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Ovid
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Ovid »

Noch so einer hat geschrieben: ich versuche Gnampf ja zu helfen indem ich ihn darauf aufmerksam mache das es so, wie er sich das vorstellt, nicht gehen wird.
Aber erst nach meinem kleinen Anstupser, nicht wahr?
Dein zweiter Beitrag ist bei Weitem konstruktiver als dein erster.
Noch so einer hat geschrieben: Im zweiten Artikel geht dann auch um, wie ich finde, das griffigste Argument, nämlich um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern die in Kipo dargestellt (objektiviert) werden.
Das war bisher auch mein Kardinaleinwand. Ein Kind kann das Bloßstellen seiner Intimsphäre durch Kinderpornographie nicht verantworten.
Noch so einer

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Noch so einer »

Hallo Ovid,

ich bin gern konstruktiv aber bei diesem Vorhaben sehe ich keinen Weg es zu sein. Mein Beitrag sollte eher die Aussichtslosigkeit deutlich machen ;) Wenn ich Konstruktiv sein wollte würde ich vorschlagen das bisherige Vorhaben sein zu lassen und sich etwas anderem zu widmen.

Es ist ja nicht so das man sich als Laie kein Wissen aneignen kann, aber man sollte sich Aufgaben aussuchen die man auch bewältigen kann. Wie lernen Studenten denn das wissenschaftliche Arbeiten? Abgesehen davon das jede Wissenschaft ihren eigenen Mix an Methoden hat Wissen zu produzieren, steht am Anfang des Lernprozesses in der Regel das Anfertigen einer Hausarbeit im Umfang von 10 bis 15 Seiten zu einer Fragestellung. Diese kann am Anfang auch rein beschreibend sein, so wäre es vielleicht eine Aufgabe die Bundestagssitzungen (sind ja alle protokolliert) zu dem Thema Besitzverbot zusammen zu fassen. Wie waren die Argumente für das Besitzverbot bei den Reden? Gab es einen demokratischen Konsens? Hat sich jemand dagegen ausgesprochen?

[Link gelöscht.]

Ein solche Arbeit, wenn sie denn gut gemacht wird, hätte auch einen wissenschaftlichen Wert und wäre eventuell ein erster sinnvoller Schritt für eine umfangreichere Arbeit.

Aber dazu wäre ein Basiswissen über die Entstehung von Gesetzen in unserem Land auch Voraussetzung.
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Ovid
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Ovid »

Aussichtslosigkeit ist kein Grund aufzugeben, es ist ein Grund anzufangen und weiterzumachen, bis die Aussichtslosigkeit sinkt, oder man neue Erkenntnisse gewinnt, sei es auch nur allein, dass man merkt sich überschätzt zu haben oder falsch gelegen zu haben. Das sind trotzdem Fortschritte.
Es ist meiner Meinung schon dann nicht mehr aussichtslos gewesen, wenn ein weiterer Mensch zu Nachdenken angeregt wurde, in welche Richtung auch immer.

Ich kritisiere also eher, dass du sagst: "Lass es sein!", anstatt zu sagen "Mach es anders!".

Oder habe ich dich falsch gedeutet?

Also ich sage immer noch: Besser er macht es so, wie er sich es dachte, als, dass er die Hände in die Hosentaschen steckt und nichts macht.
Oder etwa nicht?

Angenommen es käme, wie du vorraussagst, eine obrflächliche/fehlerhafte Arbeit zu Stande. Dann provoziert sie doch zumindest eine Richtigstellung, wie beispielsweise von dir. Sie provoziert eine Diskussion und einen Diskurs. Und das ist immer ein Gewinn.
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Sascha
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Sascha »

Noch so einer hat geschrieben: Aber dazu wäre ein Basiswissen über die Entstehung von Gesetzen in unserem Land auch Voraussetzung.
Es geht ja in dieser Frage darum, ob es sich bei diesen Gesetzen um Unrecht handelt.

Ich brauche kein Wissen über die Entstehung der Nürnberger Gesetze, um diese Gesetze als Unrecht abzulehnen.

Und genauso brauche ich auch kein Wissen über die Entstehung von Kipogesetzen, um diese Gesetze als Unrecht abzulehnen.

Gerecht sind Gesetze nur, wenn derjenige, der bestraft wird, Schuld auf sich geladen hat. Und diese Schuld kann gerade nicht darin bestehen, dass das Gesetz übertreten wurde, sondern die Tat muss darüber hinaus Unrechtscharakter haben - alles andere wäre ja ein Zirkelschluss.

