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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 23.03.2012, 00:26
von gelöscht_13
Schuldunfähig. Unzurechnungsfähigkeit durch extremes Suchtverhalten.
Reizsteigerung durch Kinderpornografie stellt eine Suchtkomponente und somit eine Prozessstrategie dar.
Noch ist mein Urteil nicht gesprochen. Was mich belastet werde ich nicht erwähnen, sondern schweigen. Das Letzte was ich erwähnen werde ist der Satz, es täte mir Leid.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 18.05.2013, 12:39
von Gnampf
Spät aber doch möchte ich mich für die Beteiligung bedanken, es gab viele interessante und hilfreiche Beiträge.

Bei mir steht die Verhandlung nun unmittelbar bevor, laut Auskunft meines Rechtsanwaltes ist mein Ansatz der Verteidigung - die Gültigkeit des Gesetzes in Zweifel zu ziehen - eine Methode die direkt ins Gefängnis führt.

Rechtliche Erwägungen sind etwas für verstaubte Rechtsprofessoren auf der Uni, das kommt vor richtigen Gerichten nicht vor. Das Anzweifeln des Gesetzes wird registriert und hinterher strafverschärfend als "Uneinsichtigkeit" gewertet. Womit das Recht auf eine freie Verteidigung konterkariert wird aber wen interessiert das schon.

Mittlerweile habe ich das Problem auf einer ganz anderen Ebene festgestellt. Die Justiz ist gnadenlos rechtspositivistisch (geworden). Menschenrechte und Naturrecht werden vom Justizapparat nur mehr als Behinderung ihrer Arbeit betrachtet. Den Grund dafür vermute ich in der fehlenden Entnazifizierung in der Justiz nach dem zweiten Weltkrieg. Die Nürnberger Juristenprozesse waren ein Witz und etliche Massenmörder und Nazi-Schwerverbrecher durften ungestraft in ihre juristischen Posten zurück... und diese Verbrecher sind zu den Lehrern und Lehrerslehrern unserer heutigen Juristen geworden.

Es gab nach dem zweiten Weltkrieg ein kurzes aufleben des Naturrechts, die MRK von 1948 ist ein Relikt aus dieser Zeit, diese Tendenz wurde von den im Amt befindlichen Nazijuristen aber gnadenlos unterdrückt und hintertrieben.

Faktisch scheint es so zu sein: Das Gesetz ist das oberste Recht. Verfassung bzw. in Deutschland das Grundgesetz sind irrelevant und so was wie Menschenrechte oder Naturrecht sind de facto abgeschafft, die gibt es nur mehr nominell, man bekommt allenfalls ein Lippenbekenntnis dazu und hin und wieder ein Scheinurteil wenn z.B. festgestellt wird, daß man ein ein entführtes Passagierflugzeug nicht abschießen darf. Damit wird die Illusion von Menschenrechten aufrecht erhalten. Für extrem unwahrscheinliche Ereignisse. Aber im realen Justizleben zählen die Menschenrechte nichts. Und ich bin mittlerweile so weit zu sagen: Selbstverständlich wird im Zweifelsfall das Passagierflugzeug abgeschossen werden ohne daß es hinterher für irgendjemanden Konsequenzen haben wird.

Das was der Staat als Gesetz beschließt wird umgesetzt. Ich fürchte man sollte sich nicht der Illusion hingeben, daß die Deutsche oder Österreichische Justiz einen Deut besser ist als die russische oder weißrussische.

Ich weiß, das klingt ein bißchen frustriert. Ich werde im Prozeß auf Schadensvermeidung gehen. Historisches Vorbild wird Galileo Galilei der sich auch einem übermächtigen Gegner der es nicht nötig hatte zu diskutieren gegenüber stand und - vorerst - eingelenkt hat. Mein "Und sie bewegt sich doch" kommt dann hinterher indem ich mein Projekt beende.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 18.05.2013, 12:57
von Hurley
Gnampf hat geschrieben: Ich weiß, das klingt ein bißchen frustriert.
Ich hab jetzt nur diesen Artikel gelesen und den Rest des Threads nicht, möchte aber trotzdem noch meinen Senf dazu geben, weil ich Deine Reaktion schon bei so vielen Pädos erlebt habe, die mit KP erwischt wurden...

