Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Verfasst: 09.11.2011, 21:12
Jetzt bin ich deprimiert.Kim hat geschrieben:@Janus:
Gesetze - sowie deren Entwürfe werden begründet.
Jetzt bin ich deprimiert.Kim hat geschrieben:@Janus:
Gesetze - sowie deren Entwürfe werden begründet.
Wieso? Scheinbar sind sich doch alle "Experten" bei dem Thema einig - bis auf ein paar befangene Pädosympatisanten.Sascha hat geschrieben: Journalisten sind professionelle Lügner. Zumindest wenn sie bereit sind, heutzutage über dieses Thema zu schreiben. Ansonsten, wenn sie wenigstens elementare Fähigkeiten zum Recherchieren haben, könnten sie sich ja schnell und problemlos ein Bild machen.
Wenn der Journalist dort keine Gewalt findet, dann wird er sich sagen, dass er ja noch nicht die eigentlichen brutalen Kinderpornos gefunden hat, von der alle Experten reden. (Bis auf den Querulanten und "Nicht-Experten" Jörg Tauss vielleicht.)Sascha hat geschrieben: Ich meine jedenfalls, ein Journalist, der unfähig ist, Truecrypt und Tor zu installieren um so sicher im Netz recherchieren zu können oder dann nicht mal Hidden Wiki findet hat nun wirklich seinen Beruf verfehlt. Daher gehe ich davon aus, dass sie wissen, dass sie lügen, und nicht einfach nur aus Unwissenheit Lügen weiterverbreiten.
Experten?Quarz hat geschrieben:...
Wieso? Scheinbar sind sich doch alle "Experten" bei dem Thema einig - bis auf ein paar befangene Pädosympatisanten.
Es nicht unbedingt von Nöten im HiddenWeb zu recherchieren um die Wahrheit zu finden. Wer sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, stolpert schnell über Ungereimtheiten der Schwanz-Ab-Bewegung.Sascha hat geschrieben:Ich meine jedenfalls, ein Journalist, der unfähig ist, Truecrypt und Tor zu installieren um so sicher im Netz recherchieren zu können oder dann nicht mal Hidden Wiki findet hat nun wirklich seinen Beruf verfehlt....
Gewalt wird es geben, jedoch sollte ein Journalist der noch eine Berufsehre hat, entsprechende Zahlen aus wissenschaftlichen Forschungen zu Rate ziehen. Dann würde er feststellen, dass es zwar sexuelle Gewalt gegen Minderjährige gibt, welche jedoch nur ein Bruchteil dessen ist, was die Argumentation gegen das Besitzverbot anführt.Quarz hat geschrieben:Wenn der Journalist dort keine Gewalt findet, dann wird er sich sagen, dass er ja noch nicht die eigentlichen brutalen Kinderpornos gefunden hat, von der alle Experten reden. (Bis auf den Querulanten und "Nicht-Experten" Jörg Tauss vielleicht.)...
Ist ja nicht so, dass er dort gar keine SM-Darstellungen finden würde. Sagen wir mal, ein russisches Porno, bei dem der Regisseur dauernd sagt "Nicht lachen, sonst müssen wir alles nochmal drehen, du wirst doch gerade vergewaltigt".Quarz hat geschrieben: Wenn der Journalist dort keine Gewalt findet, dann wird er sich sagen, dass er ja noch nicht die eigentlichen brutalen Kinderpornos gefunden hat, von der alle Experten reden. (Bis auf den Querulanten und "Nicht-Experten" Jörg Tauss vielleicht.)
Will er denn? Wenn er seinen Job behalten will, kaum.Genauso wie wenn ein Journalist einen Masturbanten kennt, den die Schwindsucht noch nicht dahingerafft hat. Wie will er damit gegen die geballte Expertenmeinung von der Schädlichkeit der Selbstbefriedigung anschreiben?
Nun, es gibt allerdings das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Strafe (Übermaßverbot) welches nach alten BVerfG-Urteilen sehr grundlegenden Verfassungsrang hat (war wohl aus Art. 1 hergeleitet).Sinnloser Versuch hat geschrieben:Die Frage wäre also hier, verstößt das Besitzverbot gegen das Grundgesetz? Ohne Rechtsexperte zu sein wage ich die Behauptung das eine solche Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg hat. Denn der Besitz von Kipo ist ein so geringes Rechtsgut (Recht auf Besitz) das einer ganzen Reihe von anderen Rechtsgütern (Persönlichkeitsrecht des Kindes, Finanzierung von Straftaten durch Nachfrage) entgegengesetzt ist, dass man es kaum als Schützenswert betrachten würde.
