Re: Fall Edathy: Kinderpornos GEFUNDEN! Aber sie sind… LEGAL
Verfasst: 19.02.2014, 19:28
@Fetzer: als Staatenloser bekommt man noch ein paar Probleme zusätzlich, fürchte ich.
Waldbär
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Einen solchen Artikel müsste es eigentlich in jeder Gesetzesordnung eines (Pseudo-)Rechtsstaates geben. Da ich das Deutsche Zivilrecht zu wenig kenne, kopiere ich hier mal das Schweizerische Äquivalent hinein:Sinnvoller wäre, die Verbreitung von Nacktfotos als Persönlichkeitsrechtsverletzung zu bestrafen.
Es ist also anzunehmen, dass sich ein Hersteller von Kinderpornografie bereits heute wegen Persönlichkeitsverletzung verantworten muss. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass das Opfer auf dem Material identifizierbar ist.Schweizerisches Zivilgesetzbuch hat geschrieben: Art. 28
1
Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu
seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das
Gericht anrufen.
2
Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilli-
gung des Verletzten, durch ein überwiegendes privates oder öffent-
liches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist.
Ahaaa.... Kinder können also nicht zum Verkauf von Bildern einwilligen. Zur Klärung: Verkauf bedeutet nichts anderes als Veröffentlichung mit anschliessendem Geldsegen als direkte Konsequenz.Tanja Hörnle hat geschrieben:Der Verkauf oder der Tausch von Nacktfotos von Kindern verletze deren Persönlichkeitsrechte. Die Kinder können noch gar nicht einwilligen - und eine Zustimmung der Eltern wäre sittenwidrig und damit nichtig.
Es sei dabei auch "völlig egal", ob das gewerblich geschieht oder nicht.
Jungs, ehrlich.... Schon mal was von Persönlichkeitsverletzung gehört??? Alles, was ihr hier verlangt existiert bereits!!!!!!Um den Verkehr mit Nacktfotos von Kindern zu verhindern, sollte deshalb besser ein Straftatbestand des "Verbreitens bloßstellender bildlicher Darstellungen" geschaffen werden - was derzeit offenbar auch vom österreichischen Justizministerium erwogen wird.
Vor allem die Strafbarkeit der sogenannten fiktiven Kinderpornografie müsse überdacht werden, so die Experten. Denn realistische Zeichnungen, Computergrafiken oder auch fiktionale Texte fallen hierzulande nach dem Gesetz ebenfalls unter Kinderpornografie.
Die Veröffentlichung jedes persönlichen Fotos.Jean Valjean hat geschrieben: Die Veröffentlichung eines Kinderfotos ist Missbrauch!!!!
Da kann ich dir zustimmen, besonders wenn es Bilder irgendwelcher Mädchen sind. Wenns zB aus 'nem Film ist, dann macht so ein Bild mehr auch nicht viel aus.Waldbär hat geschrieben:Schon die Mädchenporträts der Avatare hier sind für mein Empfinden eine Zumutung.
Für Dich? Für die von nixwix wissenden Mädchen?Waldbär hat geschrieben:Schon die Mädchenporträts der Avatare hier sind für mein Empfinden eine Zumutung.
Aber von einer, die Du kennst?Kumatora hat geschrieben:Ich zumindest würde mir kein Bild von einer Person, die ich auf keine Weise kenne, als Avatar machen.
Madicken hat geschrieben: Aber von einer, die Du kennst?
Ich verstehe den Zusammenhang nicht.Madicken hat geschrieben: Klingt so ähnlich wie: Kinder sind an Sex MIT ERWACHSENEN nicht interessiert.
Dann, wenn man "weiß", dass sowas "falsch" ist und man auf keinen Fall zustimmt.medic hat geschrieben:Wann ist man eigentlich informiert?
Sehe ich ähnlich.Waldbär hat geschrieben:Die Veröffentlichung jedes persönlichen Fotos.Jean Valjean hat geschrieben: Die Veröffentlichung eines Kinderfotos ist Missbrauch!!!!
Das ist es meiner Meinung nach, zumindest, wenn der gezeigte Mensch dazu keine Zustimmung gegeben hat.
Dir kann man es auch nicht recht machen: Immer, wenn ich einen selbst gestalteten Avatar benutzte, bist Du irritiert gewesen.[color=#BF0000]Sakura[/color] hat geschrieben:Selbst gestaltete Avatare sind hier absolute Mangelware.
Danke.[color=#BF0000]Sakura[/color] hat geschrieben:Bei Sachen aus Filmen und Fernsehen ist es wohl OK