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Sinnloser Versuch g

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Sinnloser Versuch g »

@ all

Kinder sind kein Freiwild die man pornographisch Fotografieren oder Filmen darf um diese Aufnahmen dann zu verteilen. Das verletzt, wie Ovid geschrieben hat, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Ihr wollt mit Sicherheit auch keine pornografischen Aufnahmen von euch im Netz haben. Stellt euch vor mein Fetisch wäre es pädophile heimlich beim Masturbieren zu filmen und diese Aufnahmen dann im Netz zu veröffentlichen. Jeder von euch wäre empört über diese Bloßstellung, aber wenn es sich um anonyme Kinder handelt, die müssen halt damit leben das sie für immer als Wichsvorlage im Netz kursieren? Falls es euch nicht bewusst ist, aber das sind alles Menschen die euch nicht die (mündige) Einwilligung gegeben haben euch an ihnen aufzugeilen.

Denkst du genauso, wenn dir eine Feministin das Gleiche sagt, z.B. dass Frauen keine Masturbationsvorlage sind?
Erwachsene Frauen sind mündig die Entscheidung zu treffen ob sie als Wichsvorlage herhalten wollen oder nicht. Der besondere Schutz bei Kindern ergibt sich durch die Unmündigkeit der Kinder solche Entscheidungen zu treffen, der Gesetzgeber regelt das in ihrem Interesse. Gibt bestimmt auch viele Kinder die Tattoos haben wollen. Als Kind will man vieles dessen Konsequenzen man sich nicht bewusst ist, eigentlich sollte euch dieser Schutz besonders wichtig sein, aber wie gesagt, manchen ist die Befriedigung seines Triebes eben wichtiger.

Es ist übrigens nicht jedes Nacktbild pornografisch. Vielleicht informiert ihr euch einfach mal darüber was unter Pornografie fällt und was nicht.
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Khenu Baal
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Khenu Baal »

Vergiß es, S.V., mit der Mündigkeit kommst Du nur so weit, bis die Darsteller ihre Mündigkeit erreicht haben. Wenn sie dann der Verbreitung zustimmen, der ja in aller Regel bei kommerziellen Sachen die Entscheidungsbefugten eh bereits stellvertretend zugestimmt haben, bricht Dein Argument vollends in sich zusammen.

An dem Tag, an dem sich Kinderschützer an ein mit Teppichen aus Indien beladenes Schiff im Hamburger Hafen festketten, um das Löschen der Ladung zu verhindern um so auf die üblen Umstände der Herstellung hinzuweisen, werde ich zum Kinderschützer. Vielleicht stehen wir dann ja nebeneinander?

Na ja, wohl eher nicht, da ja niemand die Kinder in den Staubbuden nackt fotografiert oder ihnen an den Hintern faßt.
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Perma
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Perma »

Sinnloser Versuch g hat geschrieben:Der besondere Schutz bei Kindern ergibt sich durch die Unmündigkeit der Kinder solche Entscheidungen zu treffen, der Gesetzgeber regelt das in ihrem Interesse.
Du meintest: Der Gesetzgeber entscheidet über ein denkendes und fühlendes Wesen wie er es für richtig hält, ohne die individuelle Persönlichkeit dieses Wesens (hier: Kind) in irgendeiner Form zu berücksichtigen?
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
Für flächendeckende BPZs (BPZ = Beschneidungs-Präventions-Zentrum) - Zum Schutz der Kinder - Jetzt.

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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Perma »

Khenu Baal hat geschrieben:Vielleicht stehen wir dann ja nebeneinander?
*rofl*
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
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Ovid
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Ovid »

Wenn Darsteller ihre Mündigkeit erreichen, hat aber bis dahin jemand: Rechtswidrig hergestellt und rechtswidrig besessen.
So gesehen würde man die Herstellung fördern, weil die Hersteller darauf spekulieren, dass bei Mündigkeit eine Freigabe geschieht.
Eine Freigabe ist aber auch zweitens juristisch nicht "verwaltbar" bzw. überprüfbar, weil ohnehin noch die Verbreitung rechtswidrig ist (sollte man also nur gegen das Besitzverbot sein).
Ist man dagegen für Verbreitung und Besitz, dann gibt es immer noch das Problem der "Anmeldung" und Freigabe von Material, welches bis dahin jemand rechtswidrig besessen hat.
Darüber hinaus ist noch der Nachweis schwierig, dass man die abgebildete Person tatsächlich ist. Die Einbeziehung des Herstellers ist unwahrscheinlich, denn das ist ja nach wie vor rechtswidrig.

