Feindstrafrecht
Verfasst: 08.09.2015, 19:30
Feindstrafrecht laut Wikipedia:
... Bezeichnung für ein Strafrecht, das bestimmten Gruppen von Menschen die Bürgerrechte versagt und sie als Feinde der Gesellschaft oder des Staates außerhalb des für die Gesellschaft geltenden Rechts stellt. Im Feindstrafrecht sind alle zur Verfügung stehenden Mittel erlaubt. Es ist deshalb kein Strafrecht im herkömmlichen Sinne, sondern ein von rechtsstaatlichen Bindungen befreites Instrument zur Gefahrenabwehr. ...
Maas kennt diesen Begriff in der BürgerPresseKonferenz nicht.
Immerhin sagt er, dass weitere Verschärfungen weder notwendig noch möglich sind.
§211
Beitrag editiert und freigegeben, @ Autor - Du siehst ja welches Wort fehlt, alles in diese Richtung lassen wir nicht zu. Hori
... Bezeichnung für ein Strafrecht, das bestimmten Gruppen von Menschen die Bürgerrechte versagt und sie als Feinde der Gesellschaft oder des Staates außerhalb des für die Gesellschaft geltenden Rechts stellt. Im Feindstrafrecht sind alle zur Verfügung stehenden Mittel erlaubt. Es ist deshalb kein Strafrecht im herkömmlichen Sinne, sondern ein von rechtsstaatlichen Bindungen befreites Instrument zur Gefahrenabwehr. ...
Maas kennt diesen Begriff in der BürgerPresseKonferenz nicht.
Immerhin sagt er, dass weitere Verschärfungen weder notwendig noch möglich sind.
§211

Beitrag editiert und freigegeben, @ Autor - Du siehst ja welches Wort fehlt, alles in diese Richtung lassen wir nicht zu. Hori