Meiner Meinung nach verschwendest Du Deine Zeit auf die falschen Dinge. Am Tag Deines Prozesses wirst Du ca. 60 Minuten im Leben eines Richters und eines Staatsanwalts spielen. Danach, haben die Dich schon wieder vergessen und sitzen beim Italiener und unterhalten sich über Bundesliegaspiele während sie ihre Pasta verspeisen... und Du hingegen lässt der Sache viel zu viel Raum und dann auch noch an der falschen Stelle. Hier geht es doch letztlich nur um Scham, die Scham erwischt und bloßgestellt worden zu sein. Etwas, was wirklich peinlich ist, weh tut. Und dann auch noch bei Thema Pädophilie. Du wirst besser damit klar kommen, wenn Du Dich damit, anstelle mit den Gesetzten, auseinandersetzt. Und am besten suchst Du Dir einen Therapeuten dafür, damit kannst Du dann auch vor Gericht Punkte sammeln und das Strafmaß reduzieren. Letztlich geht es um Dein Leben, bzw. Überleben in einer Gesellschaft, die Dich und Deine Sexualpräfenenz auf's schärfste ablehnt, egal ob Gesetzte gerechtfertigt sind oder nicht.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 18.05.2013, 14:10
von Khenu Baal
Gnampf hat geschrieben:Ich werde im Prozeß auf Schadensvermeidung gehen.
Kluge Entscheidung! Viel Glück!

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 21.05.2013, 22:14
von Sascha
Gnampf hat geschrieben: laut Auskunft meines Rechtsanwaltes ist mein Ansatz der Verteidigung - die Gültigkeit des Gesetzes in Zweifel zu ziehen - eine Methode die direkt ins Gefängnis führt.

Faktisch scheint es so zu sein: Das Gesetz ist das oberste Recht. Verfassung bzw. in Deutschland das Grundgesetz sind irrelevant und so was wie Menschenrechte oder Naturrecht sind de facto abgeschafft, die gibt es nur mehr nominell, man bekommt allenfalls ein Lippenbekenntnis dazu und hin und wieder ein Scheinurteil wenn z.B. festgestellt wird, daß man ein ein entführtes Passagierflugzeug nicht abschießen darf.

Ich werde im Prozeß auf Schadensvermeidung gehen.
Wenn du es drauf hättest, bis zuletzt dagegen zu kämpfen, könntest du das immer noch. Mit einer Gefängnisstrafenandrohung für Besitz sind ja alle Grenzen der Verhältnismäßigkeit schon lange überschritten, und das könnte man schon mal vor dem BVerfG austesten.

Das wäre natürlich eine erheblich finanzielle wie soziale Belastung.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 21.05.2013, 22:37
von Fetzer
@Sascha
Nix für ungut, vielleicht tappe ich hier auch wo rein, das provokant vorgeschoben scheint.

Wer glaubt hier im abseitigem Raum vom realen Leben Tipps für sein eigenes zu bekommen, der geht leer aus.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 17.06.2013, 01:50
von Gnampf
Auch wenn ich selber nicht mutig genug war die Argumente vorzubringen... vielleicht gibt es ja andere in der gleichen Situation die der Gefahr vor Gericht tapferer entgegentreten möchten. Und für die bringe ich hier die (meiner Meinung nach) besten Argumente und Quellen gegen das Besitzverbot.

Ich zitiere aus der Festschrift für Jörg Rehberg zum 65. Geburtstag, Artikel von Dr. Christian Bertel, em. Univ.-Prof. am Institut für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Kriminologie der Leopold-Franzens Universität Innsbruck. Diese Kritik stammt aus dem Jahr 1996 wo der §207a noch um einiges „milder“ war.

2. Die ratio legis

...

