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unsicher

Suche legalen Weg

Beitrag von unsicher »

Hallo, ich bin unsicher und bevor ich was falsches mache frage ich nach:

Ich habe ein Bild von einer Kinderschauspielerin. Zum Beispiel Jodelle Ferland. und ich habe ein Bild von meinem Penis. Wenn ich jetzt den Penis ausschneide und in das Bild von Jodelle einfüge so das er in ihrem Mund ist, fällt das schon unter strafbare Kinderpornografie, Besitz oder Herstellung? Von dem Penis ist nur der Penis selbst und ein Teil der Eier zu sehen, also kein Körper. Der würde auf der Fotomontage also aus dem Nichts kommen und in der Luft hängen. Man würde also auf den ersten Blick sehen das es eine Fotomontage ist. Nur bin ich mir nicht sicher ob das schon juristisch als wirklichkeitsnah gewertet wird oder als Kinderpornografie?

Ich weiß das ist eine krasse Frage aber ich habe halt wie jeder meine Sexualität und denke auch das Recht, mir Wege zur Befriedigung zu suchen, will dabei aber halt im legalen Rahmen bleiben, das ist mir wichtig. Ich würd auch einen Anwalt fragen aber dafür habe ich kein Geld und ich glaube nicht das das Amt den Anwalt für diees Thema bezahlt.^^
Aiko
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Aiko »

fällt das schon unter strafbare Kinderpornografie, Besitz oder Herstellung?
Ja!
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Luna
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Luna »

Hallo, eine interessante Frage. Ich bin kein Anwalt, kann dir deshalb nix genaues sagen. Ein anwaltliches Erstgespräch kostet in der Regel nichts. So gehe hin und frage einen Fachmann.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

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Garry

Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Garry »

Klebst du den Penis bei der Fotomontage fest oder machst das ganze Digital am Computer Ja. Legst du das Penisbild da so lose ran und Räumst das dann alles schön wieder weck, könnte mann agumentieren es ist noch keine Herstellung und wenn das Bild von dem Kinderschauspieler von einem Freund ausgeliehen ist kann es kein Besitz sein, das währe dann nähmlich die legalisierung von Unterschagung. Das Problem ist das es egal ist ob es legal ist, die Richter beugen gerne mal das Recht, in dem Fall verurteilen die einfach, weil es bei solchen Sachen keinen stört, wenn du verurteilt wirst obwohl es legal war.

@Luna

Das stimmt nicht wenn du nur diese Frage beantwortet haben möchtest kann es sein das es Geld kostet, es gab auch mal diese Online Anwälte, einfach mal googeln ob es die noch gibt. Wenn du ganz lieb fragt beantworten die dir die frage auch Umsonst, auch wenn sie dann schreiben, das die Antwort eigentlich Geld kostet, dann hättest du die Antwort von nem Profi und nicht von uns Leien.
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Sakura
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Sakura »

Hallo Garry,

da verwechselst du "Besitz" und "Eigentum". Du kannst sehr wohl Sachen in Deinem Besitz haben, die nicht Dein Eigentum sind! Z.B. ein geliehenes Auto, ein geklautes Unterhöschen u.v.a.m.
Entscheidend für den Besitz ist die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Gegenstand. Ob dieser gleichzeitig Dein Eigentum ist, bleibt dabei nebensächlich.

Hier im Forum wurde mal eine Pressemeldung gepostet, nach der ein Bastler am Computer Fotomontagen erstellt hat, die ihn eine Geldstrafe kosteten.
Das Kinderbild und die männliche Ausstattung sind für sich genommen kein KiPo, aber beides zusammen auf den Tisch gelegt - bums! - Schon wieder eine Kinderseele ermordet.

Sakura
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Garry

Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Garry »

Ja aber ob das auf den Tisch gelegt das auch verurteilt wird, da haben wir keinen Präzidenzfall, besser einen Anwalt fragen. Du hast nähmlich da das Problem, das das schon jemand beobachten müsste wie du das da auf den Tisch legst und selbst dann ist das als Aussage vor Gericht schwierig, im Fall der Fotomontage, konnte diese mit Sicherheit auf dem Computer sichergestellt werden. Wenn sie aber nur Penisbild und Kinderschauspielerbild finden? Bei losem zusammen halten beider Teile, bin ich mir nicht sicher, ob das wirklich so verurteilt wird. Ich würde sagen Anwalt fragen, der ist der Fachmann der weis das.
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Horizonzero
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Horizonzero »

