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- Loli_Slayer87
- Beiträge: 51
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Re: Mütter
ich hab meine Mutter seid 8 jahren nicht mehr gesehen, aber frage sie jeden Monat nach Geld.
Und das Geld wird überwiesen, deshalb mag ich meine Mutter noch.
Ich habe meiner Mutter erst vor 2 tagen eine eMail gesendet, mit der Bitte, mir 20€ zu überweisen.
Meine Mutter liebt mich immer noch!
Und das Geld wird überwiesen, deshalb mag ich meine Mutter noch.
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- Horizonzero
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Re: Mütter
Das liegt am Muttergen - zum großen Glück sind wohl die meißten Mütter so gestrickt.
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Re: Mütter
Ich könnte mir vorstellen, die Strafe wäre um einiges geringer ausgefallen, hätte er nix von den sexuellen Fantasien für Zuhause erzählt. Einfach nur die Füße aus Spaß abgeleckt... und Basta. Da wäre von Seite des Arbeitgebers vielleicht eine Verwarnung oder eine Abmahnung herausgekommen.Jason hat geschrieben: ↑20.03.2024, 08:30
Deshalb wurde nach (meiner Meinung) zu Recht hier in diesem Falle ein Betreuer bestraft:
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article250537490/Prozess-in-Hamburg-Betreuer-leckt-einem-Schueler-wiederholt-die-Fuesse-ab.html
Den Jungen jedenfalls scheint es nicht sonderlich gestört zu haben... nun jedenfalls gehört er auch zum Kreis der Missbrauchten.
Zwei Jahre auf Bewährung und drei Jahre Berufsverbot ist schon krass für's Füße ablecken...
Da ich Kinderfüße auch sehr anziehend finde, fühle ich mich auch automatisch irgendwie betroffen...
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
Re: Mütter
Ganz ehrlich?
Ich wüsste nicht, wie ich als Vater reagiert hätte, wenn mein Kind mit so einer "Geschichte" aus der Kita, bzw. Schule gekommen wäre. Und ob ich das dann als harmlose Spielerei abgetan hätte ann ich nicht sagen.
Aber, völlig richtig: Rein sachlich gesehen, ist hier kein Schaden entstanden.
Wobei durchaus Füße (wenn sie gepflegt sind) ihren erotischen Reiz haben.
Ich wüsste nicht, wie ich als Vater reagiert hätte, wenn mein Kind mit so einer "Geschichte" aus der Kita, bzw. Schule gekommen wäre. Und ob ich das dann als harmlose Spielerei abgetan hätte ann ich nicht sagen.
Aber, völlig richtig: Rein sachlich gesehen, ist hier kein Schaden entstanden.
Wobei durchaus Füße (wenn sie gepflegt sind) ihren erotischen Reiz haben.
Re: Mütter
In einer Kita , muß man auch mit an sich harmlosen Spielereien vorsichtig sein . Auch wenn es dem Jungen vielleicht sogar Spass gemacht hat , wenn er das Zuhause erzählt , schrillen bei manchen Eltern die Alarmglocken .
Ich kann mir auch vorstellen , daß bei männlichen Betreuern die Beobachtung besonders kritisch ist .
Ich kann mir auch vorstellen , daß bei männlichen Betreuern die Beobachtung besonders kritisch ist .
9424APZFS
Re: Mütter
Die Strafe ist viel zu mild ausgefallen. Nach 3 Jahren kann er wieder in einer Kita arbeiten, ohne diese informieren zu müssen über den Vorfall. Nächstes Mal passiert vermutlich ein grösserer Übergriff und die Justiz hat wiedermal versagt. Täter vor Opferschutz wie immer!
- Cirilla.of.Cintra
- Beiträge: 1261
- Registriert: 26.03.2018, 17:31
- Wohnort: [email protected]
Re: Mütter
Der wird höchstwahrscheinlich nicht mehr in keiner KiTa arbeiten, da er verurteilt wurde und einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommt.Gast 1 hat geschrieben: ↑20.03.2024, 22:21 Die Strafe ist viel zu mild ausgefallen. Nach 3 Jahren kann er wieder in einer Kita arbeiten, ohne diese informieren zu müssen über den Vorfall.