Also voran kommt man damit nicht wirklich...
Sinnloser Versuch

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Sinnloser Versuch »

@ Khenu

Da die Aufnahmen ja notwendigerweise in einem Alter gemacht werden müssen in denen die Person unmündig ist, geht deine Rechnung nicht auf. 18 Jahre, ab da ist Pornografie legal, ob es euch gefällt oder nicht.

Die Existenz von Kinderarbeit hält dich also davon ab Kinderpornografie als sexuelle Ausbeutung von Kindern zu betrachten? Pornodarsteller ist demnach keine Arbeit für dich?
Du meintest: Der Gesetzgeber entscheidet über ein denkendes und fühlendes Wesen wie er es für richtig hält, ohne die individuelle Persönlichkeit dieses Wesens (hier: Kind) in irgendeiner Form zu berücksichtigen?
Ja, Erwachsene müssen für Kinder die Verantwortung übernehmen und manchmal auch der Gesetzgeber. Kinder dürfen keine Autos fahren, keine Tattoos machen lassen und ebenfalls nicht in die Pornobranche einsteigen. Sehr zu deinem Bedauern wie ich vermute.

Die Liebe zu Kindern muss bei euch ja sehr tief gehen, zumindest bis zur Hüftregion, denn ab da ist dann was anderes wichtiger.
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Ovid
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Ovid »

Sinnloser Versuch hat geschrieben: Die Liebe zu Kindern muss bei euch ja sehr tief gehen, zumindest bis zur Hüftregion, denn ab da ist dann was anderes wichtiger.
Ich glaube "ad hominem" hast du gar nicht nötig. :?
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Perma
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Perma »

Sinnloser Versuch hat geschrieben:Ja, Erwachsene müssen für Kinder die Verantwortung übernehmen und manchmal auch der Gesetzgeber.
Verantwortung für Kinder übernehmen ist etwas anderes als die individuelle Persönlichkeit des Kindes gar nicht erst zu berücksichtigen.
Sinnloser Versuch hat geschrieben:Sehr zu deinem Bedauern wie ich vermute.
Stell' besser keine weiteren Vermutungen darüber an, was ich bedauere und was nicht, solange du nicht annähernd verstanden hast wie ich ticke.
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Sascha
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Sascha »

Sinnloser Versuch hat geschrieben: Das ist halt deine Laienmeinung, wenn du denkst das es verfassungswidrig ist, dann geh den dafür vorgesehenen Weg.
Ist das jetzt eine Aufforderung zur Straftat? Schließlich kann man bei einem schon ein Jahr alten Gesetz nur dann Klage beim BVerfG erheben, wenn man selbst deswegen angeklagt/verurteilt wird.
Die Meinung das die Verfassung für Pädos nicht gilt ist jedenfalls kindisch (ist das für euch eigentlich ein Kompliment), erst vor kurzem wurden eine Reihe von Seriensexualstraftätern frei gelassen weil die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht mit der EU Verfassung im Einklang war.
Nunja, der Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot war halt doch ein bisschen zu krass. Aber du schreibst es ja selbst - das war die EU-Verfassung, nicht das BVerfG, das ja eigentlich auch schon das Rückwirkungsverbot hätte durchsetzen müssen, ganz ohne EU.
Die Verfassung gilt für jeden, aber das heißt nicht das die Verfassung beliebig auslegbar ist.
Ja, sie ist aber durch das BVerfG beliebig auslegbar. der §175 war ja seinerzeit laut BVerfG-Urteil auch verfassungskonform.