2 rechts - 2 links - fallen lassen - oder anders gesagt da strickst Du Dir ja was feines zusammen um ggfs. verfängliche Antworten zu erhalten. Kind mit (zB.) Deinem penis - schlicht weg verboten.
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Mitleser
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Mitleser »

Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke mal, genau das wird es wohl sein, was die Rechtsprechung unter "wirklichkeitsnahes Geschehen" versteht. Sprich, man kann anhand des Bildes (oder Videos) alleine nicht feststellen, ob nun tatsächlich ein "Missbrauch" stattgefunden hat oder nicht. Nun mag der Fall recht eindeutig sein, wenn man ein bekanntes Pressefoto einer Kinderschauspielerin verwendet, aber bei einer privat entstandenen Aufnahme werden bei den Behörden sicher erstmal die Alarmglocken schrillen.

Sicherheitshalber könntest Du Dir ja die Aufnahmen separat abspeichern und den freigestellten Penis - wenn Du ihn denn nun unbedingt zusammen mit der Aufnahme einer Kinderschauspielerin bewundern willst - in einem Bildbearbeitungsprogramm, welches Ebenen unterstützt, betrachten, ohne die Aufnahmen in der Kombination als neue Bilddatei abzuspeichern. Aber wer weiß, vielleicht liest der Gesetzgeber nun diesen Beitrag und regt an, das Sexualstrafrecht aufgrund dieser "Gesetzeslücke" erneut zu verschärfen... :roll:
unsicher

Re: Suche legalen Weg

Beitrag von unsicher »

Horizonzero hat geschrieben:Kind mit (zB.) Deinem penis - schlicht weg verboten.
Das geht an meinem Problem ja weit vorbei und hilft mir nicht. Nochmal: Die Montage wäre als Montage sofort erkennbar, also das man sofort sieht das das Ding künstlich eingefügt wurde, da hängt ein Penis ohne Körper in der Luft.

Ich habe das Gesetz immer wieder gelesen und versucht das zu versthen. Was mein Problem ist nun, wo ich von betroffen wäre, ist die reine Herstellung ohne Verbreitung und mein eigener Besitz.
Also noch mal zusammengefasst:

Ich würde nur herstellen ohne verbreiten zu wollen. Das ist im Gesetz § 184b (1) 3. wo drin steht

3. eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt

Ist eine schlechte Fotomontage aber ein tatsächliches Geschehen? Tatsächlich heißt doch das es tatsächlich passiert sein muss was fotografiert wurde?! Wenn die Montage kein tatsächliches Geschehen ist, wäre ich aus § 184b (1) 3. schonmal raus.

Dann geht es weiter mit § 184b (3) wo drin steht

(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ist meine Herstellung ohne verbreiten zu wollen auch "unternimmt, sich Besitz zu verschaffen"? Oder meint verschaffen, das man sich ein schon hergestelltes Porno von einem anderen verschafft? Wenn das Herstellen kein Verschaffen ist, wäre ich auch schon aus § 184b (3) raus, wenn Herstellen doch verschaffen ist, dann ist die Frage, ob die schlechte Fotomontage ein wirklichkeitsnahes Geschehen ist (weil bei tatsächlich wären wir ja oben schon raus). Wenn die Monatge wirklichkeitsnahe ist, habe ich Pech gehabt. Aber wenn nein, dann sehe ich nicht, unter welchen Teil des Gesetzes meine Herstellung noch fallen würde.

Kann denn Aiko und Garry die einfach Ja gesagt haben mal sagen, unter welchen Abschnitt im Gesetz genau sie meinen das das reinfällt? Weil die anderen Teile von § 184b passen ja nicht auf mich.
Sakura hat geschrieben:Hier im Forum wurde mal eine Pressemeldung gepostet, nach der ein Bastler am Computer Fotomontagen erstellt hat, die ihn eine Geldstrafe kosteten.
Solche Infos suche ich. Kannst du dich noch erinnern ob das ein Fall wie von mir geschildert war. Also nur Herstellung ohne Verbreitung irgendwelcher Art? Weil wenn er es verbreitet hat ist klar das er dann bestraft wurde. Und ob da was zu wirklichkeitsnah gesagt wurde?
Sakura hat geschrieben:Das Kinderbild und die männliche Ausstattung sind für sich genommen kein KiPo, aber beides zusammen auf den Tisch gelegt - bums! - Schon wieder eine Kinderseele ermordet.
So was nennt man Schreibtischtäter. :mrgreen:
unsicher

