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gelöscht_05
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Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

18 Jahre nach Kindesmissbrauch vier Jahre Haft

Bonn. 18 Jahre nach dem Ende eines jahrelangen Kindesmissbrauchs hat das Bonner Landgericht am Dienstag einen ehemaligen Taxifahrer aus Euskirchen zu vier Jahren Haft verurteilt.

Der 57-Jährige Angeklagte hat fünf Jahre lang die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin missbraucht, die zu Beginn sechs Jahre alt gewesen war. Als er die in Sankt Augustin bei Bonn lebende Mutter und die drei Kinder verließ, war das Mädchen elf Jahre alt gewesen.

Trotz der glaubhaften Aussage des Opfers konnten dem Angeklagten
nur fünf Fälle konkret nachgewiesen werden. Wegen der lange zurückliegenden Zeit habe sich der fortlaufende Missbrauch in der Erinnerung des Opfers verschmolzen, hieß es in der Urteilsbegründung. Wie die heute 30-jährige als Zeugin formulierte, gehörte der Missbrauch zum Alltag - und hatte irgendwann dieselbe Routine wie Zähneputzen oder Haare kämmen. Der Angeklagte hatte sie damals zum Schweigen verpflichtet und ihr mit der Unterbringung in einem Kinderheim gedroht.

Als die Tochter sich später der Mutter anvertraute, glaubte diese ihr nicht und riet ihr dringend von einer Anzeige ab. Erst mit 27 Jahren - als Mutter von zwei eigenen Kindern - zeigte sie den Angeklagten an. Da die zehnjährige Verjährung bei Kindesmissbrauch erst ab dem 18. Lebensjahr einsetzt, konnte der Fall noch geahndet werden.

Der Angeklagte hat bis zum Schluss die Vorwürfe bestritten. Es seien ausschließlich Phantasiegebilde der heute 30-Jährigen, sagte er. Die Verteidigung hat angekündigt, das Urteil anzufechten.


http://www.az-web.de/lokales/euregio-de ... -Haft.html

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Unabhängig von den tatsächlich damals stattgefundenen Handlungen bzw. Nichtgeschehenen wie der Mann behauptet ist eine genaue Beweislage nach 18 Jahren so gut wie ausgeschlossen und unmöglich. Es steht Aussage gegen Aussage. Im Zweifel sagt die Rechtssprechung immer zu Gunsten des Angeklagten. Ein Nachweis einer vermeintlichen Tat ist nicht mehr möglich.

Bei noch längeren Verjährungszeit, wie das teilweise jetzt politisch gefordert wird, macht alles noch unmöglicher.

Die nächste Instanz wird den Mann hoffentlich freisprechen. Sein Leben und Existenz ist durch dieses Verfahren mit Sicherheit schwer geschädigt bis zerstört.

Maximo
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Exhi
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Exhi »

was aber wenn sie recht hat? ich muss da gerade an VIVIAN denken...




lg
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Ein Kind ist ein Engel, dessen Flügel in gleichem Maße schrumpfen, wie seine Füße wachsen.
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gelöscht_05
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

Exhi hat geschrieben:was aber wenn sie recht hat? ich muss da gerade an VIVIAN denken...
lg
Im Rechtssystem Deutschland muss die Justiz(Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Gericht) die Schuld des Angeklagten eindeutig nachweisen. Der Angeklagte muss nicht seine Unschuld beweisen. Im Zweifel gilt immer für den Angeklagten = Freispruch.

Mich wundert es auch, dass im Artikel keine Rede von Gutachten ist. Das wäre das Mindeste gewesen. So ging es nur um Glauben und Nicht-Glauben. Das darf für eine Verurteilung nicht ausreichen und recht auch nicht aus.

Diesen Fall sollten alle hier mal weiter verfolgen. Es gibt ja zwei Möglichkeiten des Rechtsmittels gegen das Urteil: 1. Berufung und 2. Revision.