Und die Schuld, also der Unrechtscharakter der Tat selbst, muss in angemessenem Verhältnis zur angedrohten Strafe stehen.

Nun kann man sicher rational rechtfertigen, wenn manchmal ein Verbot nicht die Unrechtshandlung selbst, sondern schon etwas im Vorfeld angesiedelt wird. Aber das muss dann eben auch durch eine entsprechend mildere Bestrafung ausgeglichen werden: Wenn man Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit verbietet, weil dies zu Unfällen führen kann, ist ja nicht das Fahren das Unrecht, sondern der möglicherweise dadurch verschuldete Unfall. Die überhöhte Geschwindigkeit zu verbietet bestraft schon etwas im Vorfeld des eigentlichen Unrecht, die Strafe ist deswegen aber auch geringer als wenn man damit einen Unfall verschuldet. Wie erheblich diese Strafminderung sein muss, hängt erheblich davon ab, wie wahrscheinlich das Eintreten des Schadens ist, wenn die Gefährdung vorliegt.

Weitaus kritischer ist, wenn nur ins Vorfeld verlagert wird, und das nur, damit man weniger beweisen muss. Also: Unrecht wäre nur eine Tat, die aber schwer nachzuweisen ist (sagen wir Kauf von Kipo), während man etwas anderes (Besitz von Kipo) leichter nachweisen kann. Damit man also Käufer auch bestrafen kann, (weil die ja angeblich den Markt fördern) verbietet man Besitz, und bestraft Leute gleich mit, die gar nichts gekauft haben, und somit das angebliche Unrecht gar nicht begangen haben.

Hier wird in jedem Fall das Übermaßverbot verletzt, denn es gibt hier einen geringeren Eingriff: Die Beweislastumkehr. Also, verboten wäre Kauf, und Besitz gilt als ausreichendes Indiz für Kauf, kann man aber nachweisen, dass man es anders (also nicht durch Kauf) erworben hat, ist man unschuldig. Und in jedem Fall müsste natürlich auch hier die Strafe geringer sein, im Verhältnis der Wahrscheinlichkeit, dass man die eigentliche Unrechtstat begangen hat, wenn einem die Vorfeldtat nachgewiesen werden kann.

Solche Vorfeldvorverlegung findet beim Kipobesitz aber nun schon in so gehäufter Art statt, dass es nur noch lachhaft ist.

Schon einvernehmlicher Sex mit Kids ist ein doppeltes Vorfelddelikt - ein Gefährdungsdelikt, bei dem nicht mal die konkrete Gefährdung von irgendwas nachgewiesen ist, nichtmal dass statistisch eine solche Gefährdung besteht ist nachgewiesen.

Das Besitzverbot ist nun wiederum mehrfaches Vorfelddelikt. Es könnte sein, dass man den Besitz durch Kauf erworben hat (Wahrscheinlichkeit heute gegen 0% bei Gigabytes an kostenlosem Kipo im Netz), und dadurch den Verkäufer zu weiterer Herstellungen anreizt, die er so nicht begehen würde (höchst implausibel, da das meiste für den Privatgebrauch hergestellt wird).

Also müsste die angemessene Strafe doppelt reduziert werden, und das erheblich (wegen der jeweils geringen Plausibilität). Dann kommt noch ein drittes Element des Vorfelds hinzu, nämlich Besitz statt Beschaffung, zwecks leichterer Bestrafung. Und das im Verhältnis nicht zum Missbrauch selbst, sondern lediglich zu einer geringfügigen Förderung (in Höhe der Bezahlung) des Missbrauchs, also auch nur einer Vorfeldtat zum eigentlichen Missbrauch, der, wie schon erwähnt, auch noch mal im doppelten Sinne Vorfeldtatbestand ist.

Damit ist Kipobesitz 5-facher Vorfeldtatbestand zu einer Körperverletzung einer einzelnen Person. Davon sind mehrere der Vorfeld-Verschiebungen extrem unplausibel.

Und was gibt es dafür? Haftstrafe! Für Geschwindigkeitsüberschreitung - eine direkte Gefährdung sogar des Lebens anderer Menschen - gibt es hingegen lediglich Geldbußen.