Schließlich soll das Betrachten von Kinder- und Gewaltpornographie den Betrachter verleiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern und die Vergewaltigung von Frauen zu verharmlosen: Der Glaube, Kinder ließen sich gerne sexuell mißbrauchen und Frauen gerne vergewaltigen, könnte den Betrachter selbst zu Straftaten veranlassen. Gewalt und Verbrechen bilden einen wesentlichen Bestandteil vieler Filme, die jeden Tag im Fernsehen laufen, und die Welt wird jedes Jahr von einer Flut von Büchern, Zeitschriften und Videos mit Darstellungen von Gewalt und Verbrechen überschwemmt. Wie ist es zu erklären, daß die Welt nicht schon längst in Gewalt und Verbrechen untergegangen ist? Offenbar sind erwachsene und geistig normale Menschen imstande, zwischen der illusionären Welt des Films und Romans und der Realität zu unterscheiden. Darauf sollte man sich auch angesichts der Kinder- und Gewaltpornographie verlassen.

Der Schutz von Kindern vor sexuellem Mißbrauch ist ein wichtiges Anliegen: Was der Strafgesetzgeber dazu beitragen kann, hatte er längst getan. Strafen auch für den Erwerb und Besitz und die unentgeltliche Weitergabe von Kinderpornographie können nicht mehr bewirken. So ist § 207a StGB ein „schönes“ Beispiel für ein unnötiges und damit verfehltes Strafgesetz.

Rechtsstaatliche Gesetzgeber zeichnen sich unter anderem dadurch aus, daß sie maßvolle Strafen androhen, Strafen die in einem angemessenen Verhältnis zur Sozialschädlichkeit der Tat und zur Schuld des Täters stehen. Österreich hat diesen Grundsatz sogar in seiner Verfassung verankert. Die persönliche Freiheit darf Menschen nach Art. 1 Abs. 3 des Bundesverfassungsgesetzes über den Schutz der persönlichen Freiheit, BGBl 1988/684, „nur entzogen werden, wenn und soweit dies nicht zum Zweck der Maßnahme außer Verhältnis steht“. Der Schutz von Kindern vor sexuellem Mißbrauch ist ein sehr wichtiges Anliegen. Aber der Erwerb und der Besitz von Kinderpornographie beeinträchtigt dieses Anliegen, wenn überhaupt, nur in minimaler Weise. Wenn der Justizausschuß schon den bloßen Erwerb und Besitz von Kinderpornographie für strafbar erklärt, möchte man eine Geld- oder eine geringe Freiheitsstrafe erwarten. Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten für den Erwerb und Besitz von Kinderpornographie ist unverhältnismäßig, ist verfassungswidrig.


Wenn eine Strafandrohung von 6 Monaten im Jahr 1996 schon verfassungswidrig war, wie verfassungswidrig ist dann erst die momentane Androhung von bis zu 2 Jahren?

In Deutschland gibt es etwas ähnliches, das "Übermaßverbot".

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 17.06.2013, 02:16
von Gnampf
Eine andere Kritische Äußerung findet sich im Lehrbuch von Christian Bertel und Klaus Schwaighofer „Österreichisches Strafrecht Besonderer Teil II“ Sechste Auflage, Seite 64 unter §207a, Rz 10:

B. Abs. 3 pönalisiert das Sich-Verschaffen und den bloßen Besitz pornografischer Darstellungen. Der Strafsatz hängt davon ab, ob unmündige oder schon mündige minderjährige Personen dargestellt werden. Die Strafwürdigkeit des bloßen Besitzes ist allerdings sehr zweifelhaft: Hier werden die Grenzen von Moral und Recht verwischt; Menschen vor pädophilen Fantasien zu bewahren, ist nicht Aufgabe des Strafrechts. Die Strafbestimmung ist auch wenig geeignet, die Produktion von Kinderpornos einzudämmen, und zudem kaum überwachbar (Bertel Rehberg-FS 55; kritisch auch K/Schm III § 207a Rz 7 mwN, Schick WK § 207a Rz 3). Wenn einmal per Zufall ein Täter ermittelt wird, wird die Sache gern zu einem Skandal hochstilisiert“.

