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Amiga
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Lustig ist das Facbookleben....

Beitrag von Amiga »

Gefährlicher Schulhoftrend Sexting"Die Jungs betteln danach"

Die Eltern sind meist ahnungslos, die Behörden mittlerweile alarmiert: Auf deutschen Schulhöfen breitet sich das sogenannte Sexting aus. Dabei schicken schon Kinder intimste Bilder von sich selbst an Mitschüler. Mit oft katastrophalen Folgen.

Sexting - ein englisches Kunstwort aus "sex" und "texting". Es meint das Senden von schlüpfrigen SMS oder Nacktfotos von sich selbst.

Bekannt wurde Sexting durch den Fall der 15-jährigen kanadischen Schülerin Amanda Todd. Sie nahm sich im Oktober 2012 das Leben, nachdem ein Unbekannter Fotos ihrer Brüste im Netz verbreitete. Amanda hatte sie ihm selbst geschickt.

Aber längst wissen auch Schüler in Offenburg sofort, wovon bei Sexting die Rede ist. "Das schicken meistens die Mädchen den Jungs. Damit zeigen sie, dass sie Sex haben wollen", sagt ein Mädchen. "Und meistens wollen's die Jungs auch. Die betteln sozusagen echt danach."
Flirten mit Fotos vom Geschlechtsteil
:roll:

https://www.facebook.com/aktivgegenkind ... ch?fref=ts
Scheiß RTL !
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YoungLover
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Re: Lustig ist das Facbookleben....

Beitrag von YoungLover »

Machen die Fotos die Runde, handelt es sich um Weiterverbreitung pornografischer Schriften.
Wird schon ein Bild worauf die Person nackt zu sehen ist, jedoch keine sexuellen Handlungen erkennbar sind, als Pornografie klassifiziert?
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Luna
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Re: Lustig ist das Facbookleben....

Beitrag von Luna »

YoungLover hat geschrieben:Wird schon ein Bild worauf die Person nackt zu sehen ist, jedoch keine sexuellen Handlungen erkennbar sind, als Pornografie klassifiziert?

Nein, dass ist FKK. Einzige Außnahme, die Fotos dürfen nicht Geschlechtsbetont sein.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

Meine TeleGuard-ID: YHB6PWGT9
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gelöscht_13
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Re: Lustig ist das Facbookleben....

Beitrag von gelöscht_13 »

Wird schon ein Bild worauf die Person nackt zu sehen ist, jedoch keine sexuellen Handlungen erkennbar sind, als Pornografie klassifiziert?
Nein. Die Aufnahmen dürfen geschlechtsbetont sein.
Rechtssicherheit bietet die klare Definition "sexuelle Handlungen". Das wischiwaschi-blabla bezüglich geschlechtsbetont bietet zu viel Raum für Unsicherheiten und unterschiedliche Auffassungen.
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Mitleser
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Re: Lustig ist das Facbookleben....

Beitrag von Mitleser »

Konkret heißt das dann wohl, wenn das Mädchen "einfach nur" nackt vorm Spiegel posiert und davon ein Foto macht, ist die Aufnahme auch in den Händen eines Erwachsenen legal, würde es dabei masturbieren, aber nicht mehr, da es sich um eine "sexuelle Handlung" handelt. Für sich selbst und für andere nicht strafmündige Minderjährige ist der Besitz ja nicht so problematisch, weil Kinder nicht belangt werden können, aber wehe, der Freund überschreitet diese Altersgrenze... Schöne neue Welt. :roll:
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Sascha
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Re: Lustig ist das Facbookleben....

Beitrag von Sascha »

Die Rechtslage ist noch komischer.

Wenn die Tussi irgendeine sexuelle Pose einnimmt, oder einfach nur die Geschlechtsteile aufnimmt, ist das Pornographie.

Aber es ist nur gewöhnliche Pornographie, egal wie alt die ist. Der Besitz ist legal, und für die Weiterverbreitung gelten die Einschränkungen für gewöhnliche Pornographie.

