- Tamaras-Boyfriend
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Re: 6-jähriges Mädchen nach Sexualtat gestorben
Natrürlich macht es einen betroffen (zumindest mich), wenn man so etwas ließt. Da ist ein 6-jähriges Mädchen gestorben - ein Mensch, der den Großteil seines Lebens noch vor sich gehabt hätte. Das kann mich einfach nicht völlig kalt lassen.
Aber man muss es auch wieder verdrängen können. Relativieren. Z.B. indem man sich sagt, dass jeden Tag hunderte wenn nicht tausende von Kindern sterben, durch Mord, Totschlag, Unfälle, Krieg, Hunger, Krankheiten. Wenn man jedem dieser inder nachtrauern würde käme man gar nicht mehr dazu zu leben. Und das ist das was wir tun sollten, wenn es schon diese Kinder nicht konnten: LEBEN! Und das so glücklich wie möglich!
Aber man muss es auch wieder verdrängen können. Relativieren. Z.B. indem man sich sagt, dass jeden Tag hunderte wenn nicht tausende von Kindern sterben, durch Mord, Totschlag, Unfälle, Krieg, Hunger, Krankheiten. Wenn man jedem dieser inder nachtrauern würde käme man gar nicht mehr dazu zu leben. Und das ist das was wir tun sollten, wenn es schon diese Kinder nicht konnten: LEBEN! Und das so glücklich wie möglich!
Beste Grüße
Zum Glück gibts Mädchen! Sonst wär das Leben ganz schön öde.
Und wenn es einen Gott gibt, dann hat er das Kitzeln für die Pädos erfunden. (C) Lolimat
- Mr-Dakota-Fanning
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Re: 6-jähriges Mädchen nach Sexualtat gestorben
ich dachte immer lebenslänglich heißt 25 jahre. eine höhere strafe gibt es nicht, vorallem jetzt wo die nachträgliche sicherungsverwarung abgeschafft wurde, so dachte ich immer.sascha hat geschrieben:Könnte man. Nur bringt das nicht viel wenn die Strafe für Mord schon lebenslänglich ist.
wiki sagt dazu:
Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB).
man kann aber auch gewisse mindeststrafen hochschrauben. aber du hattest recht und ich nicht, sorry, es sind nicht 25 jahre. ich hab wohl zu viel law and order geguckt.Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus.
Es gibt nichts schlimmeres im Leben, als gewöhnlich zu sein.
(American Beauty)
http://www.dakota-f.org/
http://safebooru.org/images/655/3a7b418 ... a4fdcd.jpg
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- gelöscht_13
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Re: 6-jähriges Mädchen nach Sexualtat gestorben
Aus Deiner Quelle:
Zum einen schreibst Du daraufhinn: "Das Strafmaß für Mord solle hochgeschraubt werden". Da auf Mord lebenslänglich steht, kann nur die Mindeststrafe gemeint sein. Das wiederum verstößt gegen Maßstäbe des Grundgesetzes.
Dein Post zuvor antwortete auf die Ausgangsthese: Je heftiger das zu erwartende Urteil, desto eher wird Mord zum Vertuschen begangen.Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist allerdings nicht gänzlich entfallen.
Zum einen schreibst Du daraufhinn: "Das Strafmaß für Mord solle hochgeschraubt werden". Da auf Mord lebenslänglich steht, kann nur die Mindeststrafe gemeint sein. Das wiederum verstößt gegen Maßstäbe des Grundgesetzes.
Re: 6-jähriges Mädchen nach Sexualtat gestorben
Juristisch gesehen dürfte keine Sicherungsverwahrung in Frage kommen. Zumindest nach dem aktuellen Kenntnisstand, der erstmal nichts von Vorstrafen erwähnt.
Die Höchststrafe für Mord wäre eine lebenslange Haftstrafe, die in Deutschland nach 25 Jahren endet. Normalerweise wird sie nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt, lediglich wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, kann eine vorzeitige Entlassung herausgezögert werden.
Ganz sachlich gesehen reden wir im o.g. Fall zur Zeit von einem schweren sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung - in EINEM Fall.
Ob die Haftzeit nun kürzer oder länger ist, macht weder das Kind lebendig noch verhindert neue Straftaten. Deshalb erreicht eine höhere Haftstrafe gar nichts - außer das Rachebedürfnis des eigentlich nicht betroffenen Mobs zu befriedigen.
Liebe Grüße
asGL
Die Höchststrafe für Mord wäre eine lebenslange Haftstrafe, die in Deutschland nach 25 Jahren endet. Normalerweise wird sie nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt, lediglich wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, kann eine vorzeitige Entlassung herausgezögert werden.
Ganz sachlich gesehen reden wir im o.g. Fall zur Zeit von einem schweren sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung - in EINEM Fall.
Ob die Haftzeit nun kürzer oder länger ist, macht weder das Kind lebendig noch verhindert neue Straftaten. Deshalb erreicht eine höhere Haftstrafe gar nichts - außer das Rachebedürfnis des eigentlich nicht betroffenen Mobs zu befriedigen.
Liebe Grüße
asGL
Re: 6-jähriges Mädchen nach Sexualtat gestorben
Ach ja, ist ne schreckliche Sache, aber eben Mediengetue, das nix ändern wird nur die Denkweise der Leser.
Liegt eben in der Natur der Menschen solche Ereignisse.
Es gibt selbst Eltern, die sich positiv damit versuchen aufeinanderzusetzen.
Hat eine Umkehr Effekt, diese Täter und Opferseite.
Liegt eben in der Natur der Menschen solche Ereignisse.
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"Psychoanalyse ist die Geisteskrankheit, für deren Heilung sie sich hält"
_____________________________________________Karl Kraus 1899
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Re: 6-jähriges Mädchen nach Sexualtat gestorben
die "blöd" wusste gestern schon alles. seltsam oder? die polizei hatte sich noch gar nicht geäußert zu der genauen todesursache.
er hat sie wohl doch mit seinen eigenen händen getötet.
http://www.bild.de/regional/koeln/sexue ... .bild.html
lg
er hat sie wohl doch mit seinen eigenen händen getötet.
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Ein Kind ist ein Engel, dessen Flügel in gleichem Maße schrumpfen, wie seine Füße wachsen.
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- Wohnort: Ein Vulkan. Zumindest so ähnlich. Eigentlich nur der Ozean ...
Re: 6-jähriges Mädchen nach Sexualtat gestorben
ungehörlich...mit seinen eigenen?Exhi hat geschrieben:mit seinen eigenen händen getötet.
pah.
hatter sie danach wenigstens gewaschen? oO
Ich frage mich, wie unendlich schön es sein muss, alles Leben auf der Welt zu überdauern. Asche ist soooo~ schön. Ich wünschte, die Welt würde noch heute anfangen zu brennen c.c
- Cocolinth
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Re: 6-jähriges Mädchen nach Sexualtat gestorben
@ sus
XD
XD
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Re: 6-jähriges Mädchen nach Sexualtat gestorben
so haben sie es geschrieben ja.
die "blöd" weiss einfach alles..