Dass deutsche Strafrechtswissenschaft sicherlich einiges anders sieht - sie vertritt schließlich die Interessen des Staates, und zu diesem Interesse gehört es nun einmal, dass auch staatliche Unrechtsgesetze durchgesetzt werden können. Insofern ist das Wort solcher Professoren keine Offenbarung für mich, die ich unkritisch hinnehmen würde.
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Annika
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Annika »

ich frage mich wie das BKA mit dem Mitlesen hier und in den 2000 anderen Foren klarkommen soll.
Ich denke wir sollten darauf Rücksicht nehmen
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
Noch so einer

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Noch so einer »

Hallo Ovid,

ich bin gern dabei wenn es darum geht Menschen zum Nachdenken zu bewegen, schlussendlich ist das ja der Grund warum ich hier schreibe. Das ganze sollte sich dann eben aber doch an der Realität orientieren wenn es mehr sein soll als Spinnerei. Die Alternative ist ja nicht die Hände in die Hosentaschen zu stecken, sondern etwas sinnvolles auf den Weg bringen.


@ Sascha

Das Verbot von Kinderpornographie und die Nürnberger Rassengesetze haben genau so wenig miteinander zu tun, wie deine Analyse und rechtswissenschaftliche Argumentation. Wenn sich Gnampf von seinem Projekt nicht abbringen lässt solltest du auf jeden Fall Co. Autor werden.
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Ovid
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Ovid »

Noch so einer hat geschrieben: Das ganze sollte sich dann eben aber doch an der Realität orientieren wenn es mehr sein soll als Spinnerei. Die Alternative ist ja nicht die Hände in die Hosentaschen zu stecken, sondern etwas sinnvolles auf den Weg bringen.
Ja, aber du meintest doch zu etwas Sinnvollem sei er nicht fähig?
Daran orientierte sich dann mein Vergleich, ob Spinnerei oder nichts tun besser sei. Und besser bleibt die Spinnerei. :wink:
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Sascha
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Sascha »

Noch so einer hat geschrieben:@ Sascha
Das Verbot von Kinderpornographie und die Nürnberger Rassengesetze haben genau so wenig miteinander zu tun, wie deine Analyse und rechtswissenschaftliche Argumentation.
Das ist eine Beleidigung. Die ersten beiden haben schließlich viel miteinander zu tun - beides sind Unrechtsgesetze.

Hingegen ist "Rechtswissenschaft" nichts, was mit objektiver Wissenschaft etwas zu tun hat - es ist die "Wissenschaft" von der Deutung von Gesetzen und Verfassungen, ein geistiges in den A.... kriechen in den Willen des Gesetzgebers.

Praktisch mag dies sicherlich recht wichtig sein, wenn man es mit Leuten zu tun hat (insbesondere Richtern) bei denen dieses in den A... kriechen Berufsvoraussetzung ist. Also eine Art Pseudowissenschaft, vom Typ "wie kriege ich Richter rum". Einen wissenschaftlichen Status hat das genausowenig wie "Verführungswissenschaft" ("wie kriege ich Frauen/Mädchen/Männer/Jungs, je nach sexueller Vorliebe, in mein Bett").

In meinen Betrachtungen geht es aber um etwas ganz anderes, nämlich um Gerechtigkeit. Und damit hat Rechtswissenschaft nun fast gar nichts zu tun - die Behauptung, sie habe was mit Gerechtigkeit zu tun, ist ja lediglich Propagandabehauptung staatlicher Justiz.

Also, hast du, abgesehen von dieser beleidigenden Unterstellung, inhaltlich was zu Fragen der Gerechtigkeit zu sagen, insbesondere was Kipobesitz betrifft?

Ich meine, selbst wenn du "Rechtswissenschaft" für eine Wissenschaft hältst, kann es ja trotzdem sein, dass du inhaltlich was zu sagen hast. Man vergesse nicht, dass Kepler Astrologe war, und seinen Gesetzen astrologische Überlegungen zugrundelagen. Und genauso können rechtswissenschaftliche Überlegungen, aus ihrem pseudowissenschaftlichen Kontext herausgenommen, auch in einer Wissenschaft von der Gerechtigkeit überleben.
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Madicken
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Madicken »

Khenu Baal hat geschrieben:
Gnampf hat geschrieben:Etwa die Frage cui bono.
Mit der Du schon mal auf dem richtigen Weg bist.
So als weiteren Denkanstoß mal zwei Hinweise:
Wer benutzt das KiPo-Gespenst plus Besitzverbot wofür?
In welche Richtung fließen die verhängten Geldstrafen bei Verurteilung oder Strafbefehl?
@Khenu oder jemand anders, der mich "aufklären" kann/will !?


KiPo-Verbot nur als "Instrumentalisierung" ? Und wenn ja, wofür/wozu ?