Kinderpornos werden es erst wenn dort ein Verstoß gegen den 176 dargestellt wird. Wozu zwei Kids schon reichen.
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Re: Lustig ist das Facbookleben....

Beitrag von asgl »

@verurteilt:

Ist eben nach der Gesetzesverschärfung noch schwammiger geworden. "Sexuelle
Handlungen" sind jetzt nicht mehr das alleinige Kriterium von Kinderpornografie, sondern jede - im Auge des Betrachters - aufreizende Darstellung. Was das genau liegt... liegt im Ermessen der RichterInnen.

Wenn die Mädchen also Bilder ihrer Vagina schicken und was mit halb runtergelassenem Höschen oder hochgehobenen Röckchen ist das definitiv schon Kinderpornografie. Solange die noch in der 6. Klasse sind, wirden da wohl nur die Handys beschlagnahmt und mit viel Pech auch Papis Computer zu Hause überprüft.


Liebe Grüße
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Re: Lustig ist das Facbookleben....

Beitrag von asgl »

DAS nenn ich mal Telepathie, @sascha *freu*


Liebe Grüße
asGL
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Exhi
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Re: Lustig ist das Facbookleben....

Beitrag von Exhi »

Sascha hat geschrieben: für die Weiterverbreitung gelten die Einschränkungen für gewöhnliche Pornographie.
das ist ja dann auch schon ein verstoß laut dem 176er. .."durch einwirken pornographischer Abbildungen oder Darstellungen"!
..wenn es denn zu einem kind versendet wird.


lg
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Smaragd aus Oz
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Re: Lustig ist das Facbookleben....

Beitrag von Smaragd aus Oz »


Off Topic, um Irrglauben vorzubeugen:
[color=#000000]Verurteilt[/color] hat geschrieben:Nein. Die Aufnahmen dürfen geschlechtsbetont sein.
Nein, weil:
[color=#000000]Sascha[/color] hat geschrieben:Wenn die Tussi irgendeine sexuelle Pose einnimmt, oder einfach nur die Geschlechtsteile aufnimmt, ist das Pornographie.
Aber:
[color=#000000]Sascha[/color] hat geschrieben:Kinderpornos - Wozu zwei Kids schon reichen.
Nein, denn es reicht, wenn ein Kind geschlechtsbetont posiert.

Geschlechtsbetonend posierendes Kind = Kinderporno. Punkt. Nix mit "zwo Kindern" oder "sexülle Handlung".

Eure (vor allem "Verurteilt") abweichenden Privatmeinungen dazu solltet Ihr als solche kennzeichnen. Ansonsten begebt Ihr Euch in die dunklen Gefilde der Grenzregionen, wo Euch nur ein Fußtritt vom Abgrund der Anstiftung trennt.



On Topic:
"Das schicken meistens die Mädchen den Jungs. Damit zeigen sie, dass sie Sex haben wollen", sagt ein Mädchen.
Mir würde das Mädchen damit zeigen, dass es eine Hure ist: Statt sich freudig in genitaler Betätigung von Schoß zu Schoß herum reichen zu lassen, reicht es sein digitales Genital herum. Da kann man nie wissen, wer schon alles mit seinen schmutzigen Stielaugen in das digitale Genital (Bild) eingedrungen ist.



Vielleicht könnte die französische Lösung Abhilfe für das Problem schaffen:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/frankr ... 99708.html

Die Gerätehersteller würden die Steuer an den Kunden weiter geben. Wenn die Steuer und damit am Ende die Geräte so teuer sind, dass kaum noch jemand sie sich leisten kann, dann würden diese dämonischen Geräte vom Schulhof verschwinden. Dann werden dort statt Genitalbilder endlich wieder Sticker und Murmeln getauscht. Und die Geschlechtsehre ist gerettet.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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gelöscht_13
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Re: Lustig ist das Facbookleben....