(Und das ist das aktuelle Lehrbuch für Jus Studenten in Österreich, also keine Exotenmeinung oder so sondern das was offiziell auf den Österreichischen Universitäten gelehrt wird).

Internationaler (Betrachtung von Deutschland/Österreich/Schweiz) ist das Buch "Strafbarer Besitz von Gegenständen" von Univ.-Doz.Dr. Gudrun Hochmayr. Dort werden die verschiedensten Argumentationslinien der Besitzverbotsbefürworter abgearbeitet und deren argumentative Schwächen aufgezeigt. Dort finden sich dann Sätze wie

...Darüber hinaus kann das Modell nicht erklären, weshalb auch der an die Besitzerlangung anschließende Besitz mit Strafe bedroht ist. Würde der Kindesmißbrauch tatsächlich durch den Erwerb der Darstellung nachträglich gefördert, dürfte der anschließende Besitz gerade nicht mehr strafbar sein...

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 17.06.2013, 02:37
von Gnampf
Und man findet so nebenbei in Wikipedia folgendes:

In verschiedenen wissenschaftlichen Studien wurde untersucht, ob ein Zusammenhang zwischen der Zahl der Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch und der Verbreitung bzw. dem Verbot von Kinderpornographie besteht. So wurde
etwa festgestellt, dass es nach der Aufhebung oder Lockerung von Kinderpornografieverboten zu einem Rückgang der Kindesmissbrauchsfälle in Tschechien, Dänemark und Japan kam.

(Quelle: M. Diamond, E. Jozifkova, P. Weiss: Pornography and Sex Crimes in the Czech Republic. Link auf Wikipedia).

Ist zwar kein juristisches Argument aber doch ein recht menschliches. Angesichts solcher Erkenntnisse kann kein Befürworter des Besitzverbots tatsächlich weiterhin behaupten es ginge ihm um das Kindeswohl.

Außerdem gibt es noch Verweise auf die Praxis der Nazijuristen die in Gedanken und Tat von der heutigen Justiz erschreckend wenig zu unterscheiden ist. Aber Nazivergleiche darf und sollte man nicht bringen, die schaden mehr als daß sie nützen.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 17.06.2013, 02:53
von Gast
Wer glaubt man könne mit Richtern argumentieren der bekommt ne saftige Strafe. Klappe zu dort. Und was irgendjemand hier schreibt interessiert keine Sau.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 17.06.2013, 03:30
von Tadu
Die Strafbarkeit von Kinderpornographie und Missbrauch ist gut für...

- für Journalisten, Reporter, Talkshow-Moderatoren, weil es eine gute Story ist
- Schriftsteller, Drehbuchschreiber, Regisseure, weil es ein emotionales Thema ist, das die Massen bewegt
- Prominente, weil gegen Missbrauch zu sein die Popularität und ein gutes Image fördert
- Richter, Anwälte, Polizei, Haftanstalten, weil Straftäter ihre Berufsexistenz sichern
- Psychotherapeuten und - Beratungsstellen, weil möglichst viele Täter und Opfer lukrativ und gewinnbringend sind
- Spendenorganisationen gegen Missbrauch, weil viele Menschen für so etwas spenden
- Politiker, um Wählerstimmen zu bekommen
- Präventionsprogramme für Kindergärten, Schulen, die dafür öffentliche Gelder bekommen
- Mütter, um in einem Sorgerechtsstreit etwas in der Hand zu haben

Man kann von der Missbrauchsindustrie massiv profitieren, wenn man daran teilnehmen möchte.

Was man machen könnte ist, dass man eine Spendenorganisation gründet, die verspricht wissenschaftliche Studien zu sexuellem Kindesmissbrauch zu machen. Und dann flößt man diese Gelder tatsächlich zu mutigen Wissenschaftlern, die sich trauen die wichtigen Fragen zu untersuchen und zu veröffentlichen. Also beispielsweise: Unterschiede bei gewollten und ungewollten sexuellen Handlungen, der Einfluss von sozialen Faktoren wie Familie und Umfeld und anderen Missbrauchsformen, der Einfluss von erfolgten therapeutischen Interventionsmaßnahmen, der Einfluss von Gerichtsverfahren und Öffentlichkeit der Handlungen, der Einfluss von der Qualität der Beziehung zum "Täter" usw.

