Hallo Leute, es ist soweit: Weil die Justiz etwas gegen den Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen machen wollte, gibt es ab heute einen neuen Begriff im Strafgesetzbuch.
Ich denke, dass wird ein Riesenschritt in der Bekämpfung des Missbrauches von Jugendlichen und Kindern werden, zumindest sollten sich die entsprechenden Dezernate auf deutlich mehr Arbeit einrichten...
Und so hat die Sexualkriminalität gegen Minderjährige einen neuen Höhepunkt erreicht. Deutschland hat mit einem Schlag zigtausend perverse Sexualstraftäter mehr.
Da müssen jetzt freilich kräftig Steuergelder in Polizei und Justiz fließen, damit sie diesem überaus dramatischen Anstieg Paroli bieten können.
Na, herzlichen Glückwunsch!
ps.: Wann werden eigentlich die ganzen vergangenen Jahrzehnte, in denen Jugendpornografie KEIN SCHWEIN gejuckt hat, aufgearbeitet? Die Therapeuten können sich wohl in jedem Fall die Hände reiben. ^^
sunshinekids hat geschrieben:Und was ist mit den "Schulmädchen-Reporte"? Die müssten dann ja jetzt auch Strafbar sein.
Man könnte argumentieren, dass diese Filme damals keine Pornografie darstellten und daher auch heute keine sind. Jugend ja, Pornografie nein.
Allerdings ist ja aus dem Bereich der Kinderpornografie bekannt, dass in der Rechtspraxis das Kriterium der Pornografie gar nicht erfüllt sein muss, damit es trotzdem als erfüllt gilt. *schulterzuck*
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Habt ihr euch die Schulmädchen-Reporte mal angeguckt? Was ich da gesehen habe, da waren das ganz normale unterirdische Pornodarstellerinnen. Besser waren diese alten holländischen Hefte, Seventeen und so. Die hatten zuerst ein paar richtig gute Darstellerinnen. Haben mir Bekannte berichtet, muss man heute ja wohl hinzufügen.
Cocolinth hat geschrieben:Man könnte argumentieren, dass diese Filme damals keine Pornografie darstellten und daher auch heute keine sind. Jugend ja, Pornografie nein.
Das ist aber wohl leider keine rechtlich haltbare Argumentation. Früher waren es keine (verbotenen) Pornos, heute aber schon. Hat der Gesetzgeber eben die Definition geändert. KiPo war ja auch mal legal.
Cocolinth hat geschrieben:Man könnte argumentieren, dass diese Filme damals keine Pornografie darstellten und daher auch heute keine sind. Jugend ja, Pornografie nein.
Das ist aber wohl leider keine rechtlich haltbare Argumentation. Früher waren es keine (verbotenen) Pornos
Nein. Auch früher waren es keine Pornos. Weder verboten noch sonst wie.
Ich rede hier von der juristischen Definition. Umgangssprachlich waren das Softpornos. Im juristischen Sinne sind Softpornos aber keine pornografischen Schriften. Nur deshalb durften sie z.B. auf RTL ausgestrahlt werden.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Ach so, ich meinte was anderes. Soweit ich mich erinnere, gab es früher auch "richtige" Pornos, die Schulmädchenreport hießen. Also das waren Hefte/Videos in Pornoläden.
heise.de hat geschrieben:Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.
Irgendwann gibt es nur noch Pornos mit 35-jährigen alten Säcken.
heise.de hat geschrieben:Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.
Irgendwann gibt es nur noch Pornos mit 35-jährigen alten Säcken.
Als nächstes steht wohl das Totalverbot von Pornografie an. Wenn der Trend so anhält, tippe ich auf spätestens in fünf Jahren.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Maik hat geschrieben:Ein Totalverbot von Pornographie wird es wohl leider nicht geben.
Weil der Gesetzgeber nach wie vor nicht die richtigen Begründungen liefert bzw. nur halbherzige, warum er (Kinder)pornographie verbietet.
Och, keine Bange. Wenn der Gesetzgeber auf Basis des Kinderpornografieverbots eine Begründung für ein Jugendpornografieverbot basteln kann, dann schafft er das auch noch für Erwachsenenpornografie.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Dann müsste er zugeben das Pornographie generell schädlich ist und das er bisher nur unterschieden hat, weil er die Schäden für Erwachsene für zumutbar hält.Dann müssten viele der selbstgerechten Liebhaber von Erwachsenenpornos zu Einsichten kommen.
Ich hoffe hier haben auch Bekloppte Zutritt, sonst muss ich nämlich wieder gehen.
Maik hat geschrieben:Dann müsste er zugeben das Pornographie generell schädlich ist
Wenn er das bei Kinder- und Jugendpornografie konnte, kann er das auch bei Erwachsenenpornografie.
und das er bisher nur unterschieden hat, weil er die Schäden für Erwachsene für zumutbar hält.
Das hätte man vor dem JuPo-Verbot auch in Bezug auf Jugendliche sagen können. Abgehalten hat das den Gesetzgeber trotzdem nicht, wie Du siehst. Und ja: Dass JuPo zuvor nicht verboten war, gilt nun offiziell als Gesetzeslücke bzw. Fehler.
Dann müssten viele der selbstgerechten Liebhaber von Erwachsenenpornos zu Einsichten kommen.
Die haben ohnehin keine Lobby.
Zuletzt geändert von Cocolinth am 05.11.2008, 23:19, insgesamt 1-mal geändert.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“