Wiederum danke für die wertvollen Anregungen und Informationen. Da ich nach wie vor beim einfachsten Teil des Werkes - dem Sammeln von Informationen bin ist es hoffentlich verzeihlich, wenn die genaue Ausformulierung des Themas noch fehlt. Und daß eine wissenschaftliche Arbeit von einer bestimmten Richtung ausgehen muß ist mir neu. Da ich wie gesagt kein Wissenschaftler bin nehme ich Argumente aus allen Wissensbereichen.
Ob das Ganze einen juristischen Effekt hat weiß ich nicht, darauf kommt es mir nicht an. Es wäre schön, aber selbst wenn ich genau wüßte, daß es keinen Effekt hat würde ich es trotzdem machen. Einfach, damit es existiert. Ich bin nicht so hochmütig zu glauben, daß es ein Meisterwerk wird, trotzdem werde ich es veröffentlichen, damit andere es verbessern und enthaltene Fehler korrigieren, oder als Ausgangspunkt für eigene Überlegungen benutzen können.
Ich bin der Meinung, daß man diese Sache nicht den Juristen überlassen darf. Bei meiner Recherche habe ich so Einiges zur juristischen Methode lesen dürfen. Etwa Rolf Bossi in seinem Buch "Halbgötter in Schwarz" zeigt recht deutlich, daß die Justiz mehr als nur anpassungsfähig ist, leider auch in Richtung Unrecht.
1959 waren es einige dänische Familien die auf die Idee kamen sich das Familienbudget mit Kinderpornos aufzubessern, die dänischen Richter die zuvor konsultiert wurden hatten keine Einwände, es stellte sich einzig die Frage ob ein Kind sich der Bedeutung bewußt ist, beim Sex bildlich vieltausendfach publiziert zu werden. Die Richter urteilten, daß Kinder das ab einem Alter von 9 Jahren richtig einschätzen können und das ist der Grund weswegen in den Heftchen die in den 60er Jahren bei jedem Pornomagazinverkäufer problemlos legal erhältlich waren die Darsteller 9 Jahre und älter sind. Jüngere Kinder wurden auch gezeigt aber so gut wie niemals bei sexuellen Handlungen.
Waren diese Richter damals Kriminelle? Oder nur etwas realistischer bei der Einschätzung der Lebensrealität?
Bei den Anfängen der Photographie, als erste Fotoapparate auch für private Familien leistbar wurden, dennoch die Entwicklung eines Bildes immer noch recht teuer war wurden auch viele pornographische Bilder im Familienrahmen gemacht. So etwas war ein Familienereignis bei dem auch die Kinder ihre Rolle hatten, etwa als "heimliche" freche Zuschauer im Hintergrund und es war durchaus eine Strafe, wenn ein Kind bei so einem Ereignis nicht dabei sein durfte. So nach dem Motto "Sei brav oder du darfst bei den Familienpornos nicht mitmachen". Ich rede von der Zeit vor dem ersten Weltkrieg. Und ich rede von der "besseren", der wohlhabenderen und gebildeteren Gesellschaft.
Waren das damals alles Barbaren? Wenn man sich die Schriften der Zeit anschaut, die Schriften der zeit 1870 - 1900 etwa wird man feststellen, daß die Menschen eine unglaubliche Geistesschärfe an den Tag gelegt haben, die Menschen die sich Bildung leisten konnten waren so richtig belesen... Abende mit Büchern statt vor dem Fernseher vermute ich mal.
naja, das führt zu weit, hat auch nur am Rande etwas mit dem eigentlichen Thema zu tun, ich fand es nur bemerkenswert.
Ich werde noch bis Ende des Monats Material zum Thema sammeln und mich erkundigen was es kostet so ein Werk auf der Universität auf seine Wissenschaftlichkeit hin überprüfen zu lassen. Im Dezember wird zusammengefaßt und in der zweiten Jännerwoche möchte ich dann ein erstes Zwischenergebnis vorlegen können, auch und besonders hier in diesem Forum wenn es gewünscht wird.
Übrigens gerade jetzt suche ich - ein bißchen vom Thema entfernt, aber ich plane es einzuarbeiten - wissenschaftliche Schriften zum Thema Massenhysterie, soziologische Untersuchungen und Erkenntnisse wie Feindbilder entstehen, Erklärungsmodelle für das Verhalten der Politiker und der Gesellschaft beim Thema Kinderpornographie. Denn bei allem Verständins für den Wunsch Kinder vor sexueller Ausbeutung zu schützen, das was momentan passiert scheint mir nicht mehr im Rahmen des normalen zu liegen.
Als zweites konkretes Thema suche ich offizielles zu den Aufgaben der Justiz allgemein. So weit ich weiß gibt es da durchaus Regeln was die Aufgabe der Justiz als einer Gewalt im Staat zu sein hat und wenn ich mich recht erinnere umfaßt die Rechtspflege mehr als das bloße Umsetzen von dem was die Legislative beschließt. Zumindest theoretisch.
Danke an alle