Oder, wenn er sich anders entscheidet, entsprechend zu schützen. Truecrypt ist dein Freund. Ist allerdings auch allen anderen Menschen empfohlen, die sich nicht gerne ihre Privatsphäre ausspionieren lassen wollen.Der Besitz von Kipo ist verboten und jeder tut gut daran, sich an dieses Verbot zu halten.
Um die geht es doch dabei gar nicht. Pädophile, die sich an Bildern sexueller Ausbeutung aufgeilen, sind seltene sadistische Ausnahmen. Sexuell attraktiv sind ja normalerweise nur Pornos, bei denen man den Darstellern den Spaß an der Sache ansieht.Nicht nur um sich straf frei zu halten, sondern vor allem weil die sexuelle Ausbeutung von Kindern jedem zuwider sein sollte.
Oh je - dann muss ich meine Fotos vom FKK Stand, die meine Vater seinerzeit von mir machte, alle vernichten? Denn laut Gesetz gehören ja Darstellungen von nackten Kindern in denen das Geschlecht offensichtlich präsentiert wird, in den KiPo-Bereich. Ich hab mich damals gerne knipsen lassen. Und mein kleiner Lustanzeiger hat sich auch ab und zu mal bewegt.Sinnloser Versuch hat geschrieben:...Das ganze Vorhaben ist also schlicht sinnlos. Der Besitz von Kipo ist verboten und jeder tut gut daran, sich an dieses Verbot zu halten. Nicht nur um sich straf frei zu halten, sondern vor allem weil die sexuelle Ausbeutung von Kindern jedem zuwider sein sollte.
Das ist halt deine Laienmeinung, wenn du denkst das es verfassungswidrig ist, dann geh den dafür vorgesehenen Weg. Die Meinung das die Verfassung für Pädos nicht gilt ist jedenfalls kindisch (ist das für euch eigentlich ein Kompliment), erst vor kurzem wurden eine Reihe von Seriensexualstraftätern frei gelassen weil die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht mit der EU Verfassung im Einklang war.Und Haftstrafen für Besitz sind natürlich extrem unverhältnismäßig. Also verfassungswidrig ist das in jedem Fall.
Trotzdem stimme ich zu, dass eine solche Klage heute keinerlei Aussicht auf Erfolg hat. Wen kümmert schon die Verfassung wenn es gegen Pädos geht?
Kinder sind keine Masturbationsvorlagen für Erwachsene. Kinder verdienen den besonderen Schutz der Gesellschaft, es spielt keine Rolle ob sie dementsprechende Filmaufnahmen oder Fotografien zustimmen oder nicht bemerken. Ich finde beim Thema Kipo merkt man schnell wie hier der ein oder andere tickt und wie sehr es ihm dann am Ende eben doch nur um die Befriedigung seines Fetisch geht.Um die geht es doch dabei gar nicht. Pädophile, die sich an Bildern sexueller Ausbeutung aufgeilen, sind seltene sadistische Ausnahmen. Sexuell attraktiv sind ja normalerweise nur Pornos, bei denen man den Darstellern den Spaß an der Sache ansieht.
Wenn dein Vater diese Aufnahmen gemacht hat damit er und andere Erwachsene sich daran aufgeilen können, dann hat er eine Straftat begangen und hätte dich dafür ausgebeutet. Das du ihm das vielleicht im Nachhinein nicht übel genommen hättest ist deine persönliche Ansicht, andere Menschen denken anders darüber und die haben den Schutz verdient.Oh je - dann muss ich meine Fotos vom FKK Stand, die meine Vater seinerzeit von mir machte, alle vernichten? Denn laut Gesetz gehören ja Darstellungen von nackten Kindern in denen das Geschlecht offensichtlich präsentiert wird, in den KiPo-Bereich. Ich hab mich damals gerne knipsen lassen. Und mein kleiner Lustanzeiger hat sich auch ab und zu mal bewegt.