Beitrag von gelöscht_13 »

Nein, denn es reicht, wenn ein Kind geschlechtsbetont posiert.
Blödsinn!
Eure (vor allem "Verurteilt") abweichenden Privatmeinungen dazu solltet Ihr als solche kennzeichnen. Ansonsten begebt Ihr Euch in die dunklen Gefilde der Grenzregionen, wo Euch nur ein Fußtritt vom Abgrund der Anstiftung trennt.
Bei meinem Urteil waren nur sexuelle Handlungen ausschlaggebend. Posen gehörte nicht dazu. Ich empfinde das als überaus albern dies den sexuellen Handlungen zuzuordnen und das tut kein mir bekanntes Gericht.
Ist eben nach der Gesetzesverschärfung noch schwammiger geworden.
Aber nur theoretisch. Praktisch finden diese Gesetze keine Anwendung- genau wie das Verbot der fiktiven Pornografie. Ob das nun im Gesetz steht oder nicht ist daher völlig egal.

Das ist was für Paragraphenreiter fern ab der Wirklichkeit oder von Leuten die keine Ahnung haben und bloße Passagen wiedergeben.
Wenn die Mädchen also Bilder ihrer Vagina schicken und was mit halb runtergelassenem Höschen oder hochgehobenen Röckchen ist das definitiv schon Kinderpornografie.
Auf gar keinen Fall. Bei Dir gehe ich davon aus, dass Du nicht dabei warst als die pornografischen Bilder im Gerichtssaal gezeigt wurden. Daher kann ich Deine Ansicht ein Stück weit entschuldigen (nicht verstehen).
Wenn die Tussi irgendeine sexuelle Pose einnimmt, oder einfach nur die Geschlechtsteile aufnimmt, ist das Pornographie.
Nochmals nein. Die Ermessensentscheidung des Richters würde in dem Fall zu sehr dem Richter überlassen. Das steht zwar auf dem Papier, aber mehr auch nicht. Richter sind der Verfassung und den dort zuständigen Richtern untergeordnet. Nur mal nebenbei. Würde der Blödsinn den ihr da schreibt Realität sein, hätte das Bundesverfassungsgericht alle Hände voll zu tun. Hat es aber nicht.

Facebook nervt mich immer mehr mit ihren Möchtegern-Aufklärungskampagnen. Seit dem KiPo dort gefunden wurde, dreht Facebook völlig am Rad. Jetzt wurde heraus gefunden, dass sogar Jugendliche in der Schule Sexualität haben und diese mit modernster Technik verbinden- oh Wunder. Gott lass Verstand vom Himmel regnen und schicke diesen den verdammten Moralhütern.
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Exhi
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Re: Lustig ist das Facbookleben....

Beitrag von Exhi »

das heisst ich kann doch hemmungslos bilder von nackten mädels sammeln? auch aus der LS-Magazin sammlung? 8)

wiki sagt..
Darstellungen sexueller Handlungen oder erotische Darstellungen sind nicht ohne weiteres pornografisch. Nach bisheriger Rechtsprechung ist Pornografie, auch in der Ausprägung als Kinderpornografie, nur dann anzunehmen, „wenn eine auf die sexuelle Stimulierung reduzierte und der Lebenswirklichkeit widersprechende, aufdringlich vergröbernde, verzerrende und anreißerische Darstellungsweise gewählt wird“ und „wenn unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt werden sowie ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt“[31]. Der Gesetzgeber ging bei der Einführung von Jugendpornografie 2008 im Widerspruch dazu zwar davon aus, dass es für eine Strafbarkeit nach § 184b StGB (Kinderpornografie) genüge, dass die Schrift den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand hat, ohne dass es auf den pornografischen Charakter der Darstellung ankäme, stellte aber jedenfalls klar, dass strafbewehrte Jugendpornografie nur bei einer „vergröbernden Darstellung des Sexuellen unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge“[32] vorliegen könne.

