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Gelöscht_10
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Gelöscht_10 »

Mit "wirklichkeitsnahes Geschehen" sollte man sich nicht verrennen. Das ist darauf bezogen, dass die abgebidtete Handlung so aus sieht als ob .. .

Der Bezug zum Gesetz lässt sich hier eher daraus ableiten, dass ein solches Bild dann eine sexuelle Handlung "zum Gegenstand" hätte.
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Chloë
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Chloë »

@all
Vielleicht kann dieses Statement von Udo Vetter weiterhelfen:

Keine Strafe für kinderpornografische Texte
27.6.2013

"Wer kinderpornografische Texte besitzt oder einem engen Kreis von Dritten zugänglich macht, begeht keine Straftat. Das hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung klargestellt. Das Gericht sprach einen Mann frei, der einem Bekannten einen Text zugeschickt hatte, in dem er detailliert sexuelle Handlungen an einem Kind schildert.

Der Bundesgerichtshof stellt sich damit gegen Juristen, die der Meinung sind, dass auch Texte “ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben” können, wie es das Gesetz ausdrücklich fordert.

Das ist nach Auffassung der Richter gerade nicht der Fall. Zwar könnten auch Texte einen gewissen Realitätsbezug haben, insbesondere wenn sie auf ein tatsächliches Geschehen Bezug nehmen. Tatsächlich hatte der Angeklagte einen Kindesmissbrauch geschildert, den er wohl tatsächlich begangen hat.

Allerdings entnimmt der Bundesgerichtshof der Gesetzesgeschichte, ein “tatsächliches Geschehen” meine, dass der Missbrauch durch Videofilm, Film oder Foto dokumentiert wird. Romane, Zeichnungen und Zeichentrickfilme seien dagegen von vornherein nicht gemeint gewesen. Deren Besitz trage nämlich nicht dazu bei, dass Kinder als “Darsteller” bei pornografischen Aufnahmen missbraucht werden.

Auch mit dem Tatbestand des “wirklichkeitsnahen” Geschehens sei nicht beabsichtigt gewesen, Texte zu kriminalisieren. Die Vorschrift sei lediglich so gefasst worden, um Beweisschwierigkeiten bei Kinderpornografie auszuräumen, die möglicherweise virtuell entstanden ist.

Ausdrücklich weist das Gericht darauf hin, es sei keine klare Abgrenzung möglich, wann ein Text ein Geschehen “wirklichkeitsnah” wiedergibt. Es bedürfe eines “rechtlich kaum fassbaren Gesamteindrucks”, der objektiv wohl kaum zu erzielen ist.

Damit müssen Strafverfolger künftig keine Texte mehr studieren um festzustellen, ob diese Kinderpornografie enthalten. Denn selbst wenn das der Fall ist, fehlt es laut Bundesgerichtshof jedenfalls an einem "tatsächlichen” oder “wirklichkeitsnahen” Geschehen.

Die Einschränkung gilt allerdings nur für den Besitz oder die Besitzverschaffung an (einzelne) Dritte, also die Weitergabe in einem überschaubaren Kreis. Die Verbreitung von kinderpornografischen Texten bleibt weiter strafbar, wenn dies über Tauschbörsen oder Internetforen geschieht.

Erhebliche praktische Bedeutung kann die Entscheidung auch für den Bereich der Jugendpornografie haben. Da die Vorschriften ähnlich formuliert sind, werden Texte, die sexuelle Handlungen oder gar den Missbrauch 14- bis 17-jähriger schildern, künftig ebenfalls nicht verfolgt werden können (Beschluss vom 19. März 2013, Aktenzeichen 1 StR 8/13)."
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Luna
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Luna »

Chloë hat geschrieben:Allerdings entnimmt der Bundesgerichtshof der Gesetzesgeschichte, ein “tatsächliches Geschehen” meine, dass der Missbrauch durch Videofilm, Film oder Foto dokumentiert wird. Romane, Zeichnungen und Zeichentrickfilme seien dagegen von vornherein nicht gemeint gewesen. Deren Besitz trage nämlich nicht dazu bei, dass Kinder als “Darsteller” bei pornografischen Aufnahmen missbraucht werden.