Kinder sind keine Masturbationsvorlagen für Erwachsene. Kinder verdienen den besonderen Schutz der Gesellschaft, es spielt keine Rolle ob sie dementsprechende Filmaufnahmen oder Fotografien zustimmen oder nicht bemerken. Ich finde beim Thema Kipo merkt man schnell wie hier der ein oder andere tickt und wie sehr es ihm dann am Ende eben doch nur um die Befriedigung seines Fetisch geht.
Ja, man merkt auch, wem es wirklich um Interessen der Kinder geht, oder wem egal ist, was die Kinder selbst davon halten, und wem es lediglich um seine eigenen verstaubten Phantasien von kindlicher Unschuld geht.
Wenn dein Vater diese Aufnahmen gemacht hat damit er und andere Erwachsene sich daran aufgeilen können, dann hat er eine Straftat begangen und hätte dich dafür ausgebeutet. Das du ihm das vielleicht im Nachhinein nicht übel genommen hättest ist deine persönliche Ansicht, andere Menschen denken anders darüber und die haben den Schutz verdient.
Dir geht es also offensichtlich um das Gedankenverbrechen des "sich daran aufgeilens". Nicht darum was das "Opfer" selbst darüber denkt.
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Sascha
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Sascha »

Gast 3 hat geschrieben:
[color=#FF0000]Luna[/color] hat geschrieben:Genau so wenig wie einvernehmliche sexuelle Kontakte im RL, meiner Meinung nach.
Die gibt es aber nach Meinung der meisten Menschen und mir eben nicht.

Zitaturheber berichtigt.
Nun, wenn es sie gar nicht gibt, warum dann nicht eine Bestimmung einführen, das Sex mit Kindern nicht zu bestrafen ist, wenn er (nach Überzeugung des Richters) einvernehmlich war?

Macht doch gar keinen Unterschied? Und wir Pädos hätten keinen Grund mehr, uns zu beschweren.
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Luna
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Luna »

Genau so wenig wie einvernehmliche sexuelle Kontakte im RL, meiner Meinung nach.
Nur für das Protokol, dass habe ich geschrieben und nicht Gast!
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

Meine TeleGuard-ID: YHB6PWGT9
Gnampf

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Gnampf »

Wiederum danke für die wertvollen Anregungen und Informationen. Da ich nach wie vor beim einfachsten Teil des Werkes - dem Sammeln von Informationen bin ist es hoffentlich verzeihlich, wenn die genaue Ausformulierung des Themas noch fehlt. Und daß eine wissenschaftliche Arbeit von einer bestimmten Richtung ausgehen muß ist mir neu. Da ich wie gesagt kein Wissenschaftler bin nehme ich Argumente aus allen Wissensbereichen.

Ob das Ganze einen juristischen Effekt hat weiß ich nicht, darauf kommt es mir nicht an. Es wäre schön, aber selbst wenn ich genau wüßte, daß es keinen Effekt hat würde ich es trotzdem machen. Einfach, damit es existiert. Ich bin nicht so hochmütig zu glauben, daß es ein Meisterwerk wird, trotzdem werde ich es veröffentlichen, damit andere es verbessern und enthaltene Fehler korrigieren, oder als Ausgangspunkt für eigene Überlegungen benutzen können.

Ich bin der Meinung, daß man diese Sache nicht den Juristen überlassen darf. Bei meiner Recherche habe ich so Einiges zur juristischen Methode lesen dürfen. Etwa Rolf Bossi in seinem Buch "Halbgötter in Schwarz" zeigt recht deutlich, daß die Justiz mehr als nur anpassungsfähig ist, leider auch in Richtung Unrecht.

1959 waren es einige dänische Familien die auf die Idee kamen sich das Familienbudget mit Kinderpornos aufzubessern, die dänischen Richter die zuvor konsultiert wurden hatten keine Einwände, es stellte sich einzig die Frage ob ein Kind sich der Bedeutung bewußt ist, beim Sex bildlich vieltausendfach publiziert zu werden. Die Richter urteilten, daß Kinder das ab einem Alter von 9 Jahren richtig einschätzen können und das ist der Grund weswegen in den Heftchen die in den 60er Jahren bei jedem Pornomagazinverkäufer problemlos legal erhältlich waren die Darsteller 9 Jahre und älter sind. Jüngere Kinder wurden auch gezeigt aber so gut wie niemals bei sexuellen Handlungen.

Waren diese Richter damals Kriminelle? Oder nur etwas realistischer bei der Einschätzung der Lebensrealität?