In welche "Richtung" gehen denn die Geldstrafen ? Wirklich relevant ?

Beides hört sich für mich etwas nach "Verschwörungstheorie" an.
Aber vielleicht (oder höchstwahrscheinlich) bin ich nur nicht informiert genug.
Deshalb ja auch meine Nachfrage.

"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
(R.M. Rilke)


We are all born sexual creatures, thank God, but it's a pity so many people despise and crush this natural gift.
(Marilyn Monroe)
Gnampf

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Gnampf »

Nun, zur Rechtswissenschaft... falls es noch nicht bekannt sein sollte, es handelt sich hier nicht um eine Wissenschaft sondern nur um eine akademisch nobilitierte Praxis. Sie dürfen sich Magister und Doktor nennen obwohl sie streng genommen keine echten Wissenschaftler sind. Was nicht bedeutet, daß nicht viele Vertreter dieser Praxis Glanzleistungen vollbringen.

zu den Anmerkungen von "noch so einer", da ist dazu zu sagen, daß es hier wohl ein Mißverständnis gibt. Ich habe von Anfang an gesagt, daß zur Zeit noch ein recht wahlloses Sammeln von Material erfolgt. Und das ohne Denkbeschränkung. Auch solche Ansätze die vermutlich nicht besonders zielführend sein werden sind willkommen. Es ist jedoch nicht so, daß ich die genannten Ansätze nun um jeden Preis beweisen will. Vieles davon wird ausgefiltert bzw. nur kurz erörtert werden.

Im Übrigen scheint mir die Aussage, daß die Schuld durch den bloßen Verstoß gegen ein Gesetz das die Schuld aus dem nichts heraus behauptet entsteht eine Art Zirkelschluß zu sein (Wie Sascha ja bereits erkannt hat).

Es geht auch um Bewußtseinsbildung. Wenn einmal klar ist, daß der bloße Besitz keine echte Form von Schuld etabliert können jene die deswegen vor Gericht gezerrt werden sich besser und selbstbewußter verteidigen. Man darf nicht außer Acht lassen, daß so ein Verfahren eine enorme psychische Belastung ist, für so machen eine existentielle Krise bedeutet. Da könnte ein ernstzunehmendes Werk das die Legitimation dieses Gesetzes mit starken Argumenten anzweifelt mithelfen, großes seelisches Leid zu mindern.

Deswegen ist auch Sachlichkeit so extrem wichtig. Beleidigungen müssen unbedingt vermieden werden, ich gehe davon aus, daß die meisten Befürworter dieses Gesetzes eher wenig darüber nachgedacht haben. Daß darüber zu reflektieren vielleicht doch besser ist könnte so manchen eifrigen Kinderschützern schlagartig bewußt werden, wenn mal ihr eigner Sohn oder ihre eigene Tochter vor dem Richter stehen und sie sich dann denken "Moment mal, mein Kind gehört aber nicht zu den bösen Menschen...". Im Ernst, das sollte jeder im Hinterkopf behalten, bei Fantasiedelikten kann es JEDEN schneller selbst erwischen als man glaubt.

Die KiPo Gesetze mit den Nürnberger Rassengesetzen zu vergleichen ist natürlich extrem, es stachelt außerdem die Emotionen sehr hoch. Ich halte es einerseits für sehr gut vergleichbar schließlich ist es nicht wirklich eine in der Tat selbst entstehende "Schuld" wenn man z.B. Sex mit einem Juden hat. Die "Schuld" entsteht in den Rassengesetzen auch nicht durch die Tat selbst sondern dadurch, daß man das Gesetz übertritt (das letztlich etwas unter Strafe stellt, daß der Staat bzw. die Mehheit der Bevölkerung nicht möchte). Die Ähnlichkeiten zum KiPo Besitzverbot sind enorm und der Vergleich deswegen nicht so ohne Weiteres von der Hand zu weisen.

Man sollte andererseits trotzdem ein weniger drastisches Beispiel nehmen. Wie wäre es da mit der berühmten Rosa Parks. Eine Schwarze Frau brach das Gesetz... und das Gesetz ist jetzt weg! Warum ist das Gesetz weg? Die Frau hat schließlich Schuld auf sich geladen. Oder... hat sie das wirklich?

