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... Bezeichnung für ein Strafrecht, das bestimmten Gruppen von Menschen die Bürgerrechte versagt und sie als Feinde der Gesellschaft oder des Staates außerhalb des für die Gesellschaft geltenden Rechts stellt. Im Feindstrafrecht sind alle zur Verfügung stehenden Mittel erlaubt. Es ist deshalb kein Strafrecht im herkömmlichen Sinne, sondern ein von rechtsstaatlichen Bindungen befreites Instrument zur Gefahrenabwehr. ...
Maas kennt diesen Begriff in der BürgerPresseKonferenz nicht.
Immerhin sagt er, dass weitere Verschärfungen weder notwendig noch möglich sind.
§211
Beitrag editiert und freigegeben, @ Autor - Du siehst ja welches Wort fehlt, alles in diese Richtung lassen wir nicht zu. Hori
Mir ist der Begriff Feindstrafrecht allerdings auch noch nie über den Weg gelaufen, wovon leitest Du das ab ?
§ 211 ist im deutschen Strafrecht der Mord Paragraf, auch da wird mir Deine Anspielung nicht verständlich.
vielmehr handelt es sich um eine These, das es ein solches Feindstrafrecht, in Teilen, in unserem Lande
schon gibt.
Aus Wikipedia:
....Schließlich vertritt Jakobs die These, dass bereits das geltende deutsche Recht „feindrechtsstrafliche Stränge und Partikel“ enthält, beispielsweise die Sicherungsverwahrung, die Strafbarkeit der Vorbereitung von Verbrechen und die Kontaktsperre zwischen Strafverteidiger und Mandanten. Damit sei das Feindstrafrecht rechtlich und gesellschaftlich grundsätzlich anerkannt. Im Interesse der Bürger sei es aber notwendig, das Feindstrafrecht offen als solches zu kennzeichnen und nur auf die „Feinde der Gesellschaft“ anzuwenden....