Grenze bei rechtsstaatlichen Grundsätzen
Das ist das Problem der (ggf. unsozialen) Pädos.
Jemand der aktiv und passiv aus der Gesellschaft ausgeschlossen ist, kennt keine moralischen Werte mehr, die für die Bevölkerung norm-al erscheinen. Moralische Gesetzgebung ist ganz wichtig für eine Gruppe und der gemeine Pädo kommt da nicht so gut klar und beruft sich auf abstrakte, juristische Konstruktionen.
Ob man sich unter Freunden und Leidgenossen trifft oder ob man seine Kinder-Freunde teilt kann man in Frage stellen!
Fehlt nur noch der absolut gestörte der denkt weil er unter "gleichgesinnten" sei, könne er die Kinder-Freunde falsch gebrauchen oder sowas...
Toll, dass jemand so viel vertrauen in die Leute hatte, schade, dass das bitter bestraft wird, obwohl rechtsstaatlich doch gar nichts falsch gemacht wurde.
Uh. Wir sind wieder in AL und die eigentliche Diskussion ist verlaufen.
Gast hat geschrieben: Der andere Gast scheint ein ehemals registrierter Nutzer zu sein oder sich lesend informiert zu haben.
Oder beides
Weg mit den Gast-Konten, wir haben nicht umsonst so viel für den E-Perso gezahlt.