Da entführt einer ein Kind, bringt es um und will anschließend Schmerzensgeld. Und das nur, weil er im Verhör von Polizisten, die das Kind retten wollten, etwas zu hart rangenommen wurde. Das scheint unerhört.
In der öffentlichen Wahrnehmung des Prozesses in Frankfurt werden aber zwei Dinge miteinander verknüpft, die nichts miteinander zu tun haben. Zum einen die Entführung und Ermordung des Bankierssohn Jakob von Metzler.
Zum anderen die Folterdrohung gegen Magnus Gäfgen.
Ein Kindsmörder will Schmerzensgeld - so verdichtet durften die Richter die Umstände nicht betrachten, als sie über Gäfgens Ansprüche gegenüber dem Land urteilten.Das Gericht durfte nur den zweiten Teil der Geschichte betrachten. Den Teil, in dem einem jungen Mann im Polizeiverhör unvorstellbare Schmerzen angedroht wurden. Und hat deshalb Magnus Gäfgen Entschädigung zugesprochen.
Das war richtig!
Die Richter ließen sich selbst vom offenen Appell der "Blöd-Zeitung" nicht davon abhalten:
http://www.bildblog.de/date/2011/08/05/
Was Unrecht ist, muss Unrecht bleiben. Folterdrohung und Folter sind nicht die richtigen Mittel, Geständnisse zu erreichen. Das gilt auch dann, wenn das Opfer ein Mörder ist. Selbst, wenn ein Mensch ein Kind ermordet hat und damit die Grenzen der Menschlichkeit hinter sich gelassen hat.
Denn welchen Wert hat das Geständnis eines Verdächtigen, der Angst vor körperlichen oder psychischen Schmerzen hatte? Was wäre gewesen, wenn die Polizisten sich geirrt hätten? Wenn sich herausgestellt hätte, dass mit Magnus Gäfgen der Falsche auf dem Verhörstuhl saß?
Auch einem Straftäter wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeräumt. Und das auf eine anständige Behandlung. Hätten die Richter die Forderung Gäfgens abgelehnt, hätten sie eine Tür geöffnet, die in einem Rechtsstaat verschlossen bleiben muss.
Insofern ist es gut, dass diese Tür zugeblieben ist. Jeder, wer anders denkt, wendet sich sonst gegen den Rechtsstaat und befürwortet damit einen Polizeistaat. Man sollte auch mal darüber nachdenken, ob man das wirklich will.