Maximo
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Horizonzero
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Horizonzero »

Wobei in einer revision nicht der Fallk ansich geprüft wird (neue Beweise etcpp.) sondern lediglich ob in der Vorinstanz alle Formalien eingehalten wurden. Aus der Erfahrung heraus muß ich leider berichten das Erfolge bei Revisonen im einstelligen Prozentbereich liegen.
Und erst nach einem Revisionsverfahren kann ein Wiederaufnahmeverfahren angestrebt werden- das ist alles sehr langfristig und Kostenintensiv. rainer
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gelöscht_05
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

Horizonzero hat geschrieben:Wobei in einer revision nicht der Fallk ansich geprüft wird (neue Beweise etcpp.) sondern lediglich ob in der Vorinstanz alle Formalien eingehalten wurden. Aus der Erfahrung heraus muß ich leider berichten das Erfolge bei Revisonen im einstelligen Prozentbereich liegen.
Und erst nach einem Revisionsverfahren kann ein Wiederaufnahmeverfahren angestrebt werden- das ist alles sehr langfristig und Kostenintensiv. rainer

Erstinstanzliches Urteil durch ein Amtsgericht(kann nur Strafmaße bis zu 4 Jahren aussprechen)
Revision(Sprungrevision OLG) wäre z.B. dann möglich, wenn das erstinstanzliche Gericht Anträge auf ein Sachverständigen-Gutachten usw... abgelehnt hatte.

Eine neue Beweisaufnahme wäre in der Berufung(LG) möglich. Üblich ist zunächst die Berufung und dann erst die reguläre instanzliche Revision beim OLG

Erstinstanzliches Urteil durch ein Landgericht
Hier gibt es keine Berufung in der nächsten Instanz beim OLG. Es gibt also nur die Revision und diese ist beim BGH.

Der hier oben geschilderte Fall kann also nur in die Revision zum BGH gehen. Der BGH entscheidet in nicht-öffentlicher Sitzung bzw. findet keine Verhandlung aller Verfahrensbeteiligte statt. Entweder das Urteil wird bestätigt oder es wird aufgehoben und/oder an ein anders LG zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Kurz gesagt:

1. Beim Amtsgericht als erste Instanz gibt es zwei Rechtswege(LG + OLG)
2. Beim Landgericht als erste Instanz gibt es nur einen Rechtsweg(BGH)

Der Staranwalt Bossi hat diese Ungleichheit und Umkehr der Schwere von Tatvorwürfen und unlogischen Rechtsmittelmöglichkeiten schon vor Jahren in seinem Buch "Halbgötter in Schwarz" stark kritisiert.

Das war mal eine kleine Lehrstunde in Sachen STPO usw...

Maximo
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Horizonzero
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Horizonzero »

Soweit schon klar :D, jedoch forsche doch mal nach was im Revisonsfall tatsächlich geprüft wird, die Lage des Falls oder die Arbeit des Gerichts (Von der Berufung hab ich im übrigen nicht gesprochen, ich meinte den von Dir als Nr. 2 beschriebenen Ablauf- denn nur da heißt es ja auch Revision)

Sieht man ja auch gut das im Erfolgsfall (Urteil aufgehoben) ein weiteres Verfahren ansteht, das dann wieder den Fall selber im Fokus hat.

Rainer (leicht amüsiert :lol: )
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gelöscht_17
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_17 »

Also, mal ganz im Ernst - ihm konnten KONKRET fünf Fälle nachgewiesen werden. Reicht euch das denn nicht? Fünf NACHGEWIESENE Fälle. Wenn den ein Anwalt wegen irgendwelcher Verfahrensfehler wieder raushaut, ist das eine Ungerechtigkeit dem Opfer gegenüber. Ich kann ja nachvollziehen, dass dem Typ jetzt die Muffe geht, aber da werden ihn nun einmal fünf Fälle nachgewiesen, soll der Staat das einfach so auf sich beruhen lassen? Die Frau kann ja ruhig Therapie machen und sich mit ihrem verkorksten Leben arrangieren, hauptsache, dem armen armen Taxifahrer wird kein Haar gekrümmt. Soll das vielleicht Gerechtigkeit sein? Hey? Pädophilie ist nun einmal eine Arschkarte des lieben Gottes, findet euch damit ab. Und wenn ihr es nicht könnt und erwischt werdet, dann steht es wenigsten wie Männer durch und nicht wie Luschen. Das Leben ist uns nur einmal gegeben, und was daraus wird, ist in der Regel in der Kindheit verwurzelt. Soll es denn einfach so OK sein, wenn da ein Typ ein Mädchen sexuell mißbraucht, dieses Mädchen sein Leben lang darunter leidet und der Typ dann nur einen Nasenstüber bekommt? Wer von euch war schon mal in einer psychiatrischen Klinik und hat mit einem ach so verlogenen Opfer geredet? Na, wer?

