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Dorian
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Re: Erneut Strafanzeige Bedrohung&Beleidigung - Ermittlungstan

Beitrag von Dorian »

kopieren von texten beschleunigt das ganze auch ungemein.

scheiße ist mir langweilig, dass ich hier gerade mit dir rumspamme.......
War eine Zeit, da war ein Gott verliebt; In eine Taube weiß und rein; Hat sie gejagt, jedoch die Taube flog; In einen Wald ganz tief hinein © http://www.ostmusik.de/bernsteinlegende.htm Text: Kurt Demmler
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gelöscht_05
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Re: Erneut Strafanzeige Bedrohung&Beleidigung - Ermittlungstan

Beitrag von gelöscht_05 »

Antwort StA Pforzheim vom 11.12.2009
Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat mit Schreiben vom 11. Dezember 2009 u.a. mitgeteilt, dass sich die Ermittlungsakten zur 2. Strafanzeige noch bei der zuständigen Polizeidienststelle befinden und damit die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Sollten sich aus dem 2. Ermittlungsverfahren Anhaltspunkte zur 1. Strafanzeige ergeben, werden auch diese Ermittlungen wieder aufgenommen. Beide Straftaten werden dann miteinander verbunden. Weitere Nachricht folgt zur gegebenen Zeit. Dem Täter auf der Spur..

Heute hat mich auch die Polizeidienststelle angerufen, die jetzt für die Ermittlungen zuständig ist. Wir bleiben dran...

Maximo
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gelöscht_05
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Re: Erneut Strafanzeige Bedrohung&Beleidigung - Ermittlungstan

Beitrag von gelöscht_05 »

K13online Pressemitteilung: Erneut Strafanzeige/Strafantrag gegen einen (noch) unbekannten Täter bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim gestellt 29.04.2010
eMail-Absender erfüllt Straftatbestände der §§ 185 StGB Beleidigung, 238 StGB Nachstellen und 241 StGB Bedrohung - Polizeiliches Ermittlungsverfahren wird eingeleitet - Warnung an zukünftige Täter

Der Inhaber dieser K13online Webseiten, Dieter Gieseking, hat erneut bei der vorläufig zuständigen Staatsanwaltschaft Pforzheim Strafantrag gegen einen noch unbekannten Täter gestellt. Der Inhalt einer erhaltenen eMail erfüllt die Straftatbestände der §§ 185 StGB Beleidigung, & 238 StGB Nachstellen und § 241 StGB Bedrohung. Die polizeilichen Ermittlungen werden eingeleitet. Wie in der Vergangheit bereits mehrfach notwendig gewesen werden wir auch in Zukunft bei jeder strafrechtlich relevanten Handlung gegen K13online bzw. den Inhaber dieser Webseiten sofort Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten...

http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1691
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MaraFan
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Re: Erneut Strafanzeige Bedrohung&Beleidigung - Ermittlungstan

Beitrag von MaraFan »

3. Aufgrund der IP Nummer 87.139.105.146 konnte ich den Provider mit Standort lokalisieren: Deutsche Telekom AG in Köln.



Ich will ja nicht meckern oder so? Aber die IP ist doch im Prinzip nix anderes wie eine Hausadresse, oder sehe ich da Falsch.


Ist das nicht Rufmord und Verleugnung und und und, was Herr Maximo hier macht, wenn er in einen Pädophilen Forum die Adresse eines Menschen Postet. Denn selber will er ja auch nicht das man seine Daten Öffentlich stellt, selber tut er es aber ;) Komische Logik?
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Marianne
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Re: Erneut Strafanzeige Bedrohung&Beleidigung - Ermittlungstan

Beitrag von Marianne »

MaraFan hat geschrieben:Ich will ja nicht meckern oder so? Aber die IP ist doch im Prinzip nix anderes wie eine Hausadresse, oder sehe ich da Falsch.
Nein ist es nicht! Die IP eigene IP-Adresse ändert sich bei den meist verbreiteten Internetanschlüssen wie DSL alle 24 Stunden und gehört dann einer anderen Person.
Ohne ein genaues Datum mit Zeit kann diese also sonstwem gehört haben.
Als Privatperson bekommt man die dazugehörige Hausadresse normalerweise nicht raus, denn die weiß nur der Internetprovider wie z.B. die Telekom, dem die IP-Adresse gehört und der sie dann an seine Kundschaft weitergibt.
Man kann, wenn man eine IP-Adresse weiß über verschiedene Onlinedienste den Knotenpunkt der Providers herausfinden. Bei mir ist der meistens so zwischen 20 und 75 km entfernt, also auch nur eine recht grobe Eingrenzung.
Die Staatsanwälte können sich natürlich wenn sie ermitteln die Adresse des Kunden, der die IP zu einem Zeitpunkt genutzt hat, vom Provider geben lassen.
Deshalb ist man ja auch nicht anonym im Internet.
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MaraFan
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Re: Erneut Strafanzeige Bedrohung&Beleidigung - Ermittlungstan

Beitrag von MaraFan »

Laber net, jeder der ein wenig Plan von PC und Internet hat, kann so ne IP zurückverfolgen..