Damals war das Unrecht der Rassengesetze schon für sehr viele Leute offensichtlich und deswegen hat sie letztlich was bewirkt. Aber praktisch ist die Menge der Leute die das Unrecht erkennen nicht relevant. Selbst wenn nur Rosa Parks das Unrecht in den rassistischen Gesetzen erkannt hätte und alle anderen Amerikaner nicht, hätte trotzdem sie recht gehabt und nicht die Mehrheit. Und wenn der bloße KiPo Besitz keine in sich selbst tragende Schuld hat, dann ist es in der Sache irrelevant ob die Mehrheit das Gesetz befürwortet, das Gesetz ist dann trotzdem falsch.

Bis jetzt ist meiner Meinung nach das kniffligste und stichhaltigste Argument für das Besitzverbot das Argument des Rechtes des Kindes am eigenen Bild, der Persönlichkeitsrechte des Kindes die durch die bildliche Darstellung angegriffen werden.

Da ist es allerdings der Staat selbst der genau diese Persönlichkeitsrechte für unwichtig erklärt denn immerhin ist es dem "Opfer" auch als Erwachsenem nicht gestattet derartige Bilder von sich selbst zu verbreiten oder die Bildrechte an sich selbst wahrzunehmen, ja diese Bilder darf die Person selbst nicht einmal besitzen. Ginge es dem Staat um die Wahrung der Rechte am eigenen Bild dürfte der Staat die Vermarktung der eigenen Bilder nicht behindern. Die Rechte am Bild, die Persönlichkeitsrechte sind allem Anschein nach also NICHT der Grund für dieses Gesetz.

Ovid und "noch so einer" haben trotzdem meiner Meinung nach einen guten Punkt wenn sie auf die Persönlichkeitsrechte des Kindes hinweisen. Darüber könnte man immerhin reden und in weiterer Folge gepflegt streiten. Denn was bei dieser Frage natürlich sehr bald aufkommen wird ist der wirklich alte philosophische Einwand: Wenn im Wald ein Baum umfällt und keiner nimmt es wahr, ist es dann wirklich passiert? (an die Philosophen hier, ich weiß schon, nicht ganz passend aber um des Gleichnisses Willen...). Wenn jemand ein KiPo Bild besitzt das potentiell die Persönlichkeitsrechte eines Kindes verletzt aber niemand weiß es, ganz besonders das Kind weiß es nicht... dann ist die Verletzung dieses Rechtes durch den bloßen Besitz mehr ein gedankliches Konstrukt als eine für das betroffene Kind real spürbare Verletzung. Und selbst wenn man diese Begründung bejaht ist da wohl kaum genug Substanz im Vorwurf als daß man damit ein Strafgesetz begründen könnte.

Mir geht es nicht darum, die Kinderpornographie reinzuwaschen, daran habe ich kein Interesse. Anders aber beim bloßen Besitz. Der mag unfein und ungustiös sein. Aber er ist nicht kriminell.

Nachtrag zur Frage cui bono und Verschwörungstheorie von Madicken:

Es handelt sich hier weniger um eine Verschwörungstheorie als eine Vermutung, daß gewisse konservative Parteien hier ihre Begründungen für härtere Gesetze selbst erschaffen. In Österreich war vor etwa 15 Jahren der Besitz von bis zu 5g Heroin ein Vergehen, mehr als 5g waren ein Verbrechen. Die ÖVP beschloß ein Gesetz, daß nun ab 2g es sich um ein Verbrechen handelt. Ein Jahr wurde zugewartet bis die Statistik veröffentlicht wurde und es gab den geplanten Aufschrei der ÖVP die Drogenkriminalität sei gestiegen, die Anzahl der Verbrechen nach oben gegangen... In Wahrheit war die Drogenproblematik sogar etwas gesunken und nur wegen des Gesetzes die Verbrechensstatistik gestiegen.

Unter diesem Gesichtspunkt könnte man auch das Besitzverbot sehen. Auch wenn die echten Sexualdelikte weniger werden, wenn man Fantasiedelikte erfindet dann geht auch die Statistik wieder rauf. Parteien die mit der Angst der Menschen arbeiten wie etwa die Rechtsradikalen und CDU/CSU könnten ein Interesse daran haben, daß zumindest in der Statistik die Verbrechenszahlen nicht sinken. Ich für meinen Teil bin fast sicher, daß das deutsche Besitzverbot für Zeichnungen und Texte allein diesen Zweck hat. Denn man kann wohl kaum ernsthaft behaupten, daß das auch nur Ansatzweise was mit Kinderschutz zu tun hat.
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Khenu Baal
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Khenu Baal »

