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Ich habe soeben Anzeige gegen "Benedict" aka Vera E. erstattet.
Das kommt davon, wenn man mit einer Email-Adresse schreibt, die Hinweise auf die reale Identität zulässt.
Ich bin mal gespannt, wie sie gegenüber der Polizei ihre Fakerei erklärt. Das wird bestimmt super peinlich für sie
Vielen Dank an die Moderation, dass sie nicht oder erst so spät editiert hat.
das war keine trashmaladresse, das war die adresse, wo man eigentlich alles rausfinden konnte.
von diversen limiteds über ebayprofile bishin zu klarnamen von ihm und seiner freundin mit adresse und scan vom persobild. allerdings ist der typ n fake und die anzeige wird sich im sande verlaufen wegen nichtigkeit. ich nehme an, dass er nur mal gucken wollte wie es unter pädophilen ist, nachdem er sein pseudojournalistisches projekt im christenforum abgeschlossen hatte...
hab ihm jedendalls am 15 Dec 22:57 ne mail geschickt, dass er das mal ändern sollte. leider kam keine mail zurück, also fuck off!
Vielleicht ist Stefan M. ja doch echt und Vera E. ist die Frau mit den süßen Zwillingen, die ihm einen geblasen hat?
Ob Fake oder nicht, ist erstmal egal. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, die Polizei muss ermitteln. Und für Stefan und Vera wird es ziemlich peinlich werden.
Und wenn es ein Fake war, könnte das nicht trotzdem unangenehm werden? Vortäuschung einer Straftat?
dann kannst gleich jeden anzeigen. fang mit swingern an und ende mit exibitionisten. jedenfalls nehm ich an, dass die polizei bei soetwas eher einen blick auf dich richten wird und sich nicht mit irgendwelchen fakespinnern abgibt, die sicher durch diese ganzen dubiosen limiteds eh schon bekannt sind.
aber versuch dein glück, auf das es nach hinten losgehen möge....
fakebuster, fakt ist das das sowieso keine sau interessiert wen du anzeigst. fakt ist auch, das das nicht auf den jenigen der gefaket haben soll zurück fallen wird sondern auf dich. die polizei hat nämlich deine realen daten nach der anzeige. sie wird dich ins visir nehmen weil du easy greifbar bist.
da spielt es erstmal garkeine rolle was du gemacht hast. du bist in diesem forum und deshalb schuldig!
du arme sau hast es nicht besser gewusst, hast evtl deinen eigenen ruf ruiniert. die polizei wird ab jetzt ein auge auf dich haben. wenn ein kind in deiner stadt verschwindet, wird auf der dienststelle dein name ganz weit oben auf der liste stehen. kannst dich schonmal mit hausdurchsuchungen in unregelmäßigen abständen anfreunden. denn das wird von jetzt an platz in deinem leben einnehmen.
Versteh ich irgendwie net. Inwiefern ist "faken" überhaupt eine Straftat?
Hochstaplerei in real ist eine. Aber im Internet ist man doch eh erst mal anonym. Keiner kann dazu gezwungen werden, in öffentlichen Foren mit seinem Realnamen zu schreiben.
Oder hat sich da jemand als Papst Benedict ausgegeben?
Ich versteh einfach nur Bahnhof. Kann mir mal einer erklären, worum es hier überhaupt geht?
Wenn Vera (???) Stefan (???) einen bläst, während der mit den Zwillingen rumschmust, ist das ein Verstoß gegen §176:
§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Und natürlich müssen die Behörden ermitteln. Das ist ein Offizialdelikt !!!
Hier zu lesen und zu schreiben ist nicht verboten!! Ich habe extra meine Telefonnummern (Festnetz und Handy) angegeben, damit sie mich jederzeit zurückrufen können. Ich musste ja damit rechnen, dass der Beitrag von Stefan/Vera entfernt wird.