Ich bin mir sicher, dass man die Platte immer bekommt, gegen kleine Gebühr wird sie gründlich überschrieben zurück gegeben.Es geht darum, dass Datenträger „nach Polizeirecht“ sichergestellt werden, weil diese möglicherweise strafbare Inhalte enthalten. Interessant, denn das Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen wurde eingestellt. Und zwar mangels Tatverdachts. Die Datenträger sind nämlich verschlüsselt. Sie konnten nicht geknackt werden. Es ist also völlig offen, was drauf ist.
Dennoch meint die Polizei jetzt, sie dürfe die Datenträger behalten, weil es als „möglich“ erscheint, dass halt doch strafbare Inhalte auf den Festplatten sind. Weil das nicht „ausschließbar“ sei, müssten die Datenträger nicht zurückgegeben werden, weil sie ja ansonsten sofort wieder beschlagnahmt werden könnten. Dummerweise wird in dem Bescheid mit keinem Wort begründet, aufgrund welcher Tatsachen der Polizeibeamte meint, die Datenträger könnten illegale Daten enthalten. Nicht mal die kriminalistische Erfahrung wird bemüht, die sich ja sonst als Notanker bewährt.
Abgesehen von der fehlenden Begründung schafft es der Hauptkommissar auch nicht, die sofortige Vollziehbarkeit anzuordnen. Den Satz hat er schlicht vergessen, obwohl er ihn anscheinend schreiben wollte, wie man mit etwas gutem Willen zwischen den Zeilen rauslesen kann.
Ach ja, auch hier fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung.
Und ich denke immer, die Sitten verrohen nur an den Strafgerichten.
Auch hier bietet es sich an das Passwort heraus zu geben, damit man die Unschuld beweisen kann (das ist das perverse!). Wenn dann aber EIN Bild drauf ist, welches man vergessen, gelöscht oder sich die Gesetze eben mal verschärft haben und es ins Raster der Strafbarkeit fällt, hat man sich auch da ins Bein geschossen.
Soweit ich das weiß, ist es aber (noch) von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Darum gilt: keine Kooperation mit Cops in so einer Konstellation. Die Festplatten sind verloren, wenn man es zu einer HD hat kommen lassen oder geswatet wurde.