Seit der Änderung des § 184b StGB vom 31. Oktober 2008, in Kraft getreten am 5. November 2008, ist auch das Verbreiten, Besitzen etc. sogenannter Posing-Fotos grundsätzlich strafbar. Gemeint sind damit Fotos mit Abbildungen von Kindern, die ihre unbedeckten Genitalien oder ihr unbedecktes Gesäß in „aufreizender Weise zur Schau stellen“. Derartiges Zur-Schau-Stellen erfüllt regelmäßig die Tatbestandsalternative „sexuelle Handlungen von Kindern“ in § 184b Abs. 1 StGB (neue Fassung). Allerdings wird in der juristischen Literatur die Auffassung vertreten, dass das Gesetz in diesem Punkt – entgegen der mutmaßlichen Regelungsabsicht des Gesetzgebers – immer noch Lücken hat.[33] Nach dieser Auffassung sind weiterhin alle Fälle straflos, in denen ein Kind zwar in aufreizender Körperhaltung abgebildet ist, aber nicht handelt, sondern ohne seinen Willen in Positur liegt (oder sitzt oder steht). Das sei vor allem bei Posituren von schlafenden Kindern der Fall oder bei Posituren, die durch vorherige Fesselung eines Kindes erzwungen wurden, außerdem bei Nahaufnahmen der Genitalien oder des Gesäßes, weil derartige Fotos nicht zweifelsfrei erkennen lassen, ob nicht möglicherweise einer der zuvor genannten Fälle vorliegt.[34] Gerichtsentscheidungen zu diesen Fragen gibt es derzeit (Stand: 9. Dezember 2010) noch nicht. Zur Schließung der Gesetzeslücke ist in der strafrechtlichen Literatur vorgeschlagen worden, § 184b Abs. 1 StGB nochmals zu ändern. Nach diesem Änderungsvorschlag soll bestraft werden, wer pornographische Schriften verbreitet, öffentlich ausstellt (usw.), die "sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) oder, soweit es an einer sexuellen Handlung fehlt, eine sexuell aufreizende Darstellung der unbedeckten Genitalien oder des unbedeckten Gesäßes eines Kindes zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften) …"[35]
klar ist das sehr schwammig. aber ich wär da sehr vorsichtig. gerade um das sexten einzudämmen könnte es zu härteren strafen kommen auch im jugendstrafrecht. sieht man ja schon am beispiel wie die amis das handhaben.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/sext ... 01399.html

eine sache die aus diesem text noch hervorgeht hat mich etwas irritiert.
..es ist nicht strafbar wenn ich ein kind fessel und es nackt fotografiere? was haben wie in D für eine komische rechtsauffassung.. :|



lg
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Re: Lustig ist das Facbookleben....

Beitrag von gelöscht_13 »

dex hat geschrieben: Das halte ich für ein Gerücht. Soviel ich weiss, gibt es eine ziemlich weit verbreitetet Skala, der zufolge man die Strafwürdigkeit einteilt. Ich glaube, die Skala kommt aus England und ist in 6 Stufen unterteilt.
Fesselung gehört übrigens zur Härtestufe 6 englische Skala und 10 bei der Deutschen. Damit fällt das unter die Rubrik Gewalt und wird härter bestraft als alle anderen Darstellungen. Ausgenommen davon Zoophile Darstellungen, die sind gleich gestellt. Wobei einfache Nacktaufnahmen mit Fesselungen bei mir nicht bestraft wurden- aber da muss man wirklich vorsichtig sein, denn die härteste Stufe wird extrem hart bestraft:
10 Sadistische oder zoophile Handlungen a) Bilder, die Gewalthandlungen (insbesondere mit Gegenständen, wie Fesselungen, Stock- oder Peitschenhiebe) gegen ein Kind zeigen

b) Bilder, die sexuelle Handlungen eines oder mehrerer Kinder mit Tieren zeigen
dex hat geschrieben: So LS-Zeugs war denen ziemlich schnuppe. Will das jetzt nicht verallgemeinern, und klar kann man argumentieren, dass es vielleicht nicht so gewesen wäre, wenn sich da nicht auch genug versautere Bilder drunter befunden hätten. ..

