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Gefährder Datenbak
[b]Hallo[/b]!
Gibt s in der Bundesrepublik Deutschland eine Datenbank in der sogenannte Gefährder gespeichert werden?
81 Verbund- und Zentraldateien sowie 179 Strafverfolgungsdateien gib es wohl tatsächlich (Stand 1.10.2013) nur sind dort auch "Pädo-Gefährder" gespeichert?
Was könnte man tun, wenn man in so einer Datei vermutet zu stehen und eine weiße Weste hätte?
Ich hoffe jemand hilft mir hier...
Gibt s in der Bundesrepublik Deutschland eine Datenbank in der sogenannte Gefährder gespeichert werden?
81 Verbund- und Zentraldateien sowie 179 Strafverfolgungsdateien gib es wohl tatsächlich (Stand 1.10.2013) nur sind dort auch "Pädo-Gefährder" gespeichert?
Was könnte man tun, wenn man in so einer Datei vermutet zu stehen und eine weiße Weste hätte?
Ich hoffe jemand hilft mir hier...
Re: Gefährder Datenbak
Du kannst bei der jeweiligen Behörde nachfragen ob Daten über dich gespeichert wurden.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!
Meine TeleGuard-ID: YHB6PWGT9
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- Horizonzero
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- Registriert: 29.01.2009, 18:08
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Re: Gefährder Datenbak
Leider kann ich hier keinen direkten Link setzen, aber wenn man "Generator für Auskunftsersuchen" googelt findet man direkt im ersten Ergebniss eine Hilfe für die von Luna gemeinten Auskunftsersuchen.
TeleGuard-ID: ZQV9DB8VV
Re: Gefährder Datenbak
Kenne ich. Die Frage ist nur in welcher Datenbank der Klarname oder Nickname einetragen würde.
Re: Gefährder Datenbak
Naja.. Schon eine nette Sache mit dem Auskunftsgenerator.. Aber ich zweifel das unsereins dort eine Antwort bekommt die der vollen Wahrheit entspricht..
Ja Hallo erst mal!
ricochet:mjm5dmw5z447ds47
Solange dein Gewissen dein Freund ist, brauchst du deine Feinde nicht zu fürchten!
"»Mach Deine Augen zu und Alles, was Du siehst, gehört Dir«"
23 Juni 2015 - der Anfang von ?
ricochet:mjm5dmw5z447ds47
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- Smaragd aus Oz
- Beiträge: 12755
- Registriert: 09.05.2009, 10:34
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Re: Gefährder Datenbak
Jeder hat einen gesetzlichen Auskunftsanspruch. Und das Gesetz unterscheidet nicht zwischen "unsereins" und "derenzwei". Ob Du als Hooligan, als Salafist, als NPD-Mitglied, als Pedovieler oder als Klingone diesen Antrag stellst, spielt also keine Rolle.[color=#000000]Rüdiger[/color] hat geschrieben:unsereins
Eine Rolle spielt, ob das Gesetz für spezielle Fälle Deinen Auskunftsanspruch ausschließt oder ausschließen lässt. Das ist insbesondere bei Ermittlungsverfahren so: Die Staatsanwaltschaft kann bis zu 24 Monate nach Eröffnung eines Verfahrens gegen Dich die Auskunft wegen Geheimhaltungsbedürfnis verweigern (§ 491 Abs. 1 Sätze 2 und 3, § 495 Satz 1 StPO). Bei laufenden Ermittlungen dürfte ein Geheimhaltungsbedürfnis in der Regel zu bejahen sein.
Wenn ein Auskunftsanspruch besteht, kann aber auch der Umfang einschränkbar sein. Zum Beispiel kann Dir die Staatsanwaltschaft mitteilen, dass gegen Dich ermittelt wird, bis zum Abschluss der Ermittlungen aber wegen Gefährdung des Untersuchungszweckes Akteneinsicht verweigern. Vor Abschluss der Ermittlungen dürfte eine solche Gefährdung in der Regel zu bejahen sein.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Re: Gefährder Datenbak
Danke für die Ausführungen SaO. Das wusste ich so nicht.
Ja Hallo erst mal!
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23 Juni 2015 - der Anfang von ?
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- Horizonzero
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Re: Gefährder Datenbak
Damit liegst Du daneben- ich spreche aus eigener Erfahrung. Ob man so aktuell laufende Ermittlungen herausbekommt weiß ich nicht- dennoch kann sich das lohnen.Rüdiger hat geschrieben:Naja.. Schon eine nette Sache mit dem Auskunftsgenerator.. Aber ich zweifel das unsereins dort eine Antwort bekommt die der vollen Wahrheit entspricht..
TeleGuard-ID: ZQV9DB8VV
Re: Gefährder Datenbak
Ein Geheimhaltungsbeduerfnis wird bei Gefaehrdern immer bestehen. Sie werden beobachtet selbst wenn sie keine Straftat begangen haben und das von Stellen, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind per Gesetz. Unsereins braucht sich keine Gedanken machen, weil nur tatsaechliche Gefaehrder als solche eingestuft werden.
Re: Gefährder Datenbak
Das ist falsch!Gast hat geschrieben:Unsereins braucht sich keine Gedanken machen, weil nur tatsaechliche Gefaehrder als solche eingestuft werden.
Re: Gefährder Datenbak
Nenne ein Beispiel dass die Richtigkeit Deiner Aussage belegt Aiko. Bitte mit Herkunftsangabe versehen.
- Smaragd aus Oz
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Re: Gefährder Datenbak
Das ist grau, aber nicht schwarz-weiß.[color=#000000]Aiko[/color] hat geschrieben:Das ist falsch!
Grau ist, wer als tatsächlicher Gefährder eingestuft wird. Das kann schon sein, wenn man vor einer Schule herum lungert, oder erst, wenn man ansetzt, unter den Rock zu greifen.
Beim BKA und BfV gibt es Datenbanken für Gewaltbereite und Extremisten, auch wenn diese noch nichts kaputt gemacht haben. Aber ob es schon eine Datenbank gibt, in der schlicht-Pedoviele registriert sind - also solche, über die nur die Pedoviele bekannt ist, die aber nie als Pedoviele in Erscheinung getreten sind - wissen wir nicht.
Du kannst jedenfalls sicher sein, dass Du in einer Datenbank als Gefährlicher auftauchst, sobald Du im Zusammenhang mit irgendeiner sexüllen Untat aufgefallen bist. Dann wirst Du dort aber vermutlich primär als Sexist geführt werden und nicht als Pedovieler.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Re: Gefährder Datenbak
Quellenlose Angaben, Vermutungen usw. Wenn man keine Ahnung hat, ... .