Sowas lernt man im 1 Jahr eines IT Ausbildung..
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Marianne
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Re: Erneut Strafanzeige Bedrohung&Beleidigung - Ermittlungstan

Beitrag von Marianne »

Echt? Wenn du so viel Ahnung hast, verrate mir doh mal, wem z.B. gerade die 192.168.3.210 gehört?
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Perma
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Re: Erneut Strafanzeige Bedrohung&Beleidigung - Ermittlungstan

Beitrag von Perma »

MaraFan hat geschrieben:Laber net, jeder der ein wenig Plan von PC und Internet hat, kann so ne IP zurückverfolgen..

Sowas lernt man im 1 Jahr eines IT Ausbildung..
Die IP-Adresse gehört zur t-ipconnect.de Domain. Das ist ein IP-Adressenpool aus dem dynamisch IP-Adressen an die angebunden Kunden vergeben werden. Diese IP-Adressen sind einem Kunden nicht fest zugeordnet sondern können wechseln.

Eine Zuordnung von IP-Adresse + genutzer Zeitrahmen zu einem Kunden kann nur der Service-Provider ermitteln. Um an diese Daten heranzukommen ist ein richterlicher Beschluß notwendig.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
Für flächendeckende BPZs (BPZ = Beschneidungs-Präventions-Zentrum) - Zum Schutz der Kinder - Jetzt.

Torchat: qobnlkvyv5zk6bhk
https://childloverforum.net
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gelöscht_05
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Re: Erneut Strafanzeige Bedrohung&Beleidigung - Ermittlungstan

Beitrag von gelöscht_05 »

Da die IP-Adresse des Absenders der beleidigenden eMail ebenfalls bekannt war wurde am 12.07.2009 ein Beschluss beim Amtsgericht Pforzheim erwirkt, wonach die Deutsche Telekom die Person mitteilen musste, welcher die besagte IP-Adresse am 11.03.2009 um 12:12 Uhr zugeordnet war.

http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=730&s=read

Die Chance, den Täter zu fassen, sind in der Regel gut, aber bedauerlicherweise nicht immer möglich. Den Tätern auf der Spur...

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Re: Erneut Strafanzeige Bedrohung&Beleidigung - Ermittlungst

Beitrag von Dorian »

Perma hat geschrieben:
MaraFan hat geschrieben:Laber net, jeder der ein wenig Plan von PC und Internet hat, kann so ne IP zurückverfolgen..

Sowas lernt man im 1 Jahr eines IT Ausbildung..
Die IP-Adresse gehört zur t-ipconnect.de Domain. Das ist ein IP-Adressenpool aus dem dynamisch IP-Adressen an die angebunden Kunden vergeben werden. Diese IP-Adressen sind einem Kunden nicht fest zugeordnet sondern können wechseln.

Eine Zuordnung von IP-Adresse + genutzer Zeitrahmen zu einem Kunden kann nur der Service-Provider ermitteln. Um an diese Daten heranzukommen ist ein richterlicher Beschluß notwendig.
Gut erklärt, aber in der Realität schaut es anders aus, wenn ein fremdes Wlan, Internetcafe oder einfach UMTS mit anonym gekaufter Sim genutzt wurde.

[...] Link ins Dunkelnetz gelöscht. GLF-Moderation
kann man auch nutzen, damit sich da jeder dumme strafverfolger den kopf einrennt.

lächerlich, was DG hier glaubt zu tun und zu sein. wobei eine unnötige überlastung der cops auch nicht das schlechteste ist um die weltordnung wieder herzustellen ;)
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Re: Erneut Strafanzeige Bedrohung&Beleidigung - Ermittlungstan

Beitrag von gelöscht_05 »

anonymer hat geschrieben: lächerlich, was DG hier glaubt zu tun und zu sein. wobei eine unnötige überlastung der cops auch nicht das schlechteste ist um die weltordnung wieder herzustellen ;)
Bei einer Täterermittlung geht es nicht immer nur gegen die Pädophilen, sondern man kann und muss den Spieß auch mal umdrehen. Straftaten gegen ein Pädo-Projekt oder einen einzelnen Pädo müssen genauso strafrechtlich verfolgt werden. Ich habe hier jedenfalls überhaupt keine Probleme damit, in solchen Dingen mit der Polizei/StA/Kripo usw.. zu cooperieren. Dabei spielt es für mich erstmal überhaupt keine Rolle, ob der Angreifer bzw. Täter ein Hetero, Homo oder Pädo ist. Im Gegenteil, ist der Täter am Ende pädophil, dann ist das 10x Mal so schlimm. Sowas betrachte ich als einen unentschuldbaren Verrat aus den sogenannten eigenen Reihen an K13online und der Sache Pädophilie insgesamt. In diesem Punkt mache ich hier überhaupt keine Kompromisse. Diese harte Vorgehensweise dient dem Schutz meiner Person/K13online mit all seinen engen Freunden und guten Kontakten in die Pädoszene. Damit wird die Zuverlässigkeit bestmöglich garantiert. Wenn einige neue und unbekannte Pädos damit nicht einverstanden sind, dann interessiert mich das herzlich wenig. Meine Bekannten- und Freundeskreise haben absolute Priorität. Das mal so ganz nebenbei...