Aber vermutlich etwas in der Realität angekommen werden auch die wohl sein - auch wenn das nach Aussen hin natürlich nicht kommuniziert wird.
So war das bei mir auch. Im Übrigen nach der Verschärfung des Gesetzes aus dem Jahre 2008.
das heisst ich kann doch hemmungslos bilder von nackten mädels sammeln? auch aus der LS-Magazin sammlung? 8)
Ja. LS-Magazine waren zuletzt Softcore-Pornografie mit Spezialisierung auf die Genitalien und leichten sexuellen Andeutungen wie das Lutschen von Bananen. Bestraft wird ausschließlich Hardcore. Also Masturbation usw. und die ist bei LS-Magazinen nicht vorhanden (oder in sehr geringem Ausmaße, so dass es noch gerade so im nicht Hardcore-Bereich ist).

Wikipedia ist immer noch veraltet und passt sich nur sehr langsam Veränderungen an.
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Smaragd aus Oz
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Re: Lustig ist das Facbookleben....

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]Verurteilt[/color] hat geschrieben:Bei meinem Urteil waren nur sexuelle Handlungen ausschlaggebend.
Auch wenn es Dir offensichtlich schwer fällt, das zu akzeptieren: Es gibt auch eine Realität jenseits Deines Urteils.
[color=#000000]Verurteilt[/color] hat geschrieben:Ja.
Wenn Du hier noch einmal so einen Unsinn postest und damit User auf einen strafbaren Pfad lockst, dann wirst Du die Tore des Forums demnächst verschlossen sehen. Dabei geht es nicht mehr um Deine oder meine persönliche Meinung, sondern um faktische Realität, und was das Motivieren zu Straftaten angeht, haben wir im GLF klare Regeln.

Urteile, in denen auf Grund von Geschlechtsabbildungen bestraft wurde, kann jeder über Googel finden; Lutschen an Obst findet man im Zauberwaldurteil; und dass sich Ermittler auf dieses LS-Zeug stürzen, könnten sicher einige berichten, wenn sie damit nicht ihre Anonymität gefährden würden.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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Sascha
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Re: Lustig ist das Facbookleben....

Beitrag von Sascha »

Smaragd aus Oz hat geschrieben: Nein, denn es reicht, wenn ein Kind geschlechtsbetont posiert.

Geschlechtsbetonend posierendes Kind = Kinderporno. Punkt. Nix mit "zwo Kindern" oder "sexülle Handlung".

Eure (vor allem "Verurteilt") abweichenden Privatmeinungen dazu solltet Ihr als solche kennzeichnen. Ansonsten begebt Ihr Euch in die dunklen Gefilde der Grenzregionen, wo Euch nur ein Fußtritt vom Abgrund der Anstiftung trennt.
Das hat nichts mit Privatmeinung zu tun sondern mit der Lektüre von Urteilen, insbesondere auch vom Salatgurken-Urteil.

Geschlechtsbetont posierendes Kind = Porno. Aber eben nicht Kinderporno. Denn Kinderporno ist eben nicht "Porno mit Kind als Darsteller", sondern das was im StGB §184b beschrieben ist. Und das ist eben ein Porno, was sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand hat.

Also kennzeichne du lieber deine Privatmeinung als Privatmeinung. Hier sicherheitshalber noch mal der relevante Gesetzestext des §184b (1):
§ 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Es steht dir natürlich frei, deine Privatmeinung als die hier im Forum gültige gesetzliche Meinung festzulegen. Dann müsst ihr mich halt aus dem Forum rausschmeißen, eure Entscheidung.
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