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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 21.02.2014, 18:34
von Gast
Tamaras-Boyfriend hat geschrieben:Kann mir einer die Begründung dafür mal sagen?
Jeder mit einem IQ über 80 versteht das nicht.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 21.02.2014, 18:52
von Luna
Tamaras-Boyfriend hat geschrieben:Wieso sind eigentlich Lolicons und 3D-Kipo verboten? Damit wird doch keinem Kind noch sonst jemandem geschadet?

Kann mir einer die Begründung dafür mal sagen?
Lolicon und 3D-Kipo, dass sind Verherrlichungen von tatsächlichen sexuellen Kindesmissbrauch.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 21.02.2014, 19:05
von Outback
Blödsinn Luna, genau wie Nacktbilder bald unter Strafe stehen könnten- grundlos. Es braucht keinen Grund mehr.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 21.02.2014, 19:14
von Tamaras-Boyfriend
und das ist alles?

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 21.02.2014, 19:18
von Jean Valjean
Ein Verbot von "Verherrlichung" ist nichts weiter als ein Einschnitt in die Meinungsfreiheit und somit verfassungswidrig.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 21.02.2014, 19:49
von Gast
Eine opferlose Bestrafung ist verfassungswidrig.
Andererseits ist mir kein Urteil wegen virtueller Pornografie bekannt- ausschließlich Hardcore wird bestraft.
Nacktbilder oder virtuelle Pornografie würden vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden. Amts- oder Landgerichte könnten politisch motiviert anders entscheiden.

Die Verfügungsgewalt über Vorratsdaten und was weiter geschieht ist Karlsruhern Richtern vorbehalten. Alternativ steht der EU-Datenschutzbeauftragte für weitere Entscheidungen und die sehen die Verfassung als wichtig an und werden anders entscheiden, als die meisten Gerichte in vorigen Instanzen.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 21.02.2014, 19:58
von Mitleser
Tamaras-Boyfriend hat geschrieben:Wieso sind eigentlich Lolicons und 3D-Kipo verboten?
Meiner Meinung nach ist der Besitz von Lolicons nicht verboten, weil es ich nicht um "wirklichkeitsnahe" Darstellungen handelt. Bei 3D-Darstellungen wäre ich mir nicht mehr so sicher, die könnte man mit echten Kindern verwechseln, und damit wären sie illegal. Ich habe schon öfter gefragt, ob es gegenteilige Urteile dazu gibt, aber bisher konnte mir noch niemand einen konkreten Link liefern.

In §184b StGB heißt es unter (4):
Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
Generell verboten sind allerdings in (1):
Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
Man darf Lolicons also weder verbreiten, veröffentlichen oder vorführen, und ebenso darf man sie nicht herstellen, importieren, anbieten oder vorrätig halten, um das Erstgenannte zu tun. Ich denke mal, damit ist allgemein jede öffentliche Vorführung oder Bewerbung im Sinne des Jugendschutzes und jeglicher kommerzielle Handel gemeint, "normale" Pornographie darf ja ebenfalls nicht öffentlich beworben oder gezeigt werden.

Es geht bei dem Gesetz ja um den Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch, und das trifft bei Zeichnungen eindeutig nicht zu. Also kann man Lolicons usw. nur dahingehend verbieten, dass sie nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, damit nicht aus Versehen Minderjährige damit in Kontakt kommen.

Eine eigene Website mit entsprechenden Zeichnungen darf man also nicht online stellen, und auch kein solches Material im Laden ausstellen. Aber für den "Privatgebrauch" darf es eigentlich keine Einschränkungen geben, wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe. Ein Jurist kann das sicher besser abschätzen als ich, und auch entsprechende Urteile zitieren. Kritisch ist natürlich der Begriff "wirklichkeitsnah", da versteht evtl. jeder Richter etwas anderes darunter...