Kein Kind der Welt verpasst etwas, wenn es keinen Sex mit einem Erwachsenen hat.

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MaraFan
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von MaraFan »

gelöscht_17 kapierst du es nicht. Dieter sagte doch schon mehrfach es gibt keinen Kindesmissbrauch unter Pädos. Das Opfer Lügt einfach...
Zitat von Maximo: Sein Leben und Existenz ist durch dieses Verfahren mit Sicherheit schwer geschädigt bis zerstört.

Und was ist mit den Leben das Mädchen, das ist dir wohl scheiß Egal?
Ich glaube mich Hackst, wie kann man Ungestraft in Deutschland behaupten das Leben das "ARMEN" Mannes ist zerstört aber das Kind ( Jetzt junge Frau ) was fünf Fälle nachgewiesen das es Missbraucht wurde ist dir sowas von Scheis egal.Und das sich der 30 Jährige, sagt das sie Lügt, ist ja Klar, er will ja nicht in den Knast kommen...

Ist dir schon mal in den Sinn gekommen, das die Junge Frau eventuell wegen den langjährigen Missbrauch ein wenig so ist wie sie ist? Nein , Kinder wollen ja alle Sex, sie betteln förmlich dannach...

Du nennst dich also Pädophile.. soso...
Es ist egal ob es 18 oder 40 Jahre her ist, wer Kindesmissbrauch verharmlost gehört einfach nicht mehr in diese Welt....

Ich bin so Wütend ich kann es gar nicht in Worte ausdrücken.. Jetzt hat Maximo den Faden überspannt.. Da braucht man sich nicht wundern das wir alle als Krankhafte Triebtäter in der Öffentlichkeit stehen...
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Khenu Baal
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Khenu Baal »

Ich würde Dir (Nosfi) zu gern mal in aller Deutlichkeit sagen, was ich von Deinem "Euch" und "Ihr" und diesem permanenten Bessermenschtum halte. Die Gebote der Höflichkeit halten mich davon jedoch ab. Frage mich aber, wieso Du es nicht gebacken bekommst, denjenigen persönlich (in diesem Fall Maximo) anzusprechen, den Du - wie Dir dann drei Tage später einfällt - meinst. Wieso faltest Du nicht ihn zusammen, wenn Dir nicht paßt, was er äußert und haust auf alle drein? Was immerhin ein MaraFan draufhat, sollte für Dich doch nun wahrlich keine Herausforderung darstellen.
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gelöscht_05
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

Horizonzero hat geschrieben:Soweit schon klar :D, jedoch forsche doch mal nach was im Revisonsfall tatsächlich geprüft wird, die Lage des Falls oder die Arbeit des Gerichts (Von der Berufung hab ich im übrigen nicht gesprochen, ich meinte den von Dir als Nr. 2 beschriebenen Ablauf- denn nur da heißt es ja auch Revision)

Rainer (leicht amüsiert :lol: )
Das hatte ich oben auch schon geschrieben. Bei einer Revision geht es vorrangig um Verfahrensfehler des Gerichtes in der Vorinstanz. Nach meinem Wissen gehört u.a. dazu auch das Strafmaß - zum Beispiel. In dem hier angesprochenen Fall könnte die Revision durchaus zum Erfolg führen.

Maximo
gelöscht_17
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_17 »

Khenu, da hast du mal wieder vollkommen recht! Es tut mir leid, wieder einmal im Rausch der Gefühle die falschen Begriffe verwendet zu haben. Ich sollte mich da wirklich mehr zusammenreißen.

