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Gefährder Datenbak

Verfasst: 01.11.2014, 17:47
von Störer
[b]Hallo[/b]!
Gibt s in der Bundesrepublik Deutschland eine Datenbank in der sogenannte Gefährder gespeichert werden?
81 Verbund- und Zentraldateien sowie 179 Strafverfolgungsdateien gib es wohl tatsächlich (Stand 1.10.2013) nur sind dort auch "Pädo-Gefährder" gespeichert?
Was könnte man tun, wenn man in so einer Datei vermutet zu stehen und eine weiße Weste hätte?
Ich hoffe jemand hilft mir hier...

Re: Gefährder Datenbak

Verfasst: 02.11.2014, 06:41
von Luna
Du kannst bei der jeweiligen Behörde nachfragen ob Daten über dich gespeichert wurden.

Re: Gefährder Datenbak

Verfasst: 02.11.2014, 12:39
von Horizonzero
Leider kann ich hier keinen direkten Link setzen, aber wenn man "Generator für Auskunftsersuchen" googelt findet man direkt im ersten Ergebniss eine Hilfe für die von Luna gemeinten Auskunftsersuchen.

Re: Gefährder Datenbak

Verfasst: 02.11.2014, 17:54
von Störer
Kenne ich. Die Frage ist nur in welcher Datenbank der Klarname oder Nickname einetragen würde.

Re: Gefährder Datenbak

Verfasst: 02.11.2014, 18:26
von Rüdiger
Naja.. Schon eine nette Sache mit dem Auskunftsgenerator.. Aber ich zweifel das unsereins dort eine Antwort bekommt die der vollen Wahrheit entspricht..

Re: Gefährder Datenbak

Verfasst: 02.11.2014, 18:34
von Gast
Wahrheit ist Verschlussache.

Re: Gefährder Datenbak

Verfasst: 02.11.2014, 18:50
von Smaragd aus Oz
[color=#000000]Rüdiger[/color] hat geschrieben:unsereins
Jeder hat einen gesetzlichen Auskunftsanspruch. Und das Gesetz unterscheidet nicht zwischen "unsereins" und "derenzwei". Ob Du als Hooligan, als Salafist, als NPD-Mitglied, als Pedovieler oder als Klingone diesen Antrag stellst, spielt also keine Rolle.

Eine Rolle spielt, ob das Gesetz für spezielle Fälle Deinen Auskunftsanspruch ausschließt oder ausschließen lässt. Das ist insbesondere bei Ermittlungsverfahren so: Die Staatsanwaltschaft kann bis zu 24 Monate nach Eröffnung eines Verfahrens gegen Dich die Auskunft wegen Geheimhaltungsbedürfnis verweigern (§ 491 Abs. 1 Sätze 2 und 3, § 495 Satz 1 StPO). Bei laufenden Ermittlungen dürfte ein Geheimhaltungsbedürfnis in der Regel zu bejahen sein.

Wenn ein Auskunftsanspruch besteht, kann aber auch der Umfang einschränkbar sein. Zum Beispiel kann Dir die Staatsanwaltschaft mitteilen, dass gegen Dich ermittelt wird, bis zum Abschluss der Ermittlungen aber wegen Gefährdung des Untersuchungszweckes Akteneinsicht verweigern. Vor Abschluss der Ermittlungen dürfte eine solche Gefährdung in der Regel zu bejahen sein.

Re: Gefährder Datenbak

Verfasst: 02.11.2014, 18:58
von Rüdiger
Danke für die Ausführungen SaO. Das wusste ich so nicht.

Re: Gefährder Datenbak

Verfasst: 02.11.2014, 19:05
von Horizonzero
Rüdiger hat geschrieben:Naja.. Schon eine nette Sache mit dem Auskunftsgenerator.. Aber ich zweifel das unsereins dort eine Antwort bekommt die der vollen Wahrheit entspricht..
Damit liegst Du daneben- ich spreche aus eigener Erfahrung. Ob man so aktuell laufende Ermittlungen herausbekommt weiß ich nicht- dennoch kann sich das lohnen.

Re: Gefährder Datenbak

Verfasst: 02.11.2014, 21:50
von Gast
Ein Geheimhaltungsbeduerfnis wird bei Gefaehrdern immer bestehen. Sie werden beobachtet selbst wenn sie keine Straftat begangen haben und das von Stellen, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind per Gesetz. Unsereins braucht sich keine Gedanken machen, weil nur tatsaechliche Gefaehrder als solche eingestuft werden.

Re: Gefährder Datenbak

Verfasst: 03.11.2014, 01:27
von Aiko
Gast hat geschrieben:Unsereins braucht sich keine Gedanken machen, weil nur tatsaechliche Gefaehrder als solche eingestuft werden.
Das ist falsch!

Re: Gefährder Datenbak

Verfasst: 03.11.2014, 02:22
von Gast
Nenne ein Beispiel dass die Richtigkeit Deiner Aussage belegt Aiko. Bitte mit Herkunftsangabe versehen.

Re: Gefährder Datenbak

Verfasst: 03.11.2014, 10:26
von Smaragd aus Oz
[color=#000000]Aiko[/color] hat geschrieben:Das ist falsch!
Das ist grau, aber nicht schwarz-weiß.
Grau ist, wer als tatsächlicher Gefährder eingestuft wird. Das kann schon sein, wenn man vor einer Schule herum lungert, oder erst, wenn man ansetzt, unter den Rock zu greifen.

Beim BKA und BfV gibt es Datenbanken für Gewaltbereite und Extremisten, auch wenn diese noch nichts kaputt gemacht haben. Aber ob es schon eine Datenbank gibt, in der schlicht-Pedoviele registriert sind - also solche, über die nur die Pedoviele bekannt ist, die aber nie als Pedoviele in Erscheinung getreten sind - wissen wir nicht.

Du kannst jedenfalls sicher sein, dass Du in einer Datenbank als Gefährlicher auftauchst, sobald Du im Zusammenhang mit irgendeiner sexüllen Untat aufgefallen bist. Dann wirst Du dort aber vermutlich primär als Sexist geführt werden und nicht als Pedovieler.

Re: Gefährder Datenbak

Verfasst: 03.11.2014, 11:18
von Störer
wissen wir nicht.
Das nehme ich mal so als Antwort hin.

Re: Gefährder Datenbak

Verfasst: 03.11.2014, 13:35
von Gast
Quellenlose Angaben, Vermutungen usw. Wenn man keine Ahnung hat, ... .