Eben. Und deshalb:[color=#000000]Exhi[/color] hat geschrieben:ich möchte für mich schon einordnen wollen, was ich mir noch für bilder anschauen bzw. sammeln darf ohne mich dabei strafbar zu machen!
Für die Strafbarkeit maßgeblich ist allein, wie der BGH, das BVerfG und der Gesetzgeber das sieht.[color=#000000]Cocolinth[/color] hat geschrieben:spielen Deine persönlichen Kinderporno-Maßstäbe und -Kategorisierungen ERST RECHT keine Rolle.
Wenn morgen sämtliche Geschlechtsabbildungen von Kindern unter Strafe stehen und das Bundesverfassungsmenü* (*gericht) das absegnet, dann ist das geltendes Recht und alle barocken Werke mit kleinen Engeln, deren Pippimax zu sehen ist, müssen aus den Museen und Gallerien verbannt und verbrannt werden.
Die Kunstszene mag darüber aufschreien, man mag sich ins Dritte Reich zurückversetzt fühlen und die Ungerechtigkeit mag Zorn in einem schüren - doch es ändert nichts daran, dass der Staat Dich als Besitzer von Dürers "Madonna mit Kind und Zeisige" als Verbrecher in den Knast stecken wird.
Wenn Du Kunst besitzen aber dem Knast entgehen willst, dann gibt es für Dich nur zwei Möglichkeiten:
Revolution, mit der Du das bestehende poltische und juritsische System restlos vernichtest - oder Deine privaten Ansichten zur Pornografie zurückstellen und Dich für den Aufbau Deiner eigenen Kunst-Sammlung am geltenden Recht orientieren!
Edith: Der über mir war schneller. Und Sascha wartet immer noch auf meine Antwort; Entschuldigung! ._.
Noch ein Edith: Über mir ist gar keiner, sehe ich jetzt. °_O Wo sind die alle hin?