Für alle noch mal, damit keine Mißverständnisse im Raum stehen bleiben: meine Anschuldigungen galten ganz allein Maximo, unserem allseit geschätzen Dieter G., den ich jetzt schon seit Jahren immer wieder im Web antreffe und dessen Seite mir schon so manches Mal Magenschmerzen bereitet hat. Einmal las ich, dass er aufrief, einen unschuldig Inhaftierten zu unterstützen, der ja nur sexuellen Mißbrauch betrieben hatte. Das ist ja keine Straftat, nicht wahr, lieber Dieter? In deinem Forum las ich dann von einem, der ganz stolz berichtete, eine 12-Jährige mißbraucht zu haben und es als das tollste Erlebnis seines Lebens hinstellte, das jeder am besten sofort nachmachen sollte. Sie war so schön eng. Mann, in was für einer Phantasiewelt lebst du eigentlich??? Kinder sind für dich doch nur leblose Gegenstände ohne Erinnerungvermögen, die man benutzen kann, um seinen geilen Trieb zu befriedigen. Mehr nicht. Sie sind bezahlbare Sachen für dich.

Das, was du, lieber Dieter, propagierst, ist nicht Pädophilie sondern Pädokriminalität. Und das ist etwas, von dem ich mich ganz, ganz weit distanziere! Das hat mit Liebe aber auch gar nichts mehr zu tun! Dir fehlt es einfach an Empathie, du bist nicht fähig, dich in dein Opfer einzufühlen, du projezierst nur deine geilen Gedanken in seinen kleinen Kopf. Was nicht sein darf, darf halt nicht sein. Kinder sind immergeile Wesen, die den ganzen lieben lange Tag davon träumen, mit dir Sex zu haben, weil du ihnen ja was ganz Besonderes gibst. Du bist der Gott in deinem kleinen Pädoreich. Deine Gesetze zählen einzig und allein.

Du wirst es natürlich nicht verstehen. Aber das erwarte ich auch gar nicht. Ich stelle hier nur einmal fest, was ich denke. Und das fällt unter Meinungsfreiheit.

Ich halte dich für einen sehr gefährlichen Menschen, lieber Dieter. Und mich würde es nicht im mindesten bedrücken, wenn sie dich auf Dauer wegsperren. Denn dann hätten ein paar Kinderseelen mehr die Chance auf freie Entfaltung.

Ta-dah!

gelöscht_17
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gelöscht_05
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

gelöscht_17 hat geschrieben:Also, mal ganz im Ernst - ihm konnten KONKRET fünf Fälle nachgewiesen werden. Reicht euch das denn nicht? Fünf NACHGEWIESENE Fälle. Wenn den ein Anwalt wegen irgendwelcher Verfahrensfehler wieder raushaut, ist das eine Ungerechtigkeit dem Opfer gegenüber. Ich kann ja nachvollziehen, dass dem Typ jetzt die Muffe geht, aber da werden ihn nun einmal fünf Fälle nachgewiesen, soll der Staat das einfach so auf sich beruhen lassen? Die Frau kann ja ruhig Therapie machen und sich mit ihrem verkorksten Leben arrangieren, hauptsache, dem armen armen Taxifahrer wird kein Haar gekrümmt. Soll das vielleicht Gerechtigkeit sein? Hey? Pädophilie ist nun einmal eine Arschkarte des lieben Gottes, findet euch damit ab. Und wenn ihr es nicht könnt und erwischt werdet, dann steht es wenigsten wie Männer durch und nicht wie Luschen. Das Leben ist uns nur einmal gegeben, und was daraus wird, ist in der Regel in der Kindheit verwurzelt. Soll es denn einfach so OK sein, wenn da ein Typ ein Mädchen sexuell mißbraucht, dieses Mädchen sein Leben lang darunter leidet und der Typ dann nur einen Nasenstüber bekommt? Wer von euch war schon mal in einer psychiatrischen Klinik und hat mit einem ach so verlogenen Opfer geredet? Na, wer?

Kein Kind der Welt verpasst etwas, wenn es keinen Sex mit einem Erwachsenen hat.

gelöscht_17
Der Angeklagte hat bis zum Schluss die Vorwürfe bestritten. Es seien ausschließlich Phantasiegebilde der heute 30-Jährigen, sagte er. Die Verteidigung hat angekündigt, das Urteil anzufechten.