Re: Mütter
Im Sinne eines wirksamen Kinder- und Jugendschutzes ist es für die Frage des Ausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen unerheblich, in welcher Funktion diese die benannten Tätigkeiten ausüben (hauptberuflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich). Die Erfahrung hat gezeigt, dass Menschen mit pädophilen Neigungen („Präferenzstörungen“) kinder- und jugendnahe Tätigkeiten mit intensiven Kontakten gezielt suchen. Die seinerzeitige Begründung zur Einführung der Vorschrift des § 72a SGB VIII durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (BT-Drucksache 15/3676, S. 39) lautet: „Ihr liegt der Gedanke zugrunde, dass bestimmte Personen aufgrund ihres bisherigen Verhaltens als nicht geeignet gelten, Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe wahrzunehmen. Praxisfälle belegen, dass beispielsweise Personen mit sog. pädophilen Neigungen sich ganz bewusst und zielgerichtet solche Arbeitsfelder suchen, die ihnen die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu Kindern und Jugendlichen verschaffen (vgl. Enders, Ursula, „Das geplante Verbrechen – Sexuelle Ausbeutung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Institutionen“, Köln 2002).“
Die Gefährdungslage für das Kind besteht unabhängig davon, ob diese Personen dem Kinde hauptberuflich, neben- oder ehrenamtlich gegenübertreten. Gefahrsteigernd für das Kind wirken sich alle Tätigkeiten aus, die es ermöglichen, ein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Kind oder Jugendlichen aufzubauen. Hierzu sind ehrenamtliche wie berufliche Tätigkeiten gleichermaßen geeignet. Der tatsächliche Zugang zu Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen über das Neben- oder Ehrenamt ist nicht schwerer als über eine hauptamtliche Beschäftigung, die zunächst eine berufliche Qualifikation voraussetzt.
Angesichts der unterschiedlichen Formen und Einsatzmöglichkeiten neben- und ehrenamtlichen Engagements wird von einer generellen Regelung abgesehen und einer konkreten Betrachtungsweise der Vorzug gegeben, die auf Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen abstellt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.
Damit wird dem Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen und gleichzeitig die begrenzte Schutzwirkung erweiterter Führungszeugnisse berücksichtigt.
Die Gefährdungslage für das Kind besteht unabhängig davon, ob diese Personen dem Kinde hauptberuflich, neben- oder ehrenamtlich gegenübertreten. Gefahrsteigernd für das Kind wirken sich alle Tätigkeiten aus, die es ermöglichen, ein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Kind oder Jugendlichen aufzubauen. Hierzu sind ehrenamtliche wie berufliche Tätigkeiten gleichermaßen geeignet. Der tatsächliche Zugang zu Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen über das Neben- oder Ehrenamt ist nicht schwerer als über eine hauptamtliche Beschäftigung, die zunächst eine berufliche Qualifikation voraussetzt.
Angesichts der unterschiedlichen Formen und Einsatzmöglichkeiten neben- und ehrenamtlichen Engagements wird von einer generellen Regelung abgesehen und einer konkreten Betrachtungsweise der Vorzug gegeben, die auf Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen abstellt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.
Damit wird dem Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen und gleichzeitig die begrenzte Schutzwirkung erweiterter Führungszeugnisse berücksichtigt.
Re: Mütter
Sind solche "Vorfälle" wirklich objektiv und sachlich zu bewerten, bzw. einzuordnen?In einer Kita , muß man auch mit an sich harmlosen Spielereien vorsichtig sein . Auch wenn es dem Jungen vielleicht sogar Spass gemacht hat , wenn er das Zuhause erzählt , schrillen bei manchen Eltern die Alarmglocken .
Ich kann mir auch vorstellen , daß bei männlichen Betreuern die Beobachtung besonders kritisch ist .
Kann ein minderjähriges Kind verstehen, was sein Gegenüber da tut?
Das es Kinder gibt, die schon im Säuglingsalter, sexuelle Lust empfinden, ist belegt und bewiesen.
Auch vopubertäre Mastrubation ist nicht unüblich.
Doch so etwas von einem Schutzbefohlenem schamlos auszunutzen, ist völlig inakzeptabel.
Die Zusammenhänge mit der grundlegenden Sexualität, begreifen Menschen erst umfassend, mit Eintritt in die Pubertät.
Ob in dem beschriebenen Fall, die Kinder das als harmlose Spielerei empfunden haben, sei dahin gestellt.
Wie hier schön erwähnt wurde, wird dieser Mann niemals mehr als Erzieher tätig sein können.
Und viele Eltern rümpfen oft die Nase, wenn sich in einer Kita ein Mann als Erzieher vorstellt.
Obwohl es sich in den überwiegenden Fällen, da um einen kompetenten, guten Mitarbeiter handelt.
Es muss nicht immer gleich der "böse Onkel" (Komm! Ich zeig' Dir nen richtigen Hasen!) sein.
Re: Mütter
Vor allem aber dürfen die Möglichkeiten, die sich mit dem regulären oder auch dem erweiterten Führungszeugnis eröffnen, nicht überbewertet werden, denn pädophile Neigungen sind einem Führungszeugnis nicht zu entnehmen.Cirilla.of.Cintra hat geschrieben: ↑21.03.2024, 00:31Der wird höchstwahrscheinlich nicht mehr in keiner KiTa arbeiten, da er verurteilt wurde und einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommt.Gast 1 hat geschrieben: ↑20.03.2024, 22:21 Die Strafe ist viel zu mild ausgefallen. Nach 3 Jahren kann er wieder in einer Kita arbeiten, ohne diese informieren zu müssen über den Vorfall.