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Re: 6-jähriges Mädchen nach Sexualtat gestorben
6-jähriges Mädchen vergewaltigt -- wenn ich sowas lese bekomme ich echt einen Hals. Mein Gott, wie verroht muss dieser Kerl sein.
Re: 6-jähriges Mädchen nach Sexualtat gestorben
Das weiss man eben nicht... ob es verroht ist oder aus anderen Gründen "passiert" ist.
Interessanterweise sind auch Mörder, wenn man sie wertfrei kennenlernt, gar nicht die Monster, die man sich vorstellt. Es gibt eben auch nicht nur Schwarz-weiss-Betrachtungen.
Ich würd nur gerne nochmal betonen, dass wir eher um Lisa weinen sollten als uns über den (mutmasslichen) Totschläger (nicht mal das wäre er im juristischen Sinne nach den aktuell vorliegenden Infos) herzumachen. Sowas kann schneller passieren, als man denkt.
Liebe Grüße
asGL
Interessanterweise sind auch Mörder, wenn man sie wertfrei kennenlernt, gar nicht die Monster, die man sich vorstellt. Es gibt eben auch nicht nur Schwarz-weiss-Betrachtungen.
Ich würd nur gerne nochmal betonen, dass wir eher um Lisa weinen sollten als uns über den (mutmasslichen) Totschläger (nicht mal das wäre er im juristischen Sinne nach den aktuell vorliegenden Infos) herzumachen. Sowas kann schneller passieren, als man denkt.
Liebe Grüße
asGL
Re: 6-jähriges Mädchen nach Sexualtat gestorben
asgl hat geschrieben: ]Das weiss man eben nicht... ob es verroht ist oder aus anderen Gründen "passiert" ist.
Viele Gründe eine 6-jährige zu missbrauchen gibt es eigentlich nicht. Ich kann mir keinen vorstellen.
asgl hat geschrieben: Interessanterweise sind auch Mörder, wenn man sie wertfrei kennenlernt, gar nicht die Monster, die man sich vorstellt.
Ich kenne keine. Daher kann ich nichts dazu sagen.
asgl hat geschrieben: ... dass wir eher um Lisa weinen sollten
Stimmt, mich machen solche Meldungen traurig