Re: Suche legalen Weg

Beitrag von unsicher »

Mitleser hat geschrieben:Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke mal, genau das wird es wohl sein, was die Rechtsprechung unter "wirklichkeitsnahes Geschehen" versteht. Sprich, man kann anhand des Bildes (oder Videos) alleine nicht feststellen, ob nun tatsächlich ein "Missbrauch" stattgefunden hat oder nicht. Nun mag der Fall recht eindeutig sein, wenn man ein bekanntes Pressefoto einer Kinderschauspielerin verwendet, aber bei einer privat entstandenen Aufnahme werden bei den Behörden sicher erstmal die Alarmglocken schrillen.
Danke das einer mal mit dem Gesetz argumentiert. Ich habe deine ANtwort erst gesehen nachdem ich schon geschrieben habe, Mitleser. Auf das wirklichkeitsnahe kommt es so wie ich das Gesetz verstanden habe nur an wenn mein Herstellen auch unter Verschaffen fällt was in § 184b (3) steht. Wenn ja, dann ist das mit dem wirklichkeitsnahen aber genau die Frage. Die Montage würde ja sofort als Montage erkennbar sein also jeder könnte sofort sehen, das ich da mit Photoshop nachträglich was reingemacht habe, weil ein Penis ohne Körper der aus dem nichts kommt und in der Luft schwebt ist ja nicht sehr wirklichkeitsnahe oder!? Deshalb denke ich auch das es bei privaten Bildern egal wäre weil da auch jeder sehen würde das es unecht ist. Also wie du es geschrieben hast das man sofort anhand des Bildes sehen kann das kein echter Missbrauch passiert ist. Ich will das ja gar nicht teuschend ehct machen soviel Zeit habe ich gar nicht das ich da pixel für pixel vorgehen würde.
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Horizonzero
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Horizonzero »

Ich habe das Gesetz immer wieder gelesen und versucht das zu versthen
- Ich glaube eher das Du nach Lücken suchst um die Gesetze zu umgehen, ist gewissermassen sogar legitim, aber auch ein Tanz auf der Rasierklinge.
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Garry

Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Garry »

Nein Mitleser

Wirklichkeits nahr ist z.b. ein Computer animierter, Zeichentrick Manga Porno mit Kindern, da er zu Strafftaten verleiten könnte und verherrlichung ist. Also von allen Computer montagen die Finger lassen das wird vom Arbeitsspeicher oder von der Auslagerungsdatei gespeichert, gild nach aktueller rechtssprechung als kurzfristiger Besitz und ist damit Strafbar.
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Gelöscht_10 »

Ich kenne einen Fall, wo das im Eingangsbeitrag beschriebene als Herstellung ausgelegt wurde => ganz böse.

Allerdings glaub ich nicht, dass das Urteil höhere Instanzen überlebt hätte, weil das nicht Intention des Gesetzgebers war.
Gib mir den Grund, dass es Dich zu Lieben lohnt,
Dich anzuseh'n, Deine Schönheit zu versteh'n.
Gib mir den Grund, dass es sich zu leben lohnt,
in Deiner Welt, die mir ganz und gar gefällt.

Ich sehne mich doch nur nach Dir,
nach Deiner Welt im Jetzt und Hier.
Aiko
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Aiko »

Ich dachte das ja würde dir reichen. Erst neulich wurde ein Mann verurteilt der so etwas ähnliches machte. Wenn du Infos dazu suchst, such mal bei Google mit eingestellten Parameter "letzte/eine Woche" nach solchen Themen.
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Mitleser
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Re: Suche legalen Weg

Beitrag von Mitleser »

Garry hat geschrieben:Wirklichkeits nahr ist z.b. ein Computer animierter, Zeichentrick Manga Porno mit Kindern, da er zu Strafftaten verleiten könnte und verherrlichung ist.
Hast Du dafür eine Quelle? Immer wieder kommt diese Behauptung, aber ich habe noch keinen eindeutigen Nachweis gefunden, dass eine ganz offensichtlich nicht reale Animation "wirklichkeitsnah" sein soll. Oder meinst Du ein 3D-Rendering, was man auf den ersten Blick mit einem echten Video verwechseln könnte? In diesem Fall würde ich das auch als "wirklichkeitsnah" einstufen.
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