"Ich möchte, dass die Person, mit der ich Sex habe, auch mündig ist."Sascha hat geschrieben:Mündig, also nach Gesetz >= 18? Iiiiiiiiiiiiih.Cocolinth hat geschrieben:Also ich möchte schon, dass die Person, mit der ich Sex habe, auch mündig ist.
!=
"Ich möchte nur mit nach Gesetz XYZ mündigen Personen Sex haben."
Ich vermute, diese beiden Aussagen hast Du soeben verwechselt. (Evtl. in einem Versuch des humoristischen Kommentars?)
Der "gesunde Menschenverstand" entscheidet über die Mündigkeit einer Person ungefähr im gleichen Maße wie über die Reife einer Frucht.Mündig genug nach dem gesunden Menschenverstand, um zu entscheiden, ob eine Handlung, die keine weiteren Folgen hat, wie beispielsweise einen geblasen zu bekommen oder zusammen zu masturbieren, ihm Spaß macht oder nicht? Ist ja altersunabhängig sowieso gegeben, also nicht weiter erwähnenswert.
Kannst Du denn eine Quelle nennen, wo Deine krude Übersetzung Anwendung findet?Mir nicht aufgefallen dass es da eine "gängige" im Gegensatz zu meiner ("ungängigen"?) Übersetzung gibtEs hat seinen guten Grund, dass die gängige deutsche Übersetzung nicht wortwörtlich ist und stattdessen "Simple Consent" mit "willentliche Zustimmung" übersetzt. Im Ggs. zu einer im Wortsinne "einfachen Zustimmung" macht dies nämlich eine präzisere Aussage über die Qualität der Zustimmung. Die "willentliche Zustimmung" entspricht weitgehend dem, was ich "Wunsch" nenne.
Natürlich.Darum müsste man konkret MESSEN, was denn nun tatsächlich vorliegt.
Wenn ein Kind den Wunsch äußert, Sex zu haben, ist es dann nie/selten/oft/immer über Sex informiert (und wie weit)?
Das lässt sich jeweils knallhart empirisch beleuchten. Und da ist "Finkis" Resultat nun mal ziemlich eindeutig.
Nein. Denn "informiert sein" über Sex ist ein völlig diffuser und unklarer Begriff.
Er hat im Prinzip das Potential dazu, in einem konkreten, wissenschaftlichen Begriff umgewandelt zu werden. Indem man genauer spezifiziert, welche Information dabei gemeint ist.
Wie auch sonst immer in der Empirie muss man die Eigenschaften, die man prüfen möchte, irgendwie quantifizieren.
Möchte ich z.B. prüfen, ob eine Frucht rot ist und nicht mehr grün, muss ich zunächst festlegen, wie ich "Röte" messe und ab welchem Schwellenwert ich sie für ausreichend halte, um von einer "roten Frucht" zu sprechen.
Nö.Also, 2 Fragen: 1.) Welche Information ist notwendig, um einen "informed consent" für Sex zu geben? Eine höchst ideologische und überhaupt nicht wissenschaftliche Frage.
Mit Ideologie hat das an dieser Stelle (noch) gar nichts am Hut. Denn dazu fehlt es hier (noch) an jeglicher Bewertung. Die kommt ja erst später hinzu.
Es handelt sich lediglich um die Definition eines Schwellenwerts (inkl. Etikettierung desselben).
Eine arbiträre Frage? Vielleicht. Das Kriterium "Kann 'Syphilis' korrekt buchstabieren und den zugehörigen Wikipedia-Artikel auswändig aufsagen." ist im Prinzip nicht weniger zulässig als "Glaubt nicht mehr an den Klapperstorch."
Eine für das Messergebnis ausschlaggebende Frage? Definitiv!
Na also!Warum sollte ich Aussagen anzweifeln die offensichtlich ethisch irrelevant sind?Ja. Und... wo soll da nun das Problem sein?Da wird faktisch festgestellt, dass Kinder nicht [umfassend] informiert sind, weil sie nicht gleichzeitig einen Doktor in Recht, Sexualmedizin und Naturgeschichte haben und ihnen die Eltern noch nicht erzählt haben, was die and Schwiegersöhne oder -töchter für Anforderungen stellen.
Zweifelst Du diese Feststellung denn überhaupt an? Auf welcher Basis?![]()
Wenn Du diese Feststellung gar nicht anzweifelst, dann haben wir doch schon immerhin das kleinste gemeinsame Vielfache zwischen Dir und Finkelhor gefunden!

Finki: "Kinder haben kaum einen Plan von Sex!"
Alexander: "Ich habe keinen Grund, an dieser (ethisch irrelevanten) Aussage zu zweifeln!"
Coco: "Supiiii!