Maximo
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Re: Erneut K13-Strafanzeige Bedrohung&Beleidigung etc.

Beitrag von gelöscht_05 »

K13online Pressemitteilung: Erneut Strafanzeige/Strafantrag gegen einen (noch) unbekannten Täter bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim gestellt 17.05.2010
Mitteilung über das Kontaktformular unserer Webseiten erfüllt Straftatbestände der §§ 185 StGB Beleidigung, 238 StGB Nachstellen und 241 StGB Bedrohung - Polizeiliches Ermittlungsverfahren wird eingeleitet

Die K13online Redaktion hat erneut bei der vorerst zuständigen Staatsanwaltschaft Strafantrag gegen einen (noch) unbekannten Täter gestellt. Der dringend Tatverdächtige kommt nach eigenen Recherchen aus dem Raum Magdeburg. Nach Angaben in der Mitteilung gehört der Tatverdächtige der rechtsradikalen Neonazi-Szene an. Auch führt er die NPD & MD sowie die "Nationale gegen Kinderschänder" auf. In seiner Mitteilung führt er weiter "Die Todesstrafe für Kinderschänder" auf. Lesen Sie dazu die Strafanzeige/Strafantrag gegen den dringend Tatverdächtigen mit einem Klick auf mehr...

http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1708

A b s c h r i f t

Staatsanwaltschaft Pforzheim
Schulbergstaffel 1

75116 Pforzheim


Pforzheim, 17. Mai 2010


Betreff: Strananzeige/Strafantrag gegen Unbekannt(Kontaktformular)


Sehr geehrte Damen und Herren !

Gegen den Absender der über das Kontaktformular der K13online Webseiten erhaltenen IP Nummer 78.53.205.238 wird hiermit Strafantrag gemäß der folgenden §§ im Strafgesetzbuch gestellt:

§ 185 StGB Beleidigung
§ 238 StGB Nachstellen
§ 241 StGB Bedrohung

Tatzeit: 16. Mai 2010 um 18:33 Uhr

Sachverhalt mit Begründung

Zum oben genannten Tatzeitpunkt ging hier über das Kontaktformular unserer Webseiten die als Beweismittel beigelegte Mitteilung ein. Der Inhalt dieser Mitteilung erfüllt die oben genannten Straftatbestände. Mitteilungen über das Kontaktformular enthalten auch die IP-Adressen des Absenders. Darüber hinaus haben wir diese IP in unserem Administrationsbereich recherchiert. Die ins Kontaktformular eingegebene Absender-eMail-Adresse ist vermutlich falsch. Ebenso der darin genannte Name. Der Inhaber der zum Tatzeitpunkt festgestellten IP Nummer 78.53.205.238 steht damit unter dringenden Tatverdacht, die oben aufgeführten Straftaten begangen zu haben.

Der Tatverdächtige kommt nach seinen eigenen Angaben in der Mitteilung aus der rechtsradikalen Neonazi-Szene. Er führt in seiner Mitteilung die “Nationale gegen Kinderschänder” sowie die NPD - MD auf. Des weiteren hat er ein Postfach 148799 genannt. Die oben genannte IP-Adresse konnte lokalisiert werden und stammt aus dem Raum Magdeburg.

Da es in den letzten Jahren bereits mehrfach zu Straftaten und Demos der Neonazis in Trier und Hamburg gegen den Inhaber der K13online Webseiten gegeben hat besteht der dringende Tatverdacht einer Wiederholung. Die strafrechtliche Verfolgung des Täters liegt somit neben der zivilrechtlichen Feststellung der Identität auch im öffentlichen Interesse. Es wird um Eingangsbestätigung dieser Strafanzeige sowie um Mitteilung des Aktenzeichens des Ermittlungsverfahrens gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

Anlagen: Mitteilung Kontaktformular, Ausdruck IP-Adresse, Ausdruck Adminbereich

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Straftatbestände

Ein Benutzer hat über das Kontaktformular Ihrer Seite K13-Online-Redaktion eine Anfrage gesendet.

Name: Hiller
IP: 78.53.205.238
Email: gegenkinderschaender@xxxx (an diese Email die Antwort schicken)

Betreff: Ihr verfluchtes Pack

Inhalt:
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Ihr verfluchten Dreck-sauen, wir werden uns nun zur Aufgabe machen eure Seiten zu Hacken und die Daten ins Netz zu stellen. Für euch und eure Mitglieder ist der ist der Strick zu schade. Wir fordern Todesstrafe für Kinderschänder.

Nationale gegen Kinderschänder
NPD - MD
Postfach 148799

Kopien an alle KS

und CCC

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Zur Übersichtsseite aller bisherigen Strafanzeige, Ermittlungsergebnisse und Urteile gelangen Sie hier:
http://k13-online.krumme13.org/text.php?s=list&kid=40
Antworten