Danke fürs raussuchen Chloë. *-*
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

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Forum-Geist
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Forum-Geist »

unsicher hat geschrieben:Zum Beispiel Jodelle Ferland. und ich habe ein Bild von meinem Penis...
Das ist nicht nur illegal, sondern auch gesundheitsschädlich. Wag es ja nicht meine geliebe Jodelle so respektlos zu behandeln :evil:
Welcher Verstand oder Sinn ist ihnen denn zu eigen?
Sie verlassen sich auf die Volkssänger und nehmen die Masse zum Lehrer.
Denn sie wissen nicht, dass die meisten schlecht, wenige aber gut sind.

Heraklit
Garry

Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Garry »

Nein ich meine einen Zeichentrick Porno wo du richtig siehst das es gezeichnet ist, ich könnte dir sogar ein Urteil, wegen dem Besitz verbreitung von Kindersex geschichten schicken und da hat die Staatsanwaltschaft im Abschluss pledioje genauso agumentier und es steht auch im Urteil, es ist wirklichkein nah. Es ist zwar virtuell aber ist Verherrlichung und könnte zu Straftaten verleiten. Warum werden hier von den Admins sonst zu detalierte Beiträge gelöscht. Auch ein Autor darf keine Volksverhetzung oder ähnliches betreiben, Nazis dürfen auch nicht alles schreiben, so ist es halt auch wenn Kindersex als Zeichentrick dargestellt wird.
Garry

Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Garry »

Oh dann war ich nicht auf dem aktuellen Stand, der Fall den ich kenne ist schon Länger her. Aber wieso ist die Verbreitung im großen Stiel immer noch Strafbar? Da hat wirklichkeitsnah dann wieder eine andere Bedeutung oder wie? Also diese Rechtsverdreher, sind echt Rechtsverdreher? Drehen sich die Gesetze so hin wie es gerade passt.
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DünnesEis
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von DünnesEis »

Ich frag mich wofür du überhaupt son Unsinn überlegst, ich meine, geilt dich der Anblick deines eigenen dingsbums auf ? ;)

Wir leben halt in einem Land wo man über bestimmtes nicht mal nachdenken darf, ohne dass es schon Theater gäbe. Gedankenverbrechen sind nur nen Schritt entfernt. Und das betrifft nicht nur das Thema P. Man denke nur mal an den Satz "Eine Zensur findet nicht statt" oder noch besser, dass alle vorm Gesetz gleich seien. Von "niemand darf wegen seiner sex. Orientierung mit dicken Fischen a la Asterix verprügelt werden" ganz zu schweigen. Es geht um viel mehr als nur unser eigenes, privates kleines Süppchen.

Ich denk da gar nicht so an mich, ich denke dabei eher an die heranwachsenden denen die Lüge beigebracht wird, wir seien ein freies (noch dazu souveränes) Land. Meine Freundin werden sie nicht so blenden und zum nächsten konsumkrüppel verzüchten. Ich finde, das sollte uns allen wichtig sein, jedenfalls ist es mir wichtig, denn sie (nicht ich) ist für mich das Wichtigste. Was sind schon so Bildchen usw, ich seh da drin nur einen Köder am Haken der gesetzmacher, son scheiss brauchen wir doch nicht, Leute. Schwimmt dran vorbei und bemisst den Angler in den A... ;) auf oben erwähnte Art.
Der Käptn der Jennifer hört Stöhnlaute durch den Sturm und geht an Deck wo der Maat im hohen Wellengang am Haupt-Mast hin und hergeschrubbt wird. 'Hören Sie auf zu mast-urbieren"... Uuund der rest passt wegen 300er limit ma wieder nich ;)
unsicher

Re: Suche legalen Weg

Beitrag von unsicher »

Horizonzero hat geschrieben:Ich glaube eher das Du nach Lücken suchst um die Gesetze zu umgehen
Kannst du mir sagen was du für ein Problem damit hast? Ich habe schon mehrfach gesagt das ich was legales machen will. Ich dachte das Forum ist dafür da legales zu unterstützen. Gestern habe ich von dir gelesen das du bemüht bist das Forum legal zu halten. Wo ist das was anderes als ich machen will?
Gesetze umgehen und Lücken im Gesetz... bin echt enttäuscht solche Vorwürfe zu bekommen. So was sagen solche die immer neue Gestzesverschärfungen wollen wie bei Edatyh und im Kinderschutzverein. Was soll ich sonst machen wenn ich mir nicht mal Wege suchen darf die das Gesetz noch erlaubt???


