenwo sicher bunkern. 128 GB passen auf ein daumennagelgroßen Datenträger. Wer will den suchen. Aufgrund eines vagen Tatverdachts eine ganze Wohnung gründlich demolieren, und dann doch nichts finden?

Re: Verschlüsselte Platten

Verfasst: 18.06.2016, 16:41
von Horizonzero
man könnte meinen die betrachten das als Sport - jedenfalls macht es denen nichts aus eine Wohnung auf den Kopf zu stellen, fast besser als es ein Orkan könnte.

Re: Verschlüsselte Platten

Verfasst: 18.06.2016, 19:07
von Gast
Naja irgendwo ist es deren Arbeit. Wenn es münzgroße Speicher gibt, müssen sie eben in der Scheiße wühlen... ihr wisst schon, die kriminalistische Erfahrung beim durchwühlen des Mülls. Jemand ohne den gewissen Jagdinstinkt wäre auch falsch in deren Truppe. Tough life, für unsereinen vielleicht etwas tougher.

Re: Verschlüsselte Platten

Verfasst: 19.06.2016, 08:02
von klaro
Gast hat geschrieben:Naja irgendwo ist es deren Arbeit. Wenn es münzgroße Speicher gibt, müssen sie eben in der Scheiße wühlen... ihr wisst schon, die kriminalistische Erfahrung beim durchwühlen des Mülls. Jemand ohne den gewissen Jagdinstinkt wäre auch falsch in deren Truppe. Tough life, für unsereinen vielleicht etwas tougher.
Ja klar. Aber Kleinstspeicher bleiben auch unauffindbar wenn die Wohnung "auf den Kopf" gestellt wird. Da hilft auch kein Jagdinstinkt weiter. Zumal ja unklar ist, ob sich auf diesen Speicherchips, wenn sie denn gefunden werden, das Gesuchte auch befindet. Das sind halt so die Fallstricke. Andererseits: eine Komplettrenovierung der Wohnung auf Kosten der Polizei wäre ein verlockender Gedanke, sollte dem Kommissar nicht doch noch was aus der Hosentasche fallen, was dann halt gefunden wird. Es genügt ja ein einzelnes Bildchen unter hundertausenden harmloser, und schon war alles legal und der Mühe wert, und der Durchsuchte ist selber schuld. Das Verfahren läßt sich ja dann immer noch wegen "Geringfügigkeit" einstellen, und der "Verdächtige" bleibt wenigstens auf seinen Kosten sitzen. Auch eine Bestrafung.

Re: Verschlüsselte Platten

Verfasst: 19.06.2016, 11:32
von Horizonzero
Die leisten keinen Schadenersatz - aus deren Sicht erledigen die nur ihre Arbeit. Auf den Schaden bleibt man sitzen.

Re: Verschlüsselte Platten

Verfasst: 19.06.2016, 23:42
von Gast
"Auch eine Bestrafung."
Yes. Eine besonders schlimme wie ich finde. Stell dir vor es trifft einen unschuldigen.

Re: Verschlüsselte Platten

Verfasst: 20.06.2016, 08:53
von Sascha
Schwager hat geschrieben: Ich bin mir sicher, dass man die Platte immer bekommt, gegen kleine Gebühr wird sie gründlich überschrieben zurück gegeben.
Glaub ich nicht. Dann könnte man nämlich die nämlich zum Schadensersatz verklagen, wegen Zerstörung von Familienfotos vom Großvater, die unersetzbar sind, weswegen man da eine hohe Entschädigung fordern kann.

Re: Verschlüsselte Platten

Verfasst: 20.06.2016, 15:16
von Gast
Wenn man gegen genannte Gebühr den Datenforensiker, den die Staatsanwaltschaft hinzugezogen hat beauftragt die Daten zu löschen, dann ist es möglich. Da es teuer ist macht das keiner.

Re: Verschlüsselte Platten

Verfasst: 20.06.2016, 17:37
von Sakura
Das sichere Löschen bei der Polizei ist in einem mir bekannten Fall tatsächlich mal gemacht worden. Da gehörte es zu einer der Auflagen gegen die das Verfahren eingestellt werden sollte.
In einem anderen Fall hat der Beschuldigte sich auf keine Bedingungen eingelassen und bekam dann alles wieder. Es hieß, die Daten wären danach alle noch vorhanden gewesen.
Unnötige Arbeit macht sich bei der Polizei keiner.

Re: Verschlüsselte Platten

Verfasst: 20.06.2016, 22:56
von Gast
Das kommt auf die Staatsanwälte an.
Wird noch etwas Zit brauchen, aber dann wird keiner mehr verschlüsselte Platten wieder bekommen, sagt meine Glaskugel.

Re: Verschlüsselte Platten

Verfasst: 21.06.2016, 18:10
von hallo
Sakura hat geschrieben: ...In einem anderen Fall hat der Beschuldigte sich auf keine Bedingungen eingelassen und bekam dann alles wieder. Es hieß, die Daten wären danach alle noch vorhanden gewesen.
Unnötige Arbeit macht sich bei der Polizei keiner.
Wenn absolut gar nichts gefunden wird, was angemeckert werden könnte, gibt es natürlich alles wieder
zurück. Wie wurden die "Bedingungen" denn begründet? Wir haben absolut nichts gefunden, behalten ihre Hardware aber, bzw. löschen ihre Platten dennoch, weil der Mond scheint, es sei denn, die tun... WAS?

Re: Verschlüsselte Platten

Verfasst: 21.06.2016, 18:18
von zittrig
Gast hat geschrieben:Das kommt auf die Staatsanwälte an.
Wird noch etwas Zit brauchen, aber dann wird keiner mehr verschlüsselte Platten wieder bekommen, sagt meine Glaskugel.
Eine sehr feine Anspielung, in der Tat. Kein Schreibfehler. Nun ist Plattenspeicher nicht sonderlich teuer, und für 150 E gibt es einen kompletten PC mit min. 500 GB Platte. Ich weiß nicht, was das Einbehalten verschlüsselter Platten da bringen soll, wenn der Benutzer zuvor ein sicheres backup wichtiger legaler Daten gemacht hat. Denn natürlich sprechen wir hier immer nur über legale Daten.

Re: Verschlüsselte Platten

Verfasst: 21.06.2016, 19:29
von Sakura
hallo hat geschrieben:Wie wurden die "Bedingungen" denn begründet?
Gar nicht. Man hoffte wohl, dass der Betreffende wegen der langen Verfahrensdauer bereits weich geworden wäre. War er aber nicht.
zittrig hat geschrieben:[...]natürlich[...] nur [...]
Natürlich. Nur.
Ebenso natürlich ist die Speicherung von Backups der natürlich nur legalen Daten.