Denkst du genauso, wenn dir eine Feministin das Gleiche sagt, z.B. dass Frauen keine Masturbationsvorlage sind?Sinnloser Versuch hat geschrieben:Kinder sind keine Masturbationsvorlagen für Erwachsene. Kinder verdienen den besonderen Schutz der Gesellschaft, es spielt keine Rolle ob sie dementsprechende Filmaufnahmen oder Fotografien zustimmen oder nicht bemerken. Ich finde beim Thema Kipo merkt man schnell wie hier der ein oder andere tickt und wie sehr es ihm dann am Ende eben doch nur um die Befriedigung seines Fetisch geht.
Nur mal um das klar zu stellen. Es sind Urlaubsbilder! Stinknormale, schwarz-weiß Urlaubsbilder, die mit Nichten zur sexuellen Belustigung entstanden sind. Mein Vater ist auch kein Pädo (jedenfalls so viel wie ich weiß).Sinnloser Versuch hat geschrieben:Wenn dein Vater diese Aufnahmen gemacht hat damit er und andere Erwachsene sich daran aufgeilen können, dann hat er eine Straftat begangen und hätte dich dafür ausgebeutet.
Kinder verdienen vor allen Dingen einen besonderen Schutz vor dieser Gesellschaft, die Kinderschutz betreibt und sich dabei einen Dreck um das, was die Kinder denken und fühlen schert.Sinnloser Versuch hat geschrieben:Kinder verdienen den besonderen Schutz der Gesellschaft, es spielt keine Rolle ob sie dementsprechende Filmaufnahmen oder Fotografien zustimmen oder nicht bemerken.
*unterschreib*Perma hat geschrieben:Kinder verdienen vor allen Dingen einen besonderen Schutz vor dieser Gesellschaft, die Kinderschutz betreibt und sich dabei einen Dreck um das, was die Kinder denken und fühlen schert.
Die Verfassung wird nicht nur gegen Pädos sondern in allen Sexualstrafverfahren regelmäßig ausgehebelt. Diese Diskussion ist mir zu pädozentriert.Sinnloser Versuch hat geschrieben:Das ist halt deine Laienmeinung, wenn du denkst das es verfassungswidrig ist, dann geh den dafür vorgesehenen Weg. Die Meinung das die Verfassung für Pädos nicht gilt ist jedenfalls kindisch [...]
Kinder sind keine Masturbationsvorlagen für Erwachsene.
Den besonderen Schutz bekommen sie sowieso nicht, denn immer noch werden 95% aller gewaltsam getöteten Kinder von den Eltern umgebracht. Warum soll also gerade bei Bildaufnahmen der Schutz so betont werden - die tun niemandem weh. Allenfalls das was darauf zu sehen ist. Falls es einen Markt dafür jemals gegeben hat, wäre das ein guter Grund, die mit Software erstellten Kinderpornos oder Texte zu erlauben, denn so wird der Bedarf gedeckt und es wird niemand geschädigt.Kinder verdienen den besonderen Schutz der Gesellschaft, es spielt keine Rolle ob sie dementsprechende Filmaufnahmen oder Fotografien zustimmen oder nicht bemerken.
Wieso ausgebeutet? Hat der so Gefilmte etwas dabei verloren? Nein!Wenn dein Vater diese Aufnahmen gemacht hat damit er und andere Erwachsene sich daran aufgeilen können, dann hat er eine Straftat begangen und hätte dich dafür ausgebeutet.
Was maßt Du dir an, dem einen Schutz zuzusprechen und dem anderen nicht? Kümmere dich um notwendigen Kinderschutz und beruhige dein schlechtes Gewissen nicht mit Scheindiskussionen!Das du ihm das vielleicht im Nachhinein nicht übel genommen hättest ist deine persönliche Ansicht, andere Menschen denken anders darüber und die haben den Schutz verdient.
Geil!Miniwinni hat geschrieben:schwarz-weiß Urlaubsbilder, die mit Nichten zur sexuellen Belustigung entstanden sind.
Also alles was keine mittelbare Aussicht auf Erfolg hat, sollte man sein lassen?Sinnloser Versuch hat geschrieben: Das ganze Vorhaben ist also schlicht sinnlos.
Zu den Persönlichkeitsrechten: Das ist für mich sozusagen der Dealbreaker. Daran scheitert die Revision meines Erachtens bei zumindest nicht-fiktiver echter Kinderpornographie.Sinnloser Versuch hat geschrieben: Der Besitz von Kipo ist verboten und jeder tut gut daran, sich an dieses Verbot zu halten. Nicht nur um sich straf frei zu halten, sondern vor allem weil die sexuelle Ausbeutung von Kindern jedem zuwider sein sollte.