Noch so einer hat geschrieben:@ Sascha
Du fühlst dich durch meine Antwort beleidigt, in der ich dir schreibe das deine Analyse nichts mit rechtswissenschaftlicher Argumentation zu tun hat, aber schreibst dann selber
In meinen Betrachtungen geht es aber um etwas ganz anderes, nämlich um Gerechtigkeit. Und damit hat Rechtswissenschaft nun fast gar nichts zu tun
Das mit der Beleidigung war ein kleiner Scherz, den du offensichtlich nicht verstanden hast. Denn du hast ja eben nicht geschrieben, dass meine Analyse
nichts mit rechtswissenschaftlicher Argumentation zu tun hat, sondern
genau so wenig wie zwei andere Sachen, die nun einmal sehr viel miteinander zu tun haben, was du argumentativ, inhaltlich, ja nicht widerlegt hast.
Aber "Rechtswissenschaftlern" muss man solche kleinen Scherze wohl genauer erklären.
Abgesehen davon das es faktisch nicht stimmt, kann ich in deinen Ausführungen wenig zu Gerechtigkeit finden. Es sei denn du meinst jetzt das Kundtun deiner persönlichen Meinung das du es ungerecht findest für den Besitz von Kipo härter bestraft zu werden als jemand der zu schnell fährt.
Dann hast du aber nicht gut gesucht. Versuch es noch mal, dann erkennst du vielleicht, dass ich einige Gründe angeführt habe. Insbesondere hatte ich angeführt, dass Vorfelddelikte geringer bestraft werden müssen, auch warum, und wovon der Unterschied in der Strafhöhe abhängen sollte, und unter welchen Umständen Vorfelddelikte überhaupt nicht zulässig sind (weil eine Beweislastumkehr bei Verdacht ausreichend wäre).
Tja, ich finde das absolut gerecht den mit dem betrachten von Kinderpornos verletzt du die Persönlichkeitsrechte eines Menschen auf eine abscheuliche Art.
Nein, man kann gar nicht die Rechte eines Menschen verletzen, wenn der weder davon erfährt noch von den Folgen etwas mitbekommen kann. Sicherlich könnten einige staatliche Rechtsnormen so verletzt werden, aber dem realen Menschen wird dadurch nichts weggenommen, ihm nicht geschadet. Ein "Recht", welches auf diese Art verletzt wird, also lediglich eine künstliche Konstruktion der Rechtswissenschaft.
Schon gar nicht verletzt man seine Rechte dabei auf eine abscheuliche Art.
Was hier ganz offensichtlich stattfindet, sind Gedankenverbrechen. Und es geht daher um Unterdrückung von Gedanken, nicht von realen Schädigungen realer Menschen.
Eine Diskussion über Gerechtigkeit würde bei mir ohnehin bei den Menschen anfangen die Missbraucht worden sind und was die gerechter Weise vom Strafrecht erwarten dürfen.
Das hört sich schonmal sehr nach Zirkelschluss an. Da wird ja schon einmal vorausgesetzt, was geklärt werden muss, nämlich ein verdammenswerter "Missbrauch".
Wie wärs gleich mit dem inzwischen so beliebten "Seelenmord"? Den man praktischerweise sehr oft begehen kann, geradezu millionenfach an einem einzelnen Kind, mit dessen Bild sich Millionen Pädos einen runterholen, und wo jeder einzelne Seelenmord bestraft werden muss wie ein richtiger Mord.
Also, wie machen wir das, fangen wir mit mystischen Gedankenverbrechen an wie Seelenmorden oder Missbräuchen, bei denen die angeblichen Opfer irgendwelche Strafaktionen "erwarten dürfen"?
Oder beginnen wir lieber mit allgemeinen Prinzipien für gerechte Strafen, die wir dann in gleicher Weise auf Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit wie auch auf unerlaubtes Wichsen im eigenen Haus vor einem aus dem Netz heruntergeladenen Bild anwenden können?
Ansatzweise spielen solche Ideen von allgemeinen Rechtsprinzipien ja auch in der sogenannten "Rechtswissenschaft" eine Rolle, schließlich sind sie ja ein wichtiges Element bei der Begründung von Gerechtigkeit, und werden daher, soweit es möglich ist, auch von der staatlichen Justiz zumindest als Feigenblatt missbraucht. Also sollte dir doch der Gedanke allgemeiner Gerechtigkeitsprinzipien nicht so fern liegen.