@ Madicken

Siehe das Beispiel von "Gnampf" mit der "Drogenkriminalität" aus Ösiland. Es werden Straftatbestände erschaffen um dann dagegen vorgehen und Freiheiten abbauen zu können. Gerade die mittlerweile groteske Ausdehnung des KiPo-Begriffes einschließlich der galoppierenden Strafrahmen ist dafür ein anschauliches Beispiel.
Was die Strafbescheide oder Geldstrafen angeht, brauchst Du nur mal die entsprechenden Presseberichte genauer zu lesen. Werden die Empfänger dort mal genannt, ist das immer (mir ist keine Ausnahme erinnerbar) eine Kinderschutzorganisation - und da gibt es ja solche und solche, nicht wahr?
Leo

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Leo »

Ich weis ich habe hier ein Jahr lang nicht geschrieben, aber ich wurde gerade verurteilt wegen der Sachen die ich im Basefan Forum geschrieben habe und wegen der Beziehung zu meier ex, dem kleinen Engel mit den ich zusammen war (1 Jahr Freiheitsstrafe deren vollsteckung zur bewährung ausgesetzt wurde, die Bewährungszeit beträgt ein Jahr mit der Auflage weiterhin meine Therapie zu machen was ich ja bereits seit 1 1/2 Jahren tuhe), das waren ja auch nur fiktive Geschichten die niemandem wehtun, ich habe zusätzlich ja auch Geschichten verlinkt das gilt auch als verbreitung bzw. öffendliches zugänglich machen, was ein Straftatbestand ist. Bei dem Plädoije der Statsanwaltschaft wurde das Argument gebracht, das diese Texte micht oder andere zu Straftaten verleiten könnten und die Texte verherlichung sind und das genügt in underem Land auch dem Verfassungsgericht, in den USA allerdings sind fiktive Texte, gezeinete Bilder, Computer animationen legal, weil nach dem ersten Verfassungszusatz der vereinigten staaten von Amerika kein Gesetz erlassen werden darf das die Redefreiheit einschrengt und die Tendenz zur verleitung einer Staftat und die Verherrlichung die Zensur nicht rechtfertigt.
Leo

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Leo »

Ich muss mich korrigieren, meine Bewährungszeit beträgt drei Jahre, ich will ja hier nichts falsches erzählen.
Noch so einer

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Noch so einer »

@ Sascha

Du fühlst dich durch meine Antwort beleidigt, in der ich dir schreibe das deine Analyse nichts mit rechtswissenschaftlicher Argumentation zu tun hat, aber schreibst dann selber
In meinen Betrachtungen geht es aber um etwas ganz anderes, nämlich um Gerechtigkeit. Und damit hat Rechtswissenschaft nun fast gar nichts zu tun
:lol:

Abgesehen davon das es faktisch nicht stimmt, kann ich in deinen Ausführungen wenig zu Gerechtigkeit finden. Es sei denn du meinst jetzt das Kundtun deiner persönlichen Meinung das du es ungerecht findest für den Besitz von Kipo härter bestraft zu werden als jemand der zu schnell fährt. Tja, ich finde das absolut gerecht den mit dem betrachten von Kinderpornos verletzt du die Persönlichkeitsrechte eines Menschen auf eine abscheuliche Art.

Eine Diskussion über Gerechtigkeit würde bei mir ohnehin bei den Menschen anfangen die Missbraucht worden sind und was die gerechter Weise vom Strafrecht erwarten dürfen.
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Ovid
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Ovid »

Noch so einer hat geschrieben: verletzt du die Persönlichkeitsrechte eines Menschen auf eine abscheuliche Art.
Den Modus abscheulich möchte ich nun aber begründet wissen.

Folgende Gedanken dazu:
Angenommen eine 11-Jährige stellt mit ihrem Handy Kinderpornographie her.
Nun erlangt ein Dritter Besitz davon und betrachtet es. Die Persönlichkeitsrechte wurden verletzt.

Wo tritt nun die Abscheulichkeit ins Licht? Ist es das, was der Betrachter gedanklich veranstaltet? Dann wäre es ein Gedankenverbrechen und weitab juristischer Beurteilung.
Dagegen bin ich der Meinung, dass jeder, der aus welchem Grund auch immer, diese Bilder betrachtete die Persönlichkeitsrechte verletzt hat. Sogar der Polizist, der Material sichtet. Natürlich sei er entschuldigt, wenn er seine Arbeit tut, weitere Verbreitungen zu verhindern. Verletzt wurden die Rechte trotzdem.

Genauso wurden die Persönlichkeitsrechte der Kinder verletzt, die von Van der Leyen im Bundestag damals vorgeführt wurden.
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