Warum sollte man dem Angeklagten weniger glauben als dem vermeintlichen "Opfer" ? Dafür gibt es überhaupt keinen vernünftigen Grund.

Wir wissen die Wahrheit hier alle nicht. Das Rechtsmittel der Revision wird hoffentlich Klarheit in den wahren Sachverhalt bringen.

Fest steht, dass es durchaus Fälle gibt, wo die Vorwürfe des angeblichen "Opfer" frei erfunden sind. Bevor dies nicht z.B. durch ein Gutachten zum "Opfer" und zum "Täter" eindeutig geklärt ist, darf es keine Vorverurteilung geben. Das Urteil ist durch das eingelegte Rechtsmittel nicht rechtskräftig. Damit gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Und das ist in unserem Rechtssystem so vollkommen in Ordnung.

Gerade Pädophile sollten sich meine obigen Ausführungen sehr zu Herzen nehmen. Warum?: Weil Sie selbst ganz schnell in die gleiche Situation kommen können. Das es sehr viel an UNrecht gegen Pädos gibt, dass brauche ich hier nicht weiter erläutern.

Das "Kinderschützer" bzw. Pädogegner alles aus einer ganz anderen Perspektive sehen, ist klar. Trotzdem ist teilweise ein Umdenken dringend erforderlich. Jeder Fall ist anders gelagert. Pauschale Vorverurteilungen sind deshalb zu vermeiden. Emotionen sind ein schlechter Ratgeber, um die Realität und die Wahrheit zu erkennen.

Maximo

ps: Mit diesem MaraFan führe ich hier keinen Dialog mehr.
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gelöscht_05
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

gelöscht_17 hat geschrieben: Ich halte dich für einen sehr gefährlichen Menschen, lieber Dieter. Und mich würde es nicht im mindesten bedrücken, wenn sie dich auf Dauer wegsperren.
gelöscht_17
Das interessiert mich hier in keiner Weise. Oder anders gesagt: Solche verwirrte Menschen begegne ich andauernd im Internet. Das ist hier mein täglich Brot. Solche Menschen wie Du machen dem Pädo das Leben schließlich oft zur Hölle. Zustimmung zu meiner Meinung gegen Leute wie Du habe ich hier sehr viele. Und das allein ist für mich hier maßgebend.

Aber gut, Du bist wenigstens ehrlich und bekennst Dich hier zum Gegner der Pädophilie. Da weis man auf alle Fälle mit welchem Nicknamen man es zu tun hat. Dich wird hier mit Sicherheit niemand von irgend einem Gegenteil zu Deiner Meinung überzeugen können. Es ist aber schon erstaunlich, dass hier doch relativ viele User wie Du posten. Im Jungsforum zum Beispiel ist das nicht der Fall. Dort wären die Pädo-Reaktionen auf solche Postings von Dir auch vollkommen anders. Sofort hättest Du dort massenweise Widerspruch zum Lesen. Hier im GLF ist das wohl leider nicht der Fall - aus welchen Gründen auch immer.

Maximo
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MaraFan
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von MaraFan »

Maximo, du hälst also jemand für ungefährlich der Vergewaltigte Kinder für Lügner hält. Kinderpornos für wichtig hält da es alle Kinder Sex wollen und es eine gute Einnahme Quelle genauso wie Kinderprostitution ist? Du hälst jemand für Ungfährlich der Vorbestraft ist wegen Handel mit Kinderpornos?

Du hälst also jemanden für ungefährlich der andere Leute zum vertuschen von Straftaten aufruft? ( Kinder überreden den Sex mit den Triebtäter nicht zu veraten?) Du hälst jemanden für Ungefährlich der jeden Tag gegen das Deutsche Strafgesetzbuch. Grundgesetz, Gesetze wettert (Volksverhetzung.. )

Dein Täglich Brot ist es die Deutsche Bevölkerung zu zeigen wie recht sie haben mit den Bild "Pädo"....
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_17 »

Maximo hat geschrieben:aus welchen Gründen auch immer.
Wie wärs mit Menschlichkeit?
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