Dank Chloë für deinen Text von Vetter, das ist was Seriöses und bestärkt mich in meinem Verdacht das mein Vorhaben legal wäre. Die anderen Mitglieder hier gehen überhaupt nicht auf die ganz konkreten Begriffe im Gesetz die ich genannt habe. Macht aber halt schon einen Unterschied ob man verbreiten oder nur selbst besitzen will oder ob es wirklichkeitsnah ist wie man am Beispiel von Vetter oder des BGH sieht.
DünnesEis hat geschrieben:Ich frag mich wofür du überhaupt son Unsinn überlegst, ich meine, geilt dich der Anblick deines eigenen dingsbums auf ? ;)
Ja und? Was geilt dich denn so auf? Erzähle uns mal, damit wir auch über deinen "Unsinn" lachen können. Machst du andere Vorlieben oder Fetische immer so runter, nur weil sie krass sind oder du sie nicht teilst? :shock:
DünnesEis hat geschrieben:Wir leben halt in einem Land wo man über bestimmtes nicht mal nachdenken darf
Ich lebe in Deutschland und da darf man über so was nachdenken. Ich hab eher das Gefühl in diesem Forum habt ihr was gegen Nachdenken, auch wenn es was Legales sein soll. Oder weil es was Legales sein soll?? :shock:
Ich glaube hier bin ich mit meinem Problem wirklich an der falschen Adresse und geh lieber meiner Wege. Entweder kennt ihr euch mit dem Gesetz noch weniger aus als ich oder ihr habt eh die Festplatte voll mit mehr oder weniger erlaubten Zeug das ihr euch über Legales gar keine Gedanken mehr macht. Aber danke an Mitleser, Kimberly und Chloë, das ihr was ernstes zum Gesetzes oder Rechtsprechung geschrieben habt, der Satz davor gilt nicht für euch.
Aiko
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Aiko »

Hallo unsicherer,

das Problem liegt glaube ich eher darin das es als Pädophiler langsam egal ist ob man sich legal verhält oder nicht. Selbst wenn man noch so sehr darauf bedacht ist sich im legalen Rahmen zu bewegen muss man mit Repressalien rechnen.
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Mitleser
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Mitleser »

@Chloë: Danke für den Text von Vetter, so hatte ich das auch immer verstanden. Garry ist sich ob seiner Quellen ja offenbar doch etwas unsicher geworden, doch auch wenn hier keine Links im OB gepostet werden dürfen, ist eine Quellenangabe sicher unschädlich, man kann ja eine Suchmaschine befragen.
Garry

Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Garry »

@Mitleser

bin mir meiner Quellen nicht unsicher das Urteil ist von vor 2013, ich habe das Original Urteil in Papierform, du kannst dir vielleicht denken warum, das wirst du also nicht unbedigt bei google finden. Aber wie im Text von Vettern beschrieben, gehòrten, Staatsanwalt und Richter noch zu den Juristen die es damals noch als Straftatbedtand aus gelegt haben, ich endschuldige mich nochmal das ich nicht auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung war.
Gast

Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Gast »

Es ist egal ob das legal wäre oder nicht, da legales Verhalten schon bestraft wird bzw. man nach kriminalistischer Erfahrung davon ausgeht, dass jemand der Grenzwertscheiß hat im Regelfall auch illegales Material hat.
Die HD hast du sicher, ob es einen Strafbefehl gibt oder nicht, kann einem dann auch egal sein, so mein Standpunkt!

Wer will durch die Instanzen gehen ist auch nicht die Frage. Wer KANN durch die Instanzen, müsste man fragen. Dieter K13 hat doch auch aufgegeben oder wie war das?