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 21.02.2014, 20:26
von copyandpaste
Tamaras-Boyfriend hat geschrieben:Wieso sind eigentlich Lolicons und 3D-Kipo verboten?
Sie sind nicht verboten, da kein Gericht jemanden allein wegen Besitz von derartigen Bildern oder Videos schuldig spricht oder gesprochen hat. Das ist die juristische Bewertung.
Die politische Bewertung ist eine andere: Blinder Aktionismus würde ich das nennen, um emotionsgeleiteten Menschen ein Gefühl des es-wird-was-dagegen-getan zu geben. Ich meine selbst Mitleser glaubt was in §184 steht würde 1 zu 1 übernommen werden in der Rechtsprechung: Mitnichten.
Daher muss man wirklich auf dem Teppich bleiben, was Bewertungen betrifft. Bestraft wird nur Hardcore-Pornografie und das kann ich als Gegner des Besitzverbotes sogar nachempfinden bei der aktuellen politischen Lage.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 21.02.2014, 20:30
von Tamaras-Boyfriend
Eben, Mitleser.
Um genau dieses "Wirklichkeitsnah" geht es mir. Auch wirklichkeitsnahe 3D-Kipo oder Lolicons haben keinem Kind geschadet. Trotzdem werden sie mit Darstellungen von tatsächlich geschehenem Kindesmissbrauch auf eine Stufe gestellt.

"Normale" Erwachsenporno-websites sind ja auch meist mit einem Button gesichert, wo man bestätigen muss, dass man schon 18 ist. Warum kann man das für Lolicon nicht genauso regeln, um zu verhindern dass Kinder versehentlich mit sowas konfrontiert werden? Und was ist, wenn Kinder versehentlich mit Erwachsenenpornos konfrontiert werden? (Gibt ja schließlich genug ungesicherte Seiten, und auf manchen anderen Seiten, die thematisch eigentlich gar nichts mit Pornographie zu tun haben, gibt es sogar Werbebanner von Pornoseiten)

Also, warum ist wirklichkeitsnahe Lolicon oder 3D-KiPo genauso verboten, wie echte KiPo, bei der wirklich ein Kind missbraucht wurde?

Nur wegen der Verherrlichung?
Dann sehe ich es wie LoBro: Verherrlichung von Kinderkörpern ist mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung! Ich sage es an dieser Stelle ganz laut und deutlich: ICH FINDE DIE KÖRPER VON 9 BIS 12-JÄHRIGEN MÄDCHEN GEIL!

So - jetzt habe ich auch was verherrlicht! Komme ich dafür nun in den Knast? (Nun ja, wenn man an die Vorgänge um Herrn Edathy denkt, dann könnte man es fast für denkbar halten).

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 21.02.2014, 20:36
von Gast
Tamaras-Boyfriend hat geschrieben: So - jetzt habe ich auch was verherrlicht! Komme ich dafür nun in den Knast?
Das Recht auf freie Meinungsäußerung wiegt mehr als die vermeintliche Verherrlichung.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 21.02.2014, 20:43
von Mitleser
Ich denke mal, dass das Einschließen von "wirklichkeitsnaher" KiPo hauptsächlich dem Umstand geschuldet ist, dass man im Falle des Falles eben nicht sicher sein kann, ob denn nun tatsächlich ein Kind zu Schaden gekommen ist oder nicht. Wenn man's tatsächlich nicht von der Wirklichkeit unterscheiden kann, könnte es eben auch echt sein, und das darf - laut Gesetz - nicht sein.

Dieser Button "Ja, ich bin über 18" ist meiner Meinung nach kein ausreichender Zugangsschutz, rechtlich würde der hierzulande sicherlich keinen Bestand haben, da muss das Alter schon mit einer Ausweiskopie o. ä. bestätigt werden. Dass es natürlich trotzdem massig Seiten mit derart unzureichenden Schutzmaßnahmen gibt, wird man wohl nicht verhindern können, wenn deren Betreiber irgendwo im Ausland sitzen, wo ggf. andere Gesetze herrschen (oder Gesetzesverstöße eben nicht in dem Maße verfolgt werden wie hier).