Bei den Anfängen der Photographie, als erste Fotoapparate auch für private Familien leistbar wurden, dennoch die Entwicklung eines Bildes immer noch recht teuer war wurden auch viele pornographische Bilder im Familienrahmen gemacht. So etwas war ein Familienereignis bei dem auch die Kinder ihre Rolle hatten, etwa als "heimliche" freche Zuschauer im Hintergrund und es war durchaus eine Strafe, wenn ein Kind bei so einem Ereignis nicht dabei sein durfte. So nach dem Motto "Sei brav oder du darfst bei den Familienpornos nicht mitmachen". Ich rede von der Zeit vor dem ersten Weltkrieg. Und ich rede von der "besseren", der wohlhabenderen und gebildeteren Gesellschaft.

Waren das damals alles Barbaren? Wenn man sich die Schriften der Zeit anschaut, die Schriften der zeit 1870 - 1900 etwa wird man feststellen, daß die Menschen eine unglaubliche Geistesschärfe an den Tag gelegt haben, die Menschen die sich Bildung leisten konnten waren so richtig belesen... Abende mit Büchern statt vor dem Fernseher vermute ich mal.

naja, das führt zu weit, hat auch nur am Rande etwas mit dem eigentlichen Thema zu tun, ich fand es nur bemerkenswert.

Ich werde noch bis Ende des Monats Material zum Thema sammeln und mich erkundigen was es kostet so ein Werk auf der Universität auf seine Wissenschaftlichkeit hin überprüfen zu lassen. Im Dezember wird zusammengefaßt und in der zweiten Jännerwoche möchte ich dann ein erstes Zwischenergebnis vorlegen können, auch und besonders hier in diesem Forum wenn es gewünscht wird.

Übrigens gerade jetzt suche ich - ein bißchen vom Thema entfernt, aber ich plane es einzuarbeiten - wissenschaftliche Schriften zum Thema Massenhysterie, soziologische Untersuchungen und Erkenntnisse wie Feindbilder entstehen, Erklärungsmodelle für das Verhalten der Politiker und der Gesellschaft beim Thema Kinderpornographie. Denn bei allem Verständins für den Wunsch Kinder vor sexueller Ausbeutung zu schützen, das was momentan passiert scheint mir nicht mehr im Rahmen des normalen zu liegen.

Als zweites konkretes Thema suche ich offizielles zu den Aufgaben der Justiz allgemein. So weit ich weiß gibt es da durchaus Regeln was die Aufgabe der Justiz als einer Gewalt im Staat zu sein hat und wenn ich mich recht erinnere umfaßt die Rechtspflege mehr als das bloße Umsetzen von dem was die Legislative beschließt. Zumindest theoretisch.

Danke an alle :-)
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Khenu Baal
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Khenu Baal »

S.V. hat geschrieben:Da die Aufnahmen ja notwendigerweise in einem Alter gemacht werden müssen in denen die Person unmündig ist, geht deine Rechnung nicht auf.
Doch, geht sie, denn die Aufnahmen werden ja - dem technologischen Fortschritt sei Dank - sowieso gemacht. Man muß da schon zwischen kommerziellem und privatem Kram unterscheiden. Das Eine ist fraglos diskussionswürdig - das Andere eine Tatsache, die weder von Deinen noch von meinen Interessen tangiert wird.
S.V. hat geschrieben:Die Existenz von Kinderarbeit hält dich also davon ab Kinderpornografie als sexuelle Ausbeutung von Kindern zu betrachten?
Nanana - Du wirst doch in der Lage sein, eine Diskussion ohne Verdrehung des vom Gegenüber Gesagten zu führen, oder? Ganz schwach...
Aber sei's drum. Ich betrachte KiPo durchaus in verschiedenen Konstellationen als Ausbeutung. Ob nun sexuelle oder sonstwelche ist mir aber in der Tat scheißegal - Ausbeutung ist immer Ausbeutung. Nur sehe ich keinen Ausbeuter, wenn die Kids ihre Wixvideos anderen zugänglich machen. Da sehe ich nur Leute, die ihren Spaß - so oder so - daran haben. Von dem ganzen virtuell Erstellten, Texten oder Zeichnungen gar nicht erst zu reden.
S.V. hat geschrieben:Erwachsene müssen für Kinder die Verantwortung übernehmen und manchmal auch der Gesetzgeber.
Absolut korrekt. Das Dumme ist nur: Für die Autofahrerei oder das Stechenlassen von Tattoos gibt es zweifelsfrei nachgewiesene, sich aus damit verbundenen Gefahren herleitbare Gründe. Wo sollen die bei Pornographie stecken, wenn nicht in den Köpfen von Leuten, die mit der menschlichen Natur ihre Probleme haben?
S.V. hat geschrieben:Die Liebe zu Kindern muss bei euch ja sehr tief gehen, zumindest bis zur Hüftregion, denn ab da ist dann was anderes wichtiger.
Was soll der Kwatsch? Ich finde, Du hast doch so'n Käse gar nicht nötig. Sinnlos hin oder her - kriegst Du's nicht gebacken, trotzdem sachlich zu bleiben?
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Forbidden Love
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Forbidden Love »