Dennoch stellt das erweiterte Führungszeugnis eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen dar, weil es gegenüber möglichen Tätern abschreckend wirkt.
Re: Mütter
Gast 69 hat geschrieben: ↑21.03.2024, 01:12 Die Erfahrung hat gezeigt, dass Menschen mit pädophilen Neigungen („Präferenzstörungen“) kinder- und jugendnahe Tätigkeiten mit intensiven Kontakten gezielt suchen.
Ist es wirklich so verwunderlich, wenn man einen Job aussucht, der zu seinen Interessen und seinen Präferenzen passt?
Die Begrifflichkeit „Präferenzstörungen“ die du in Zusammenhang mit der Pädophilie bringst ist nicht nur sehr diskriminierend, sondern auch wissenschaftlich betrachtet nicht mehr Zeitgemäß! Zum Glück wurde das im Diagnosehandbuch der WHO geändert. Pädophilie wird nicht mehr im Bereich der Störungen oder Krankheiten verordnet, sondern im Bereich der Paraphilie. Jemand der eine Paraphilie hat, muss nicht unbedingt eine Störung haben. Eine Störung kann nur dann diagnostiziert werden, wenn jemand unter seiner sexuellen Orientierung leidet. Was eigentlich kein Wunder ist, wenn man ständig dem Stigma und dem Minderheitenstress ausgesetzt ist.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!
Meine TeleGuard-ID: YHB6PWGT9
Meine TeleGuard-ID: YHB6PWGT9
Re: Mütter
Jemand hat geschrieben: ↑21.03.2024, 10:12
Vor allem aber dürfen die Möglichkeiten, die sich mit dem regulären oder auch dem erweiterten Führungszeugnis eröffnen, nicht überbewertet werden, denn pädophile Neigungen sind einem Führungszeugnis nicht zu entnehmen.
Dennoch stellt das erweiterte Führungszeugnis eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen dar, weil es gegenüber möglichen Tätern abschreckend wirkt.
Diese "Neigungen" gehören da auch gar nicht rein, das ist mein höchstpersönlicher Lebensbereich der niemanden etwas angeht. Wo kämen wir denn da hin?
"Nein, tut mir leid, als Verkäufer dürfen Sie nicht arbeiten, wir haben Kenntnis von einer jähzornigen Komponente in ihrer Persönlichkeit, die dürfen und wollen wir unseren Kunden auf keinen Fall anbieten."
Diesen Absatz verstehe ich irgendwie nicht. Was ist damit gemeint?Gast 69 hat geschrieben: ↑21.03.2024, 01:12 Angesichts der unterschiedlichen Formen und Einsatzmöglichkeiten neben- und ehrenamtlichen Engagements wird von einer generellen Regelung abgesehen und einer konkreten Betrachtungsweise der Vorzug gegeben, die auf Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen abstellt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
Re: Mütter
In einem Prozess um sexuellen Missbrauch eines Jungen ist ein früherer Betreuer an einer Hamburger Grundschule zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der 35-Jährige hatte in dem Verfahren am Landgericht Hamburg eingeräumt, in fünf Fällen an den Füßen des Kindes geleckt zu haben. Das Gericht habe zudem ein dreijähriges Berufsverbot ausgesprochen, bezogen auf jeden pädagogisch-anleitenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.
Es handelt sich um 10 jährige Kinder und mehrfache Vorfälle. Die Strafe ist zu mild ausgefallen!!!
Es handelt sich um 10 jährige Kinder und mehrfache Vorfälle. Die Strafe ist zu mild ausgefallen!!!
Re: Mütter
Cirilla.of.Cintra hat geschrieben: ↑21.03.2024, 00:31Der wird höchstwahrscheinlich nicht mehr in keiner KiTa arbeiten, da er verurteilt wurde und einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommt.Gast 1 hat geschrieben: ↑20.03.2024, 22:21 Die Strafe ist viel zu mild ausgefallen. Nach 3 Jahren kann er wieder in einer Kita arbeiten, ohne diese informieren zu müssen über den Vorfall.
Es ist nicht möglich, aktiv eine Löschung von Eintragungen über Verurteilungen vorzunehmen. Dennoch bleiben die Einträge nicht immer bestehen, sondern verjähren und werden dann entfernt. Dies dient der Resozialisierung und soll verhindern, dass vergangene Straftaten übermäßig lang negative Auswirkungen bei der Bewerbung um eine Arbeitsstelle haben.