Ich weiß nicht, ob eine "Verherrlichung" hierzulande irgendwelche rechtlichen Auswirkungen hat. Nationalsozialistisches Gedankengut darf ja z. B. nicht verherrlicht werden, dafür gibt's entsprechende Gesetze. Alles andere? Keine Ahnung. Das hängt wie gesagt sicher auch von der jeweiligen Laune der Richter ab, und kann sich auf die Höhe eines Strafmaßes auswirken, welches ja nur in Mindest- und Höchstgrenzen festgelegt ist, und ansonsten je nach Schwere und Umstände des jeweiligen Falles verhängt wird.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 21.02.2014, 20:53
von Gast
Mitleser hat geschrieben:Ich denke mal, dass das Einschließen von "wirklichkeitsnaher" KiPo hauptsächlich dem Umstand geschuldet ist, dass man im Falle des Falles eben nicht sicher sein kann, ob denn nun tatsächlich ein Kind zu Schaden gekommen ist oder nicht. Wenn man's tatsächlich nicht von der Wirklichkeit unterscheiden kann, könnte es eben auch echt sein, und das darf - laut Gesetz - nicht sein.
Als ob man echt von unecht nicht unterscheiden könnte. Und ob ein Kind zu Schaden gekommen ist, wird man sowieso nicht feststellen können.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 22.02.2014, 11:47
von Tamaras-Boyfriend
Gast hat geschrieben:ob ein Kind zu Schaden gekommen ist, wird man sowieso nicht feststellen können.
Da sehe ich auch das Problem bei den sogenannten Posing-Fotos. Irgendwo wurde hier kürzlich ein Beitrag von Focus-TV (oder wars Stern-TV?) verlinkt, in dem ein Mädel interviewt wurde, das als Kind Preteen-Model war und sogenannte Nonude-posing-fotos hat mit sich machen lassen. Das Mädel sagt selbst heute noch, dass sie an den Bildern nichts verwerfliches sieht, und wenn ihre Tochter Model werden wollen würde, dann würde sie nichts dagegen haben. Wo also ist da der viel beschworene Schaden, den Kinder von posing-Fotos davontragen? In ihrem Fall kann ich da jedenfalls keinen sehen.

Ich denke es wäre hilfreicher, wenn man Qualitätsmerkmale für solche Fotos aber auch für 3D-KiPo etc. festlegen würde, unter deren Einhaltung die Fotos legal wären, als pauschal alles zu verfemen, was nur im Entferntesten damit zu tun haben könnte.

Im letzteren Fall - so lehrt es die Erfahrung - wird der offensichtlich bestehende Bedarf an derartiger "Kunst" eben im Untergrund gestillt, und da es im Untergrund ja eh schon keine Rolle spielt, werden dafür eben auch jede Menge Kinder auf eine Weise missbraucht, die ihnen tatsächlich schadet.

Würde man qualitätskontrollierte Bilder hingegen legalisieren und mir einer Art Gütesiegel versehen, dann wären die Kinder, die für diese Aufnahmen herangezogen würden vor Schaden weitestgehendst geschützt (bzw. bei 3D-Grafiken braucht man die ja nicht mal) und der Bedarf wäre trotzdem zumindest größtenteils gedeckt. Das wäre doch für alle Seiten von Vorteil.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 22.02.2014, 13:12
von dex
Tamaras-Boyfriend hat geschrieben: Das Mädel sagt selbst heute noch, dass sie an den Bildern nichts verwerfliches sieht
Wen interessiert denn das, was dat Mädel denkt? Wenn sie das ok findet, und das Vergangene auch noch rechtfertigt, hat sie doch bereits nen Schaden, den eigentlich nur ein Arzt beheben könnte.

Denk doch mal an die anderen Opfer, die das nicht ok finden und jetzt auf dem Strassenstrich anschaffen gehen oder Pickel haben, Hautauschläge oder Schwierigkeiten beim Einparken!

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 22.02.2014, 13:16
von Cocolinth
^ Da hat wer genau kapiert, wo der Frosch im Pfeffer hängt!