Hallo Luna,
Luna hat geschrieben:
Genau so wenig wie einvernehmliche sexuelle Kontakte im RL, meiner Meinung nach.
Nur für das Protokol, dass habe ich geschrieben und nicht Gast!
dann ist folgendes an Dich gerichtet und nicht an den vermeintlichen Gast :-)


Hier solltest Du Dich mal damit auseinandersetzen, wie man sich eine Meinung Bildet.

Wikipedia schreibt dazu:

Eine Meinung (von indogermanisch moino Wechsel, Tausch) ist im engeren Sinn die subjektive Ansicht und Einstellung zu Zuständen, Ereignissen oder anderen Personen (rechtlich: Werturteil), ihre wesentliche Aufgabe ist die Bewertung oder Beurteilung, sie sagt aus, wie jemand etwas sieht. Eine Meinung entsteht auf der Basis eigener Erfahrungen und eigenen Wissens vor dem Hintergrund der eigenen gesellschaftlichen Umgebung und Deutungsmuster und somit immer ein von gesellschaftlichen Gültigkeiten geprägter individuell gebildeter Standpunkt.



Nehm jetzt mal Deine oben niedergeschriebene Meinung und überprüfe diese mal darauf, wodurch Du Dir diese gebildet hast.

Vermutlich liege ich nicht mit der Mutmaßung daneben, dass sie nicht auf eignener Erfahrung beruht. Somit basiert sie eher stark auf Deinem Wissen.
Aber woher hast Du dieses Wissen bezogen? Medien? Gespräche in der Gesellschaft?
Wenn Du dies mit ja beantwortest, sollte Dir bewusst sein, das Deine Meinung auf mangelndem Wissen beruht.
So wie auch die Meinung der meisten Menschen zu diesen Punkten.

Damit Du das richtig verstehst. Das hat nichts mit Dummheit oder mangelnder Intelligenz zu tun sondern mit begrenzten und polarisierten (Fehl-)Informationen.

Du hättest vermutlich eine ganz andere Meinung, wenn Du Dich intensiv mit Studien zu diesen Themen auseinandergesetzt hättest. Hier mutmaße ich aber nochmals, dass dies bei Dir nicht der Fall ist.

Solange Du dies nicht getan hast, bleibt mir nur zu sagen:

Du und die meisten Menschen können gerne Ihre Meinung dazu äußern, dass sie einvernehmliche sexuelle Kontakte (zwischen Erwachsenen und Kindern) nicht für möglich halten, was aber überhaupt nichts mit der Realität zu tun haben muss.
Auch die Menge an Menschen mit einer (falschen) Meinung durch mangelndes Wissen machen aus einem Umstand noch nicht die Wahrheit.


Gruß

FL
Bolly
Beiträge: 312
Registriert: 20.09.2011, 18:04

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Bolly »

Du und die meisten Menschen können gerne Ihre Meinung dazu äußern, dass sie einvernehmliche sexuelle Kontakte (zwischen Erwachsenen und Kindern)für möglich halten, was aber überhaupt nichts mit der Realität zu tun haben muss.
Ein Seelenverwandter ist jemand, der einen besser versteht, als alle anderen, der einen liebt wie kein anderer und für einen da ist, komme was da wolle. Man sagt, dass nichts für ewig ist. Aber ich glaube fest daran, dass für manche Menschen die Liebe selbst dann weitergeht, wenn sie tot sind.“
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