Den kannte ich bisher noch gar nicht!Die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen ist ein Straftatbestand, der im § 166 StGB der Bundesrepublik Deutschland geregelt ist. Wegen seiner Geschichte wird er häufig als Gotteslästerungsparagraph bezeichnet. Im Reichsstrafgesetzbuch bedrohte der Paragraph denjenigen mit Strafe, der u. a. in öffentlichen Äußerungen "Gott lästert" und dadurch ein Ärgernis gibt.
Mit Hilfe des sog. „Gotteslästerungsparagraphen“ wurden etwa 1994 die Darstellung gekreuzigter Schweine und die Aufführung des Musicals Das Maria-Syndrom von Michael Schmidt-Salomon verboten, in dem eine (neuzeitliche) „Marie“ durch eine verunreinigte Klobrille befruchtet wird und daraufhin ein Fall von „Jungfrauengeburt“ eintritt. Die Uraufführung des Stücks sollte am 28. Mai 1994 in Trier stattfinden. Einen Tag zuvor wurde die Aufführung jedoch vom dortigen Ordnungsamt verboten, das damit einem Antrag des Bistums Trier folgte. Auch eine Aufführung vor einem „garantiert religionsgefühllosen Publikum“ wurde nicht zugelassen. Das anschließende Gerichtsverfahren ging über mehrere Instanzen: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Verbots und folgte darin dem Oberverwaltungsgericht Koblenz. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Behandlung des Falles ohne Angabe von Gründen ab.
Wie wahr!Der Paragraph ist stark in der Kritik von atheistischen Gruppen und Kirchenkritikern sowie von Künstlern, die sich in ihrer Freiheit beschnitten fühlen. Kurt Tucholsky meinte zu diesem „mittelalterlichen Diktaturparagraphen“ (in der vorhergehenden Fassung): „Ich mag mich nicht gern mit der Kirche auseinandersetzen; es hat ja keinen Sinn, mit einer Anschauungsweise zu diskutieren, die sich strafrechtlich hat schützen lassen.“
Das ist ja reinstes Mittelalter, und das im baldigen Jahr 2010 hier in Deutschland.
Quelle: siehe Wikipedia