Ein Fall ist mir bekannt, bei dem das ein Mann im Vollzug gemacht hat (MRV o. JVA), ich erinnere nicht mehr was dabei rausgekommen ist. Bevor ich suche, empfehle ich die Frage mal bei Frageinenanwalt zu stellen.
Anwälte wissen auch nicht alles (vgl. "Das Sex Buch")
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Chloë »

unsicher hat geschrieben:Ich glaube hier bin ich mit meinem Problem wirklich an der falschen Adresse und geh lieber meiner Wege
Wie überall sind in diesem Forum unterschiedliche Personen mit unterschiedlichen Meinungen aktiv. Wäre doch auch irgendwie langweilig, wenn hier alle die gleichen Ansichten vertreten. Ich wäre nicht hier, wenn ich das Gefühl hätte, dass mir jeder beipflichtet. Konstruktive Diskussionen benötigen halt im Regelfall auch andere Sichtweisen, lass Dich davon nicht abschrecken.

Gruß
Chloë
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Gelöscht_10 »

Garry hat geschrieben:Aber wieso ist die Verbreitung im großen Stiel immer noch Strafbar? Da hat wirklichkeitsnah dann wieder eine andere Bedeutung oder wie?
Nein, weil es bei Verbreitung die Einschränkung eines wirklichkeitsnahen oder tatsächlichen Geschehens nicht gibt! Bei Verbreitung muss die Schrift lediglich die sexuelle Handlung von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben.

Übrigens ganz interessant ist, dass der Straftatbestand der Herstellung in der aktuellen Fassung recht eingeschränkt ist:
wer [..] 3. eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt [..]
Allerdings greift dann auch in dem Fall mindestens der Auffangtatbestand des Besitzes *schulterzuck*

Was das Urteil mit den E-Mails angeht, so verweise ich ganz gerne auf die gegensätzliche Meinung eines anderen Senats (BGH 5 StR 581/10), der da meint:
Der vom Angeklagten willentlich als Textdatei auf seinem Computer gespeicherte Chatverkehr mit "Big Buddy" unterfälllt ohne Weiteres der Strafbarkeit nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB.
Also ich würde grundsätzlich dazu raten, auch keine fiktiven oder zusammengebastelten pornographischen Materialien mit Beteiligung von Kindern zu haben (sei es auch nur erfunden oder sieht es nur so aus). Wer das nicht lassen kann, muss eben auch mit Strafverfolgung und Strafbefehl/Urteil rechnen. Nur weil ein Senat des BGH irgendwann mal meinte, dass solche Texte nicht unter das Verbot fallen würden, heißt das noch lange nicht, dass auch alle anderen Richter sich dem anschließen. Und als Angehöriger der hier vertretenen sexuellen Minderheit muss man auch grundsätzlich mit einer härteren Auslegung der Gesetze rechnen.
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Chloë »

kimberly hat geschrieben:Wer das nicht lassen kann, muss eben auch mit Strafverfolgung und Strafbefehl/Urteil rechnen. Nur weil ein Senat irgendwann mal meinte, dass solche Texte nicht unter das Verbot fallen würden, heißt das noch lange nicht, dass auch alle anderen Richter sich dem anschließen.
Da hast Du recht. Es klagt ja die Staatsanwaltschaft an, und die interessiert die gängige Rechtsprechung einen Scheißdreck. Auch den Amtsrichtern ist das oft egal oder sie wissen es einfach nicht besser. So kann es sein, dass man sich durch mehrere Instanzen klagen muss, um einer Verurteilung zu entgehen. Und nicht jeder hat Lust, sich diesem Martyrium auszusetzen, geschweige denn, die finanziellen Mittel dazu zu haben. Es ging mir hier nur darum, die (theoretische) rechtliche Situation darzustellen. Dass das in der Praxis dennoch zur Existenzvernichtung beitragen kann, ist wohl Tatsache. Trotzdem finde ich es schön, dass es wohl noch Richter gibt, die nicht völlig fernab der Realität verfahren und denen es nicht um ideologisch geprägte Urteile geht, sondern um Recht und Gesetz und dieses nicht nach dem Willen des Facebook-Mobs verbiegen und verdrehen.
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