asgl hat geschrieben: Sowas kann schneller passieren, als man denkt.
Dazu fehlt mir die Vorstellungskraft
- gelöscht_13
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Re: 6-jähriges Mädchen nach Sexualtat gestorben
http://www.express.de/bonn/vom-onkel-zu ... 79980.htmlDie Obduktion am gleichen Tag bestätigte den schrecklichen Verdacht – das Mädchen wurde zu Tode missbraucht. Noch aber sind Fragen offen: Wie genau kam Lena zu Tode?
Klar ist: Ihre Leiche wies keine äußeren Spuren von Gewalt auf, der geschändete kleine Körper konnte schon schnell zur Bestattung freigegeben werden. Frühestens Mitte der Woche will die Staatsanwaltschaft nähere Details bekanntgeben
Interessant auch wie der link mit der genauen Tötungsursache erst erschien und anschließend gelöscht wurde. Sie wurde also zu Tode missbraucht, die genauen Ursachen wie es zum Tod kam seien aber unklar. Was denn nun? Gibt es einen einzigen Medienbericht, auf den man sich auch nur ansatzweise verlassen kann? Erwürgt, zu Tode missbraucht, sonst noch eine Ursache? Ovid meinte eine unvorhergesehen Blutung könnte es gewesen sein. Schon 3 mögliche Todesursachen sind somit bekannt.
- Cocolinth
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Re: 6-jähriges Mädchen nach Sexualtat gestorben
@ Verurteilt
*lol* Jo, wieder mal eine köstliche Trouvaille!
"Ganz klar! Das Mädchen wurde zu Tode missbraucht! Das wissen wir jetzt! Wir wissen zwar Trotz Obduktion weiterhin überhaupt nicht, WAS passiert ist. Aber dass es zu Tode missbraucht wurde -- wir lassen völlig offen, was auch immer das genau heißen mag -- ist doch auch so vollkommen klar. Äh... oder?
"
Kopfkrimis, anyone?
Nun, immerhin Tod durch Erwürgen lässt sich somit als Todesursache AUSSCHLIESSEN. Denn sowas hinterlässt durchaus obduzierbare äußerliche "Spuren von Gewalteinwirkung". Ist ja sozusagen ein Standardfall des Obduktionseinmaleins.
Hier einige weitere mögliche Todesursachen im vorliegenden Fall:
Tja, ohne Anstrengung lässt sich hier wohl kaum noch was konstruieren.
*lol* Jo, wieder mal eine köstliche Trouvaille!
"Ganz klar! Das Mädchen wurde zu Tode missbraucht! Das wissen wir jetzt! Wir wissen zwar Trotz Obduktion weiterhin überhaupt nicht, WAS passiert ist. Aber dass es zu Tode missbraucht wurde -- wir lassen völlig offen, was auch immer das genau heißen mag -- ist doch auch so vollkommen klar. Äh... oder?

Kopfkrimis, anyone?

Nun, immerhin Tod durch Erwürgen lässt sich somit als Todesursache AUSSCHLIESSEN. Denn sowas hinterlässt durchaus obduzierbare äußerliche "Spuren von Gewalteinwirkung". Ist ja sozusagen ein Standardfall des Obduktionseinmaleins.

Hier einige weitere mögliche Todesursachen im vorliegenden Fall:
- Herzinfarkt durch angeborenen Herzfehler (hinterlässt allenfalls innere Spuren -- ggf. schwer obduzierbar)
- Allergische Reaktion auf Erdnussspuren, weil der Typ vorher ein Snickers gegessen hatte (äußere Spuren können abklingen, je nach Art des Anfalls kaum innere Spuren)
- Schlaganfall (Jo. Ganz schlicht. Hinterlässt mitunter kaum obduzierbare Minimalspuren. Unwahrscheinlich bei einem kleinen Kind, jedoch nicht auszuschließen.)
- Das Mädchen war bereits betäubt und ihr wurde die Luftzufuhr abgeschnitten (praktisch NULL Spuren -- heißer Tipp für unsere Dutroux-Adepten!
)
Tja, ohne Anstrengung lässt sich hier wohl kaum noch was konstruieren.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Re: 6-jähriges Mädchen nach Sexualtat gestorben
http://www.general-anzeiger-bonn.de/reg ... 32163.htmlDie Ermittlungen zur Todesursache einer Sechsjährigen nach sexuellem Missbrauch durch den 52-jährigen Onkel sind weitgehend abgeschlossen. Laut Auskunft der Polizei verabreichte der Beschuldige dem Kind KO-Tropfen und verging sich danach an ihm. Die Dosis der Tropfen war so hoch, dass das Mädchen in Atemnot geriet und erstickte.
lg
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