Bei der kürzlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages wurde zu meiner nicht gelinden Überraschung auch ein Gegner der SV geladen. Während alle anderen Experten sich mehr oder weniger nur auf Winkelzüge zur Auslegung resp. Umsetzung der §§ beschränkten, redete Herr Asprion Klartext. Ließ es nicht an Kritik hinsichtlich der SV als Gesamtinstrument fehlen, legte den Finger auf so manch grundsätzliche Wunde und beschrieb den derzeitigen Ist-Zustand mit unmißverständlichen Worten. Dieser Ist-Zustand ist meiner Überzeugung nach lediglich das, was in nicht allzu ferner Zukunft jedem droht, der aufgrund flächendeckenden Scannings als pädophil entlarvt wurde. Daher zitiere ich mal etwas aus seinem Beitrag bei der Anhörung:
Herr Asprion hat geschrieben:- Aus der Sicherungsverwahrung entlassene Männer bekommen keinen Wohnraum; das geht soweit, dass beispielsweise städtische Wohnbaugesellschaften, die sozialen Wohnungsbau betreiben, ausdrücklich die Vermietung an diese Personen verweigern. lnzwischen gibt es ein erstes Gerichtsurteil, das eine vorangegangene Sicherungsverwahrung als außerordentlichen Kündigungsgrund für ein Mietverhältnis ansieht.
Drei meiner Klienten konnten der Obdachlosigkeit und dem sprichwörtlichen "Dach unter der Brücke" nur entgehen, indem sie als "Gäste" eine Wohnung innerhalb der Justizvollzugsanstalt annahmen. Erst vorletzte Woche gab es erneut einen solchen Fall in Freiburg. Auch Einrichtungen der Straffälligenhilfe, die bislang auch diese Personen unterstützt hatten, sahen sich gezwungen, diese Hilfe für die jetzt entlassenen Verwahrten nicht mehr anzubieten, weil sie durch die entstandene Abwehrstimmung in der Bürgerschaft fürchten mussten, dass ihre Arbeit insgesamt gefährdet ist.
- Banken verweigern die Eröffnung eines Girokontos und lassen sich nicht dadurch beeindrucken, dass diese Männer weder Schulden haben, noch in irgendwelchen Schuldnerkarteien geführt werden.
- Ahnlich zur Wohnsituation sieht es mit Arbeit und Beschäftigung aus. Sogar soziale Einrichtungen, die Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosengeld 2 anbieten, verweigern diesen Männern eine Beschäftigung in ihrer Einrichtung. Der Gipfel der Absurdität, der mir begegnete, ist die Außerung einer Mitarbeiterin in einer caritativen Einrichtung, dass eine Beschäftigung kein Problem wäre, "wenn er nur jemanden umgebracht hätte."
Sogar das Angebot eines Klienten von mir, ehrenamtlich und unauffällig einen Dienst an der Gemeinschaft zu leisten, um auf diese Art Wiedergutmachung zu leisten, wurde von der Stadt Freiburg abgelehnt.
- Ärzte müssen mit Mühe übezeugt werden, dass diese Männer Patienten sind, die auch medizinische Hilfe in Anspruch nehmen können müssen.
- Nachbarn versuchen eine Wohnungsanmietung zu verhindern; im Extremfall verweise ich auf die inzwischen wohl allgemein bekannten Vorkommnisse in lnsel bei Stendal; ähnliches wird auch aus der als liberal bekannten Großstadt Hamburg berichtet.
- Die Polizei fühlt sich zur Gefahrenabwehr in einer Art und Weise berufen, wie ich es mir nie hätte vorstellen wollen und können. Fünf bewaffnete Beamte begleiteten meine Klienten rund um die Uhr, auf Schritt und Tritt. Dass sich jeder unbedarfte Bürger jetzt fast nur noch Monster unter diesen Männern vorstellen kann, wird so nachvollziehbar.
- Die Gerichte erlassen Kataloge von Weisungen und Auflagen, die an die inzwischen ebenfalls wachsenden "Cocktails" von Auflagen und Weisungen im Bereich der Jugendstrafverfahren erinnern. Nach dem Motto "Viel hilft viel" werden zum Teil nicht mehr nachvollziehbare Anordnungen getroffen.
- Um der Unübersichtlichkeit der Gesetzeslage noch ein l-Tüpfelchen zu geben, beschließt der Bundestag mit dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) ein lnstrument, das offensichtlich nur die erneute Verwahrung der Männer zum Ziel hat, die der EGRM konventionswidrig verwahrt sah.
Es gibt sie also. Diejenigen, denen nicht nur auffällt, welche Blüten die von den Nazinalsozialisten installierte SV mittlerweile treibt, sondern die auch den Mund aufmachen. Zwar sind auch die anderen Stellungnahmen der geladenen Experten lesens- und wissenswert, aber meine eigene Sichtweise findet sich nur der von von Herrn Asprion wieder.