In dem Fall würde das Gericht der Aussage des Mädchens kein Gewicht beimessen, denn den Richter kommt es dabei nicht auf den Willen des Kindes an. Hier habe ein Erwachsener ein Kind in sexuell aufreizenden Posen fotografiert und die nennen das Kindesmissbrauch und Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie (ja ich weiss, für die meisten Richter gibt es auch keinen Unterschied zwischen Besitz und verbreitung).
Wir müssen die Gesetze ja nicht verstehen oder gar gut finden ... aber wie das Gericht enscheiden wird, ist ziemlich klar: Verurteilung zu - wenn keine einschlägige Vorstrafe vorliegt - zu einer Bewährungsstrafe.
Exhi hat geschrieben:....
hast du vielleicht auch ´nen link, dass man den fall mit verfolgen kann?
Nein, einen Link dazu habe ich bislang noch nicht, weil es nur eine kleine Randnotiz war und die Verhandlung noch nicht stattgefunden hat.
@asgl: Soweit ich der Notiz entnommen habe, ist der Fotograf nicht vorbestraft und auch nicht einschlägig aufgefallen. Rechtfertigt dieser Vorfall schon den Tatbestand, dass es Herstellung von Kinderpornografie war? Und was heisst "Verbreitung"? Sollte das nicht wenigstens nachgewiesen werden (Beweis)? Bekannt ist doch nur die Tatsache, dass diese Fotos (es handelt sich übrigens nur um 3 Stück) auf seinem Rechner gefunden wurden. Rechtfertigt dieser Vorfall denn bereits schon, ihn in einer öffentlichen Verhandlung als "einschlägig Pädophilen" zu bezeichnen und somit bloß zu stellen?
In der Jugend studiert man Erwachsene, um klug zu werden.
Im späteren Leben studiert man Kinder, um glücklich zu werden.
Seit wann brauchen denn deutsche RichterInnen BEWEISE, wenn sie Pädophile oder Leute (Männer) mit pädosexuellen Delikten verknacken wollen?
Posingfotos sind für die IMMER Kinderpornografie und das Posen selbst nennen die sexuellen MISTbrauch ... weil ja auch ne 13yo. nicht weiss, ob sie freiwillig geknipst werden will oder nicht (die Richterinnen sind nämlich auch Pädogogik-(S)expertInnen... )