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Re: Schäden durch KiPo

Verfasst: 25.11.2011, 15:02
von Ovid
Ich habe nur das Ergebnis gepostet, nicht die gesamte Argumentation. (Die gab es schon x mal)

Re: Schäden durch KiPo

Verfasst: 25.11.2011, 19:13
von Sascha
Ovid hat geschrieben:Ich habe nur das Ergebnis gepostet, nicht die gesamte Argumentation. (Die gab es schon x mal)
Dieses "Ergebnis" ist aber keins, höchstens dein persönliches "Ergebnis".

Re: Schäden durch KiPo

Verfasst: 25.11.2011, 20:08
von Ovid
Ja, sorry. Mein ich ja. Das Ergebnis einer Diskussionspartei.

Re: Schäden durch KiPo

Verfasst: 26.11.2011, 12:47
von dex
Sascha hat geschrieben:
Zur Intimsphäre gehört nicht, dass es verboten ist, intime Details auch zu veröffentlichen. Und schon gar nicht, sie ausgewählten anderen Menschen zugänglich zu machen. Und Rechte sind nur dann Rechte, wenn man bewusst auf sie verzichten kann, sonst sind es Pflichten.

Ein Kind kann darauf verzichten oder darin zustimmen, pornographische Artefakte von sich herzustellen. Das ist für das Kind ja auch nicht strafbar, also kann man von Rechten sprechen. Wenn es darin zustimmt, sehe ich kein Problem damit, solange das Pron-Erzeugnis nur einem vom Kind ausgewählten Menschen zugänglich gemacht wird. Bei anderweitiger Verwendung des Materials bzw. der Verbreitung desselben würde die Intimsphäre des Kindes allerdings dem Risiko ausgesetzt werden, verletzt zu werden.