Das wäre doch eine Idee. Man nutzt die Missbrauchsindustrie für die eigenen Zwecke um an die Wahrheit zu kommen. Denn die sollte eigentlich alle interessieren.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 17.06.2013, 13:23
von gelöscht_13
Fast jeder hat eine klare negative Meinung zum Besitzverbot. Der geringste Teil davon hat jemals besessen und ein noch geringerer Teil kann die Zusammenhänge beurteilen. Auf einen der Ahnung hat kommen zehntausend Mitläufer die dagegen anreden.

Dass sich ein Wissenschaftler findet der eine Publikation dazu eröffnet und einen Sponsor bekommt ist sehr unwahrscheinlich. Aber träumen kann man immer gern.
Bei mir steht die Verhandlung nun unmittelbar bevor, laut Auskunft meines Rechtsanwaltes ist mein Ansatz der Verteidigung - die Gültigkeit des Gesetzes in Zweifel zu ziehen - eine Methode die direkt ins Gefängnis führt.
Genau und alle Argumente gegen ein Besitzverbot werden gegen Dich verwendet werden. Wir leben somit nicht in einem Rechtsstaat in dem man mit Argumenten überzeugen kann, sondern in einer Institution mit klaren Regeln und Hierarchien, die auf hauptsächlich die Mehrheitsmeinung und damit die aktuellen Medienberichte und Fernsehsendungen eingeht. Diese wiederum sind frei von Seriösität und somit auch die Gesetze und die Behandlung Verurteilter. Sie richten sich nach der Willkür des Volkes, welches einen gehörigen Dachschaden hat und nicht zwischen Wirklichkeit (Rückgang von Straftaten) und TV-Krimis (dauernd Kriminalfälle) unterscheiden kann. Schlimmer noch, die TV Sendungen und Skandalmeldungen sind präsenter in der öffentlichen Wahrnehmung und den Gesetzen verankert, als aktuelle und wirklichkeitsnahe Kriminalstatistiken. Das ist schockierend.

Ebenso wirkt sich die öffentliche Einmischung negativ auf die Wissenschaft aus, welche nicht neutral arbeiten kann. Folgen hat das für Gutachen, die dadurch negativ beeinflusst werden und somit eigentlich Unschuldige auf Grund von Verrückten und verblödeten TV-Glotzern mit einem negativen Gutachten in ihrem Leben massivst benachteilligt werden. Und vor allem richtet sich das bei Pädophilen vor allem gegen Männer. Man sieht den Einfluss der Interessensverbände in vielen Bereichen.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 23.06.2013, 14:10
von Sascha
Tadu hat geschrieben:Die Strafbarkeit von Kinderpornographie und Missbrauch ist gut für...
Du hast die Film- und Musikindustrie vergessen. Die wollen ja Raubkopieren besser bekämpfen, aber haben dazu zu wenig politische Unterstützung.

Aber im Kampf gegen Kipo kann man ja politisch alles durchsetzen was man braucht, und dass dann auf den Zensurlisten irgendwann auch die fürs Raubkopieren interessanten Adressen landen interessiert danach niemanden mehr.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 18.09.2013, 10:18
von Outback
Argumente gegen den Besitz von Kinderpornografie googlen. Die ersten Ergebnisse beschreiben Internetzensur.

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Verfasst: 18.09.2013, 10:31
von Outback
Ein anderes Argument für das Besitzverbot ist es bringt Wähler und die sind mehrheitlich gegen Kinderpornografie. Welcher tatsächliche Nutzen besteht, interessiert offenbar nicht. Als Beleg führe ich die merkwürdigen Methoden zur Internetzensur an, die entweder nichts nutzen oder Grundrechte vergewaltigen.